- 07.03.2017, 17:35:00
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Regierung will Heimopfern Rentenanspruch zuerkennen
Pressereferent der Bischofskonferenz, Wuthe: Kirche war in Gesetzesvorhaben nicht eingebunden - Heimopferrentengesetz enthält unklare Bestimmungen
Utl.: Pressereferent der Bischofskonferenz, Wuthe: Kirche war in
Gesetzesvorhaben nicht eingebunden - Heimopferrentengesetz
enthält unklare Bestimmungen =
Wien (KAP) - Ehemalige Heimkinder, die Opfer von Gewalt in Heimen des
Bundes, der Länder und der Kirchen geworden sind, sollen künftig eine
monatliche Rente in der Höhe von 300 Euro erhalten. Das ist der
Inhalt eines Gesetzesentwurfes, der am Dienstag vom Ministerrat
beschlossen wurde. Überrascht von dieser geplanten Regelung zeigt
sich die Katholische Kirche: "Die Österreichische Bischofskonferenz
war in das geplante Heimopferrentengesetz weder eingebunden, noch war
es Gegenstand der Gesetzesbegutachtung", hielt der Pressereferent der
Bischofskonferenz, Paul Wuthe, im Interview mit "Kathpress" am
Dienstagnachmittag fest. Das Gesetz enthalte zudem im Bezug auf die
Kirche "unklare Bestimmungen", weswegen derzeit keine inhaltliche
Stellungnahme abgegeben werden könne.
So erklärte Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) nach dem Ministerrat
gegenüber Medien, dass die geplanten Rentenleistung zunächst der Bund
übernehmen werde. "Kirche und Bundesländer als Betreiber von Heimen
sollen aber ebenfalls zur Kasse gebeten werden", gibt die Austria
Presseagentur (APA) Stöger wieder. "Davon findet sich im vorliegenden
Gesetzesentwurf aber nichts", hält Wuthe demgegenüber fest, der
gleichzeitig auf bereits schon erbrachte Hilfsleistungen der Kirche
für Heimopfer verwies. "Bis jetzt haben Opfer von Missbrauch und
Gewalt im kirchlichen Bereich insgesamt über 22 Millionen Euro
unbürokratisch in Form von freiwilligen finanziellen Hilfen oder
Therapiekosten erhalten", erklärte der Presseverantwortliche der
Bischofskonferenz.
((ende)) GPU
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