• 31.01.2017, 10:16:41
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  • OTS0048

Stöger: Arbeitsinspektorat muss sich auf wesentliche Kontrollen konzentrieren können

Sozialminister kündigt Überprüfung arbeitsrechtlicher Bestimmungen an

Utl.: Sozialminister kündigt Überprüfung arbeitsrechtlicher
Bestimmungen an =

Wien (OTS/BMASK) - Die Arbeitsinspektion ist ein zentrales
Instrument, um sichere und gesunde Arbeitsbedingungen für alle
ArbeitnehmerInnen in Österreich zu gewährleisten. Die Arbeit der
Behörde wird allerdings manchmal durch überholte Bestimmungen
erschwert. Deshalb hat das zuständige Sozialministerium einen
Fahrplan erarbeitet, um die Regelungen auf ihre Aktualität zu
überprüfen und damit das Arbeitsinspektorat zu modernisieren. „Die
Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren müssen sich auf
wesentliche Kontrollen konzentrieren können. Deshalb werden wir die
einzelnen Gesetze überarbeiten und unzeitgemäße Verfahren streichen“,
betont Sozialminister Alois Stöger. Im Rahmen einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit der zuständigen Sektionschefin im
Sozialministerium, Anna Ritzberger-Moser und Wolfgang Vogl, dem
Leiter des Arbeitsinspektorats Vöcklabruck präsentiert Stöger eine
erste Übersicht über notwendige Änderungen. ****

In knapp 70.000 Betriebskontrollen überprüft das
Arbeitsinspektorat jedes Jahr, ob die Vorschriften zum Schutz des
Lebens und der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen eingehalten werden.
„Das ist eine enorm wichtige Arbeit, für die ich mich bei den
Arbeitsinspektorinnen und Arbeitsinspektoren bedanken möchte. Hier
geht es um den richtigen Einsatz gefährlicher Maschinen und
Chemikalien genauso, wie um gesunde Arbeitsbedingungen oder die
Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen. Das sind zentrale Punkte des
Arbeitsrechts“, erklärt Stöger die Bedeutung der regelmäßigen
Kontrollen. Damit sich die ArbeitsinspektorInnen ganz auf diese
wesentlichen arbeitsrechtlichen Aspekte konzentrieren können, werden
beispielsweise die geltenden Aufzeichnungspflichten, etwa für
Beinahe-Unfälle, überarbeitet. Auch die Begehungsintervalle für die
sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in
Arbeitsstätten mit bis zu 10 ArbeitnehmerInnen in denen nur
Büroarbeitsplätze vorhanden sind, werden ausgedehnt. „Das sind nur
zwei Beispiele, wie wir positive Effekte für die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer genauso wie für zahlreiche Unternehmen schaffen
können“, so Stöger.

Arbeitsinspektorat ist beratende Behörde

Neben den Betriebskontrollen führt das Arbeitsinspektorat
jährlich über 30.000 Beratungsgespräche mit Unternehmen durch.
Darunter fallen auch rund 11.000 kostenlose Beratungen bei
betrieblichen Neu- oder Umbauprojekten, um bereits im Vorfeld
sicherzustellen, dass es keine arbeitsrechtlichen Probleme gibt. „Wir
sind eine beratende Behörde. Strafen sind das letzte Mittel“, erklärt
Ritzberger-Moser die Arbeit der rund 300 ArbeitsinspektorInnen. Die
Sektionschefin verweist dabei auch auf die Weiterentwicklungen der
letzten Jahre: „Wir arbeiten konsequent daran die Qualität unserer
Leistungen zu erhöhen. Daher haben wir größere Einheiten geschaffen
und Arbeitsinspektorate zusammengelegt. Nur dadurch können wir
langfristig das erforderliche Know-how erweitern und den
Wissenstransfer optimieren“.

Auch Wolfgang Vogl, der Leiter der Arbeitsinspektion Vöcklabruck,
bekennt sich zu den Modernisierungen. „Wir sehen in unserer täglichen
Arbeit, dass unsere Kontrollen positiv aufgenommen werden,
insbesondere wenn es um die Überprüfung und Information zu
gefährlichen Arbeitsbereichen geht. Manche Bestimmungen, wie etwa
einige Meldepflichten ans Arbeitsinspektorat oder
Genehmigungsverfahren sind aber inzwischen überholt. Wir wollen
selbst aktiv an der Modernisierung der Vorschriften mitwirken“.

Das Sozialministerium wird den bereits eingeleiteten
Modernisierungsprozess zügig fortsetzen und noch im ersten Halbjahr
2017 eine Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des
Arbeitsinspektionsgesetz, des Arbeitszeitgesetzes und des
Arbeitsruhegesetzes vorlegen. Weitere Verhandlungen zu Gesetzen und
Verordnungen des technischen ArbeitnehmerInnenschutzrechtes werden im
Anschluss daran unmittelbar aufgenommen, mit dem Ziel bis Ende 2018
eine umfassende und praxistaugliche Entlastung zu erreichen.
(Schluss)

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