- 08.02.2017, 10:00:16
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Mitterlehner startet neues Programm für Innovationswerkstätten
„Mitmach“-Labors sollen Innovationen erleichtern und neue Zielgruppen gewinnen
Utl.: „Mitmach“-Labors sollen Innovationen erleichtern und neue
Zielgruppen gewinnen =
Wien (OTS/BMWFW) - Neue Ideen testen, Prototypen bauen, Innovationen
gemeinsam entwickeln: Das ist das Ziel der neuen
Innovationswerkstätten, deren Errichtung jetzt mit einem neuen
Programm des Wirtschaftsministeriums gefördert wird. „Wir stellen
drei Millionen Euro in der ersten Ausschreibung zur Verfügung. Damit
erleichtern wir kleinen und mittleren Unternehmen und
Unternehmensgründern den Zugang zu modernen Geräten. Zusätzlich
wollen wir neue Zielgruppen für die Entwicklung von Innovationen
gewinnen, darunter Gewerbetreibende, Schulen oder Vereine“, sagt
Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.
Innovationswerkstätten sind offene Werkstätten, die sowohl über eine
Ausstattung an modernen Geräten verfügen, aber auch als Raum für
Kommunikation, Weiterbildung und gemeinsame Projekte dienen. Diese
„Mitmach“-Labors („Maker-Spaces“) stellen einen Gerätepark (zum
Beispiel für Holz-, Metall- oder Steinbearbeitung) sowie
spezialisierte Labors (zum Beispiel für Elektronik, Computer oder
3D-Druck) zur Verfügung. „Innovationswerkstätten sollen nicht nur
eine Infrastruktur bieten, sondern auch einen Raum für die
Entwicklung neuer Ideen, Projekte und Innovationsschwerpunkte, die
direkt von den Nutzern eingebracht werden. Sie sollen neue
Nutzergruppen mobilisieren und unterschiedliche Akteure vernetzten“,
betont Staatssekretär Harald Mahrer.
Innovationswerkstätten sollen einen maßgeblichen Beitrag zur
technischen Forschungs- und Innovationsinfrastruktur einer Region
leisten um den dortigen Wirtschaftsstandort zu stärken. Sie können
Geräte zur Verfügung stellen, die sich (kleine) Unternehmen oder
nicht-kommerzielle Organisationen alleine nicht leisten können oder
wollen (beispielsweise wegen zu geringer Auslastung). Sie bieten auch
einen Raum für die Weiterbildung von Mitarbeitern in Bezug auf neue
Technologien.
Vorschläge für Innovationswerkstätten können bis 30. März 2017
eingereicht werden, die maximale Förderung beträgt je
Innovationswerkstatt eine Million Euro für fünf Jahre. Bis zur Hälfte
der Kosten kann durch die Förderung abgedeckt werden. Die
Ausschreibung wird von der Österreichischen
Forschungsförderungsgesellschaft FFG durchgeführt. „Betreiber von
Innovationswerkstätten können Unternehmen, Forschungseinrichtungen
und sonstige nicht-wirtschaftliche Einrichtungen sein“, erläutern die
FFG-Geschäftsführer Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Die ersten
Innovationswerkstätten könnten im Sommer 2017 starten. Grundlage für
die Innovationswerkstätten ist die „Open Innovation Strategie“ der
Bundesregierung.
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