• 15.02.2017, 10:53:34
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  • OTS0086

VIRUS an Pröll: Kein Superrevisionsrecht für Landeshauptleute

Flughafenentscheidung erst lesen, dann erst zum Höchstgericht pilgern

Utl.: Flughafenentscheidung erst lesen, dann erst zum Höchstgericht
pilgern =

Wien (OTS) - Für Kopfschütteln bei der UVP-erfahrenen
Umweltorganisation VIRUS sorgte die Ankündigung des scheidenden
niederösterreichischen Landeshauptmanns Pröll zum Verfahren Flughafen
Wien. Sprecher Wolfgang Rehm "Der Herr glaubt wohl, weil er
Landeshauptmann ist, stünde ihm ein Superrevisionsrecht, eine Art
Diplomatenspur zu den Höchstgerichten zu, er wird sich aber genauso
wie die Flughafen Wien AG anstellen müssen, um eventuell im Rahmen
einer außerordentlichen Revision Gehör zu finden".

Der Landeshauptmann von Niederösterreich hatte angekündigt, gegen die
Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Dritten Piste des
Flughafens Wien sowohl Verfassungsgerichtshof und
Verwaltungsgerichtshof anzurufen und betont, dass dann die
Beschwerden auch behandelt werden müssten. Wie VIRUS betont, habe das
Bundesverwaltungsgericht, nachdem es seiner vom Luftfahrtgesetz
geforderten Interessensabwägungspflicht nachgekommen sei, die so
genannte "ordentliche Revision" an den Verwaltungsgerichtshof nicht
zugestanden, da es sich - angesichts vorliegender Judikatur zum
öffentlichen Interesse und Interessensabwägung - um keine zu klärende
Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung handle. Revisionswerber
hätten nun lediglich die Möglichkeit zu versuchen, beim
Verwaltungsgerichtshof im Rahmen einer "außerordentlichen Revisio"
Gehör zu finden. Dieser habe die Frage, ob die bestehende Judikatur
ausreicht, unabhängig von Rang Namen und Ansehen der Revisionswerber
zu prüfen und so geht die Umweltorganisation davon aus, dass der VwGH
auch im gegenständlichen Verfahren genau so vorgehen werde. "Der
ebenfalls angekündigten Gang zum Verfassungsgerichtshof ist nicht für
Handeln aus dem Affekt heraus bestimmt, sondern braucht es dafür gute
Gründe verfassungswidriges Handeln im vorangegangenen Verfahren
geltend zu machen," so Rehm. Bisher seien außer Reaktionen nach der
Art des franko-josephinischen "derfen's denn des" keine dafür
geeigneten Argumente vorgebracht worden. Dem Vernehmen nach läge dem
Landeshauptmann die Entscheidung zum Flughafen noch gar nicht vor.
"Unsere Botschaft an Pröll lautet daher: erst Entscheidung lesen,
dann ankündigen," so Rehm abschließend.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VIR

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