• 06.02.2017, 10:07:02
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Aktion „Urlaub von der Pflege“ auch im Winter

LR Schwarz: Unterstützung und Anerkennung für pflegende Angehörige, die wichtige Betreuungsarbeit leisten

Utl.: LR Schwarz: Unterstützung und Anerkennung für pflegende
Angehörige, die wichtige Betreuungsarbeit leisten =

St. Pölten (OTS/NLK) - Ziel der „NÖ Urlaubsaktion für pflegende
Angehörige“ ist es, pflegende Familienmitglieder zu bestärken, auch
an das eigene Wohlbefinden zu denken. Die erst kürzlich angehobenen
Zuschüsse betragen 140 Euro für einen Urlaub in Österreich und 180
Euro für einen Urlaub in Niederösterreich.

„Rund 100.000 Menschen in Niederösterreich sind pflegebedürftig, sehr
viele werden von ihren Angehörigen betreut. Das ist eine große
persönliche Leistung, bedeutet aber auch Belastungen, wo wir seitens
des Landes Niederösterreich beispielsweise mit der ‚NÖ Urlaubsaktion
für pflegende Angehörige‘ unterstützen wollen. Denn gerade pflegende
Angehörige brauchen von Zeit zu Zeit Entspannung oder Urlaub. Damit
zollt Niederösterreich den Pflegenden Anerkennung für ihren Einsatz
und für ihren Mut, sich dieser schwierigen Aufgabe zu stellen. In den
meisten NÖ Pflegeheimen gibt es außerdem und gerade für diese Zeit
die sogenannte Kurzzeit- oder Urlaubspflege“, hält Sozial-Landesrätin
Mag. Barbara Schwarz aktuell fest.

Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, die mindestens
Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn
sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige)
verbringen. Die Aktion kann pro Person und Jahr einmal in Anspruch
genommen werden – unabhängig von den Kosten und der Dauer des
Urlaubs. Anträge sind online auf der Homepage des Landes, bei den
Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern
möglich. Das Ansuchen ist spätestens sechs Monate nach Beendigung des
Urlaubs einzubringen.

Für eben diesen Fall der Abwesenheit oder Verhinderung der pflegenden
Person, gibt es in allen NÖ Landespflegeheimen die Möglichkeit der
Kurzzeit- oder Urlaubspflege, die das ganze Jahr über in Anspruch
genommen werden kann. „Während pflegende Angehörige neue Kraft tanken
können, haben die Kurzzeitgäste im Heim die Möglichkeit, in einer
familiären Umgebung eine angenehme, entspannte Zeit zu verbringen.
Ein vielfältiges Pflege- und Freizeitangebot sowie eine
professionelle rund um die Uhr-Betreuung sind garantiert.
Kurzzeitpflege ist in der Dauer von einer Woche bis zu maximal sechs
Wochen pro Jahr und bis einschließlich Pflegegeldstufe 7 möglich“,
informiert Schwarz.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege in einem Heim sind der
Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich und
der Bezug von Pflegegeld. Die Tarife sind von der Pflegegeldstufe
abhängig und gestaffelt. Bei Bedarf gibt es einen Zuschuss der NÖ
Sozialhilfe.

Mehr Informationen dazu gibt es direkt in jedem Pflegeheim und bei
der NÖ Pflegehotline unter der Telefonnummer 02742/9005-9095, Montag
bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr, oder per e-mail unter
post.pflegehotline@noel.gv.at.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus,
Telefon 02742/9005-12655, E-Mail dieter.kraus@noel.gv.at.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NLK

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