• 06.04.2017, 12:37:16
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  • OTS0166

Steinhauser: Rente für Opfer von Heimgewalt bis zum Beschluss nochmals überarbeiten

Es braucht professionelle Anlaufstelle und Betroffenen-freundlichere Verfahrensabläufe

Utl.: Es braucht professionelle Anlaufstelle und
Betroffenen-freundlichere Verfahrensabläufe =

Wien (OTS) - „Dass eine Opferrente für Betroffene von Gewalt in
Heimen nun beschlossen wurde, ist erfreulich. Trotzdem weist der
Gesetzesvorschlag der Regierung Lücken und Mängel auf, die bis zur
Beschlussfassung im Parlament behoben werden müssen“, ortet der Grüne
Justizsprecher Albert Steinhauser nach der Behandlung des Entwurfs im
heutigen Sozialausschuss der Nationalrats noch Handlungsbedarf. Offen
ist eine professionelle Anlaufstelle für AntragsstellerInnen, die im
Umgang mit Traumatisierten Erfahrung haben. „Insbesondere ist darauf
zu achten, dass es zu keiner Retraumatisierung kommt. Insofern teilen
wir den Vorschlag der Vorsitzenden der unabhängigen Opferkommission,
Waltraud Klassnic, dass anerkannte Betroffene nicht neuerlich ihre
Gewalt- und Missbrauchserfahrungen schildern müssen“, fordert
Steinhauser einen opferfreundlichen und unbürokratischen
Verfahrenszugang.

Erfreulich ist die im Ausschuss von SPÖ und ÖVP signalisierte
Änderung, doch Gewaltopfer in Pflegefamilien in den Berechtigtenkreis
einzubeziehen. Dafür hält der Grüne aber die Einschränkung für
unnötig, dass alle Betroffenengruppen entweder bereits Anträge bei
Heimträgern gestellt haben oder besondere Gründe anführen müssen,
warum sie so einen Antrag nicht stellen konnten. „Wer bisher keinen
Antrag gestellt hat – auch aus Gründen der Traumatisierung - hat
keine Chance auf Rente mehr“, begründet Steinhauser seinen Einspruch.

Der Grüne Justizsprecher sieht überdies das Problem, dass eine
gewährte Opferrente durch die Länder auf die Mindestsicherung
angerechnet werden könnte. „Dann bekommen die Betroffenen keinen Cent
mehr, sondern die Länder werden subventioniert, weil sie weniger
Mindestsicherung zahlen. Das kann es nicht sein“, stellt Steinhauser
klar und fordert eine Lösung dieser offenen Frage. Die Grünen würden
eine Verfassungsbestimmung unterstützen, die eine Anrechnung und
damit Kürzung der Mindestsicherung durch einen Opferrentenbezug
verhindert.

Ebenfalls unverständlich ist für Steinhauser, dass die Betroffenen
künftig keine Anträge mehr nach dem Verbrechensopfergesetz stellen
können. Damit wird Betroffenen von besonders schwerer Gewalt die
Möglichkeit genommen, einen über 300 Euro hinausgehenden
Rentenanspruch geltend zu machen. Zudem fordert Steinhauser die
Sicherung des Werterhalts der Rente durch eine Valorisierung.

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