• 17.03.2017, 14:40:51
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  • OTS0182

Steuerliche Entlastung für umweltfreundliche Mitarbeitermobilität

Vorarlberger Netzwerk "Wirtschaft Mobil" überreicht Petition an Umweltminister Rupprechter

Utl.: Vorarlberger Netzwerk "Wirtschaft Mobil" überreicht Petition
an Umweltminister Rupprechter =

Bregenz (OTS) - (VLK) – Vertreterinnen und Vertreter des Vorarlberger
Netzwerks "Wirtschaft Mobil" haben heute, Freitag, eine Petition an
Umweltminister Andrä Rupprechter überreicht. Sechs große Arbeitgeber
fordern darin den Bund auf, steuerliche Erleichterungen für die
Förderung einer umweltfreundlichen und gesunden Bewältigung der Wege
zwischen Wohnort und Arbeitsplatz von bisher 186 Euro auf 500 Euro
pro Person und Jahr anzuheben. Die Petition wird von
Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch
unterstützt.
Das Netzwerk besteht aktuell aus neun großen Arbeitgebern, die sich
mit der Frage befassen, wie betriebliche Mobilität möglichst
umweltfreundlich und ressourcenschonend abgewickelt werden kann.
"Leider wird das Engagement der Betriebe gerade in diesem Thema durch
steuerrechtliche Vorgaben und Regelungen stark gebremst und teilweise
sogar ganz zum Erliegen gebracht", informieren Landesstatthalter
Karlheinz Rüdisser und Landesrat Johannes Rauch.

Arbeitgebern soll künftig die Möglichkeit einzuräumt werden, für
die Förderung einer umweltfreundlichen und gesunden Bewältigung der
Wege zwischen Wohnort und Arbeitsplatz Zuwendungen für nachhaltige
Mitarbeitermobilität im Wert von maximal 500 Euro pro Person und Jahr
sachbezugs- und sozialversicherungsfrei leisten zu können. "Die
Zuwendungen müssen dabei an konkrete Maßnahmen bzw. Belohnungen für
umweltfreundliches und gesundes Mobilitätsverhalten wie zu Fuß gehen,
Radfahren, Nutzung des Öffentlichen Verkehrs oder Fahrgemeinschaften
gebunden sein", informiert Netzwerkvertreter Martin Reis. Rüdisser
und Rauch erinnern in diesem Zusammenhang an einen gleichlautenden
Beschluss der Verkehrsreferentenkonferenz vom April 2016: Darin wurde
bereits die Erhöhung der Pauschale gefordert.

Hintergrund

Im Jahr 2013 wurde in Österreich die Möglichkeit geschaffen, dass
ein Betrieb ein steuer- und sozialversicherungsfreies „Job-Ticket“
für den Arbeitsweg zur Verfügung stellen kann. Mit der Steuerreform
2016 kann ein Betrieb auch ein Elektroauto steuer- und
sozialversicherungsfrei als Dienstauto zur Verfügung stellen.

Hingegen müssen zweckgebundene Zuwendungen eines Betriebs für
Fahrgemeinschaften, Fußgänger oder Radfahrer, die einen jährlichen
Betrag von rund 186 Euro übersteigen, nach wie vor als Sachbezug
versteuert werden. Diese Rahmenbedingungen stellen in der Praxis
leider eine massive Barriere zur Umsetzung von Öko-Bonus-Modellen
dar: Der finanzielle Rahmen von 186 Euro pro Jahr für allgemeine
steuerfreie Zuwendungen wird meist bereits mit anderen Leistungen
(Geburtstage, Weihnachtsgeschenke, etc.) ausgeschöpft und steht so
für Mobilitäts-Bonusmodelle nicht mehr zur Verfügung.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVL

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