- 08.03.2017, 09:06:37
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Diakonie: Kürzung der Mindestsicherung im Burgenland gefährdet Integration von anerkannten Flüchtlingen
Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante Wartefrist ist ungesetzlich
Utl.: Geplante Deckelung bei 1500 Euro schafft Armut – geplante
Wartefrist ist ungesetzlich =
Wien (OTS) - „Die Mindestsicherung ist als unterstes soziales Netz
für jene Menschen gedacht, die ein zu geringes oder gar kein
Einkommen haben. Beim Mindesten zu kürzen heißt, den Ärmsten die
Butter vom Brot zu nehmen“, kritisiert die Diakonie Österreich die
geplanten Kürzungen der Mindestsicherung im Burgenland.
Armut erschwert Integration
Für anerkannte Flüchtlinge ist die Mindestsicherung eine finanzielle
Grundsicherung, und damit die Grundlage für eine erfolgreiche
Integration. „Ein Leben in Armut erschwert Integration oder
verunmöglicht sie sogar“, kritisiert Christoph Riedl, Experte für
Asyl und Integration der Diakonie Österreich. „So wird die Reduktion
der Mindestsicherung für schutzberechtigte Flüchtlinge denkbar
schlechte Startbedingungen für ihre Integration schaffen“.
Auch die Teilhabe und ein Fußfassen am Arbeitsmarkt werden damit
ungleich schwieriger. „Und da hilft es auch nicht, dass von einem
Trampolin die Rede ist, von dem die BezieherInnen geradewegs in den
Arbeitsmarkt springen werden“, betont Riedl. Denn: „Wer kein Geld
hat, zum Deutschkurs zu fahren, wird ihn nicht besuchen können, auch
wenn der Kurs gratis ist. Wer kein Geld hat, seine Wohnung zu
bezahlen, dem fällt es schwer, auf Arbeitssuche zu gehen“.
Für Menschen mit Asylstatus bedeutet die Kürzung also, dass sie, die
schon bisher in schwierigen Wohnverhältnissen gelebt haben, mit dem
neuen Betrag nicht mehr das Auslangen für Wohnen, Leben, Lernen,
Mobilität finden können.
Sparen auf Kosten von Kindern
„Durch die Deckelung bei 1500 Euro für große Familien wird außerdem
unweigerlich die Entwicklung und Integration von Kindern mit mehreren
Geschwistern beeinträchtigt werden“, betont die Diakonie. Hier wird
von einer Art „Mengenrabatt“ bei mehreren Kindern ausgegangen, den es
aber im realen Leben nicht gibt. So werden kinderreiche Familien in
die Armutsfalle getrieben.
Burgenland seit jeher Abwanderungsland
Die burgenländische Landesregierung hat angekündigt, durch die
Kürzung der Mindestsicherung das Burgenland „weniger attraktiv für
den Zuzug machen zu wollen“. In Wahrheit war das Burgenland schon in
den letzten Jahren - und damit auch während des vermehrten
Flüchtlingszustroms - niemals bevorzugtes Zielland für anerkannte
Flüchtlinge. Diese haben, aufgrund der schlechten
Integrationsmöglichkeiten, in den vergangenen Jahren das Burgenland
zum größten Teil unmittelbar nach der Asylanerkennung verlassen. Das
zeigt auch der Blick in die absoluten Zahlen der
Mindestsicherungsstatistik. So bezogen 2016 im Jahresdurchschnitt nur
180 Personen mit Asylstatus im Burgenland die Mindestsicherung.
Wartefrist ungesetzlich
Die Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge soll über eine
fünfjährige Wartefrist für Menschen, die erst seit Kürzerem in
Österreich wohnen, erreicht werden. „Für Flüchtlinge, die seit kurzem
anerkannt sind, und damit Österreichern gleichgestellt, bedeutet das
eine ungerechtfertigte Diskriminierung. Diese steht im Widerspruch zu
EU Recht und wird vor den Höchstgerichten nicht haltbar sein“, betont
Christoph Riedl, Diakonie Österreich abschließend.
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