Wien (OTS) - Zwischen 14.01. und 15.01.2017 hatten sich, wie
berichtet, in verschiedenen Wiener Gemeindebezirken vier
Raubüberfälle – einer davon versucht – durch gemeinsame Täterschaft
mehrerer unbekannter männlicher Jugendlicher zugetragen. Im Zuge der
Ermittlungstätigkeiten wurden insgesamt acht Tatverdächte von den
Opfern wiedererkannt. Da Identität und Aufenthaltsort der
Tatverdächtigen unbekannt war, strengten Polizei und
Staatsanwaltschaft Wien am 16.01.2017 eine Öffentlichkeitsfahndung
an.
Aufgrund der Veröffentlichung in den Medien meldeten sich drei
Beschuldigte bzw. deren Eltern beim Landeskriminalamt Wien. Es
handelt sich bei den Dreien um zwei Jugendliche (14, 15) und einen
Unmündigen (13). In einer sofort durchgeführten Vernehmung konnten
die Identitäten der restlichen fünf Beschuldigten (13,13, 14, 15 und
16 Jahre alt) geklärt werden. Als Motiv gaben die Vernommenen
Geldmangel an. Sie zeigten sich zu den Taten geständig. Die beiden
mündigen Tatverdächtigen wurden auf freiem Fuße zur Anzeige gebracht.
Gegen die restlichen drei jugendlichen (mündigen) Tatverdächtigen
wurde die Vorführung zur sofortigen Vernehmung verfügt.
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