VfGH in Ö hatte trotz dreier gegenteiliger Präzedenzurteile des EGMR gegen die Möglichkeit einer Jagdfreistellung entschieden – Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung
Utl.: VfGH in Ö hatte trotz dreier gegenteiliger Präzedenzurteile
des EGMR gegen die Möglichkeit einer Jagdfreistellung
entschieden – Beschwerde wegen Menschenrechtsverletzung =
Wien (OTS) - Ende Oktober 2014 hatte ein fast veganer Waldbesitzer in
Kärnten das Verfahren mit einem Antrag auf Jagdfreistellung seines
Grundstücks ins Rollen gebracht. Anfang November 2016 hat der
Verfassungsgerichtshof nach einer öffentlichen Sitzung im September
diesen Antrag in letzter Instanz abgelehnt. Und das, obwohl der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in bereits 3 ganz
ähnlich gelagerten Präzedenzfällen für die Waldbesitzer und gegen die
Zwangsbejagung entschieden hat. Nun wurde deshalb nach Luxemburg,
Frankreich und Deutschland auch in Österreich Beschwerde beim EGMR
eingelegt, dass der Zwang gegen einen ethisch tierschutzaffinen
Menschen, auf seinem Grund das Quälen und Töten harmloser Wildtiere
zulassen zu müssen, gegen die Menschenrechte verstößt. Die Beschwerde
im Wortlaut: http://bit.ly/2ksJqrV
Jagd in Österreich bedeutet momentan jedenfalls: Überpopulation an
Wildtieren durch Überfütterung und damit einhergehend dramatische
Waldschäden, Abschüsse von Hunden und Katzen, Dezimierung ökologisch
wichtiger Raubtierpopulationen, Aussetzen gezüchteter Wildtiere zum
Abschuss die in der freien Wildbahn völlig hilflos sind, Abschuss von
Individuen seltener Tierarten und das Nachstellen und Beschießen von
Tieren ohne jede ökologische Notwendigkeit. Die Jagd in der heutigen
Form ist daher kein öffentliches Interesse, sondern ein
Privatvergnügen. Das zeigt sich auch daran, dass die Anzahl der
BerufsjägerInnen im Vergleich zu den Hobby- und SonntagsjägerInnen im
Promillebereich liegt. Deshalb wollen WaldbesitzerInnen, die ein
Mitgefühl für Tiere und ein Verständnis für die Natur haben, die Jagd
auf ihrem Grund verbieten. Überall in Österreich sind nun bereits
zahlreiche solche Anträge eingegangen. Auch beim
Verfassungsgerichtshof liegen mehrere Anträge auf Jagdfreistellung
zur Bearbeitung vor.
VGT-Obmann Martin Balluch: „Die Stadt Wien besitzt zigtausende Hektar
Waldgrund in der Steiermark und in Niederösterreich, wo weder
Raubtiere wie Füchse noch Vögel wie Schnepfen, Auerhähne oder
Birkhähne, bejagt werden. Dadurch gibt es keine ökologischen
Nachteile sondern, im Gegenteil, die Natur profitiert – abgesehen von
dem Leiden und dem Tod, die vielen Tieren erspart werden. Wie kann es
also im öffentlichen Interesse sein, dass GrundbesitzerInnen dazu
gezwungen werden können sollen, derartige Tierquälereien ohne
ökologische Notwendigkeit zu dulden? Alle Menschen mit einem Herz für
Tiere hoffen jetzt auf den EGMR, damit die Zwangsbejagung in
Österreich endlich abgeschafft wird.“
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