• 02.03.2017, 14:53:27
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  • OTS0212

Schulsperre der Rudolf Steiner Schule wegen Masernverdacht

Wien (OTS) - Aufgrund mehrerer Meldungen von erkrankten Kindern wurde
seitens des Stadtschulrates die Rudolf Steiner Schule in Wien
geschlossen. Das Gesundheitsamt der MA 15 – Gesundheitsdienst der
Stadt Wien (MA 15) ermittelt derzeit in der Schule, um den Impfstatus
aller Kinder und des Schulpersonal sowie die genaue Anzahl der
erkrankten Kinder zu bestimmen. Für die endgültige Bestätigung eines
Masernausbruchs muss der labordiagnostische Befund abgewartet werden,
da es sich bei Symptome mit Hautausschlag auch um Röteln handeln
kann.

Der Magistratsabteilung 15 wurde am Mittwoch durch einen behandelnden
Arzt von einem Erkrankungsfall einer Schülerin informiert. Im Zuge
der ersten Erhebungen wurde nach Angabe der Schule bekannt, dass
möglicherweise mehrere Kinder erkrankt sind.

Da keine Impfdokumentation in der Schule aufliegt, muss nun das
Gesundheitsamt mit allen Schülern und Schülerinnen bzw. deren Eltern
Kontakt aufnehmen und den Impfstatus erheben. Außerdem ist bei jenen
Kindern, die möglicherweise erkrankt sind, der Erkrankungsbeginn und
die infektiöse Phase zu ermitteln. Dann können die Kontaktpersonen
mit einem Infektionsrisiko bestimmt werden. Mit
gesundheitsbehördlicher Anordnung können Schüler und Schulpersonal
ohne Impfschutz die Schule für die Dauer des möglichen
Erkrankungsrisikos und der Ansteckungsgefahr für andere Personen
nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben.

Abhängig von den Ergebnissen der derzeit laufenden Erhebungen wird in
Zusammenarbeit mit der Schuldirektion die Erfordernis der
Schulschließung oder deren Aufhebung festgelegt. Unter der Wiener
Telefonnummer 01/ 4000- 87120 hat die Magistratsabteilung 15 ein
Infotelefon für die Betroffenen eingerichtet.

Masern ist eine meldepflichtige Erkrankung

Masern zählt zu den meldepflichtigen Infektionskrankheiten. Jeder
Verdachts- oder Erkrankungsfall ist vom behandelnden Arzt/Ärztin bei
der Gesundheitsbehörde anzuzeigen. Diese ermittelt nach Befragung der
erkrankten Person die mögliche Ansteckungsquelle sowie
Kontaktpersonen, die ein Infektionsrisiko hatten und setzt
verschiedene Maßnahmen, um die Ausbreitung der Infektion zu
begrenzen. Diese können beispielsweise befristete Kontaktverbote, die
Absonderung in der Wohnung oder Impfangebote sein.

In den letzten drei Jahren wurden der Gesundheitsbehörde in Wien 89
Masern Erkrankungsfälle gemeldet, wobei das Jahr 2015 mit 59 Fällen
die höchste Erkrankungsrate und das Jahr 2016 mit 7 Fällen die
geringste aufweist. Im heurigen Jahr wurden bislang 3 Fälle
gemeldet.

Gegen Masern und Röteln schützt eine zweimalige Impfung, die für alle
Personen jeden Alters in den öffentlichen Impfstellen der MA 15 oder
bei Allgemeinmedizinern, die beim Gratisimpfkonzept mitwirken,
kostenlos erhältlich ist. Nähere Informationen dazu finden sich auf
der Homepage der MA 15 unter: www.gesundheitsdienst.wien.at

Wie äußert sich Masern

Masern ist eine hochansteckende Viruserkrankung und beginnt ca. 8 bis
12 Tage nach der Ansteckung meistens mit einem grippeähnlichen
Vorstadium mit Fieber, Schnupfen, Husten und Bindehautentzündung.
Ca. vier bis fünf Tage später tritt ein Hautausschlag auf, der im
Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich über den gesamten
Körper ausbreitet. Die Temperatur, die über 39 °C erreichen kann,
fällt nach einer Woche wieder ab. Die Erkrankten sind ca. vier Tage
vor Auftreten des Hautausschlags bis ca. vier Tage danach ansteckend.
Komplikationen können bakterielle Infektionen wie
Mittelohrentzündung, Bronchitis oder Lungenentzündung sein. Eine
Masernerkrankung hinterlässt einen lebenslangen Schutz. Die
Übertragung erfolgt von Mensch zu Mensch. Eine an Masern erkrankte
Person scheidet das Masernvirus mittels Sekret der oberen Atemwege
beim Sprechen, Husten oder Niesen aus. Eine spezifische
Masern-Therapie gibt es nicht.

Der beste Schutz vor einer Infektion bietet eine Masern
Schutzimpfung.

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