• 01.03.2017, 13:50:45
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AK-Tipps für Care-Energy-KundInnen

Zahlreiche Beschwerden nach der Pleite des Billig-Stromanbieters Care Energy

Utl.: Zahlreiche Beschwerden nach der Pleite des
Billig-Stromanbieters Care Energy =

Wien (OTS) - Rund 13.000 KundInnen von Care Energy in Österreich sind
von der Insolvenz des Billig-Stromanbieters betroffen. In der AK sind
bereits diverse Beschwerden von Care-Energy-KonsumentInnen
eingelangt, weil offenbar ihre Kundendaten an andere Unternehmen
verkauft wurden. „Wir sehen das aus datenschutzrechtlicher Sicht sehr
kritisch“, sagt AK Energieexpertin Sandra Siedl. „Das unaufgefordert
vorgebrachte Angebot sollte nicht vorschnell angenommen werden. Die
betroffenen Strom-KundInnen brauchen keine Angst haben, im Dunkeln zu
sitzen und sollten in Ruhe die Tarife vergleichen, bevor sie sich
entscheiden.“

Es ist das erste Mal, dass in Österreich KonsumentInnen von der
Pleite eines Energieanbieters betroffen sind. Allerdings ist in
Österreich für solche Fälle vorgesorgt. Die Kundinnen und Kunden
müssen dazu selbst nicht aktiv werden, denn sie werden in jedem Fall
unterbrechungsfrei weiterhin mit Strom versorgt: Die
Regulierungsbehörde E-Control teilt den Kundinnen und Kunden einen
Ersatzlieferanten zu. Dieser Ersatzlieferant muss die Kundinnen und
Kunden über die Belieferung informieren und diese zu seinem
Standard-Tarif beliefern. Wenn sie das Angebot nicht annehmen wollen,
dann können sie binnen zwei Wochen zu einem anderen Anbieter
wechseln.

Unabhängig davon können Kundinnen und Kunden von Care Energy aber
auch jetzt schon zu einem Lieferanten ihrer Wahl wechseln. Mithilfe
des Tarifkalkulators der E-Control besteht die Möglichkeit, das
aktuell günstigste Stromangebot zu ermitteln und mit anderen
Anbietern zu vergleichen. „Achten Sie dabei aber auf befristete
Rabatte, automatische Preisanpassungen und Bindungsfristen“, rät AK
Energieexpertin Sandra Siedl.

Einige der Care-Energy-KundInnen haben ungebetene Anrufe von
anderen Anbietern erhalten. Bei der AK sind dazu Beschwerden
eingelangt. „Die werbenden Anbieter sollten die Quelle der benutzten
Kundendaten offenlegen und die Zulässigkeit ihrer Verwendung
nachweisen. Da Anrufe zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des
Teilnehmers unzulässig sind, müssen sie außerdem die Zustimmung der
Betroffenen belegen“, sagt AK Energieexpertin Sandra Siedl. Die AK
prüft derzeit, ob alle Regeln eingehalten wurden. Betroffene können
sich in jedem Fall bei der AK melden, um Hilfe zu erhalten.
„Kundinnen und Kunden sollten sich nicht unter Druck setzen lassen
und keinesfalls vorschnell Verträge abschließen“, sagt AK
Energieexpertin Sandra Siedl.

Die AK-Tipps für betroffene KundInnen:

+ Kundinnen und Kunden können auch jetzt schon zu einem Lieferanten
ihrer Wahl wechseln. Der Tarifkalkulator (http://www.e-control.at/tk)
bietet die Möglichkeit, das aktuell günstigste Strom- und Gasangebot
zu berechnen und zeigt die Preisunterschiede zu anderen Anbietern.

+ Achtung: Manche Strom- und Gasanbieter gewähren hohe Preisrabatte,
die nur im ersten Jahr gültig sind. Das kann dazu führen, dass Sie im
zweiten Jahr nach Vertragsabschluss mit deutlich höheren Kosten
konfrontiert sind. Vergleichen Sie daher die Preise über mehrere
Jahre!

+ Achten Sie bei einem möglichen Tarif- bzw. Anbieterwechsel auch auf
automatische Preisanpassungen und Bindungsfristen.

+ Telefonische Angebote gut prüfen: Nicht unter Druck setzen lassen
und keinesfalls vorschnell Verträge abschließen.

+ Haushalte die GIS-befreit sind, haben Anspruch auf eine Deckelung
der Ökostrom-Förderkosten (max. 20 Euro pro Jahr). Anträge sind beim
Gebühren Info Service (GIS) zu stellen

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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