- 03.03.2017, 11:12:00
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24-Stunden-Betreuung: Planwirtschaft löst kein Problem
Karas: FPÖ-Hofer-Vorstoß blanker Unsinn
Utl.: Karas: FPÖ-Hofer-Vorstoß blanker Unsinn =
Wien (OTS) - Vom jüngsten Vorschlag des Freiheitlichen
Pflegesprechers Norbert Hofer zur Schaffung einer
Bundesgenossenschaft für Pflege und Betreuung hält Othmar Karas,
Präsident des Hilfswerks Österreich, rein gar nichts. „Die Diskussion
der vergangenen Woche rund um die Kürzung der heimischen
Familienbeihilfe für EU-Bürger/innen, deren Kinder im Ausland leben,
hat den Effekt gezeitigt, dass das Finanzierungssystem der
24-Stunden-Betreuung in den Fokus der öffentlichen Diskussion
geriet“, stellt Karas fest. „Dieser relativ junge Betreuungssektor
ist ein Bereich, der sich stetig weiterentwickelt. Dass es da und
dort in Zukunft Verbesserungen brauchen wird, wissen alle
Beteiligten. Wer hier aber nach einer zentralistischen, staatlichen
Lösung schreit, hat sich nicht nur im Jahrhundert geirrt, sondern
schlichtweg das tatsächliche Problem nicht erkannt. Planwirtschaft
löst die Frage der Finanzierbarkeit und Organisation von
Betreuungsleistungen jedenfalls nicht.“ betont Karas.
„Wir haben ein im Ergebnis funktionierendes System mit einer
kundenorientierten Vielfalt von Anbietern und Diensten, das unter
Einhaltung der gesetzlichen Auflagen die Nachfrage nach
Betreuungsdienstleistungen seit rund zehn Jahren zuverlässig
befriedigt.“, erläutert Karas, und fährt fort: „Wir sollten darauf
achten, dass wir etwaige Probleme und Konflikte weder auf dem Rücken
der Menschen austragen, die Betreuung brauchen, noch auf dem Rücken
der Betreuer/innen. Daher ist es auch wichtig, dass wir Gedankengut
wie Kundenorientierung, Angebotsvielfalt und Qualitätswettbewerb auf
dem Weg nicht verlieren oder die Arbeitsplätze dieses Sektors durch
Verstaatlichungsphantasien gefährden“, so Karas. Ein Blick in die
jüngere Vergangenheit des Betreuungsthemas lohnt sich. Erste
Überlegungen zur Reglementierung der 24-Stunden-Betreuung wurden rund
um die Nationalratswahlen 2006 angestellt und mündeten 2007 in
zahlreiche Regelungen (Hausbetreuungsgesetz, Gewerbeordnung, GuKG,
Ärztegesetz, Bundespflegegeldgesetz, Richtlinien zur Unterstützung
der 24-Stunden-Betreuung, Standesregeln für Personenbetreuung) zur
Personenbetreuung. Eine großzügige Amnestieregelung beendete die
jahrzehntelange Illegalität der 24-Stunden-Betreuung. 2015 setzt der
Gesetzgeber die gewerberechtliche Trennung von Personenbetreuern und
Vermittlungsagenturen um und etablierte zugleich Standesregeln für
Vermittlungsagenturen. Heute nutzen in Österreich 21.900 Menschen
24-Stunden-Betreuung und nehmen die staatlichen Förderungen dafür in
Anspruch.
Fakten zur Personenbetreuung
Strukturdaten „Betreute Personen“
Laut Erhebung des Sozialministeriums bezogen 2015 österreichweit
452.601 Personen Pflegegeld, von denen 75.632 (17 %) in Heimen, die
überwiegende Mehrheit von 376.969 (83 %) zu Hause versorgt wurden.
Letztgenannte wurden zu 46 % (209.346) von Angehörigen und zu 32 %
(145.723) von Pflegediensten betreut. Die 24-Stunden-Betreuung nahmen
21.900 Personen (rund 5 %) in Anspruch.
24-Stunden-Betreuung in Zahlen
2016 waren bei der WKO österreichweit 60.589 selbständige
Personenbetreuer/innen gemeldet. 517 Selbständige betreiben die
gewerbliche Organisation und Vermittlung von Personenbetreuer/innen.
Das Hilfswerk vermittelt aktuell 1.524 Personenbetreuer/innen an 765
betreuungsbedürftige Personen.
Förderung der 24-Stunden-Betreuung
Ein Zuschuss kann ab Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz
gewährt werden. Die Förderung bei der Beschäftigung von zwei
selbstständig tätigen Betreuungskräften beträgt maximal 550,- Euro
pro Monat. Bei der Beschäftigung von zwei unselbstständig tätigen
Betreuungskräften beträgt der Zuschuss maximal 1.100,- Euro pro
Monat. Die Betreuung muss gemäß den Bestimmungen des
Hausbetreuungsgesetzes erfolgen. Bei der Antragstellung wird das
Einkommen der pflegebedürftigen Person berücksichtigt. Die
Einkommensgrenze beträgt 2.500,- Euro netto monatlich, wobei
Leistungen wie Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen unberücksichtigt bleiben. Für
jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die
Einkommensgrenze um 400,- Euro bzw. um 600,- Euro für behinderte,
unterhaltsberechtigte Angehörige. Die Förderung wird unabhängig vom
Vermögen der pflegebedürftigen Person gewährt.
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