Peter Fichtenbauer blieb gerichtlicher Zeugenladung unentschuldigt fern
Utl.: Peter Fichtenbauer blieb gerichtlicher Zeugenladung
unentschuldigt fern =
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin „profil“ in seiner Montag
erscheinenden Ausgabe berichtet, wurde FPÖ-Volksanwalt Peter
Fichtenbauer Mittwoch vergangener Woche mit einer gerichtlichen
Ordnungsstrafe in der Höhe von 300 Euro belegt. Fichtenbauer war als
Zeuge in einem Verfahren vor dem Wiener Landesgericht für
Zivilrechtssachen geladen, ließ den Gerichtstermin aber
unentschuldigt platzen. „Ich hatte leider Grippe“, so Fichtenbauer
gegenüber „profil“. Das ärztliche Attest werde er umgehend
nachreichen.
Fichtenbauer spielt eine Schlüsselrolle in dem Verfahren, das seit
Ende 2016 anhängig ist. Wie von „profil“ bereits berichtet, hat der
Kaufmann Ernst Neumayer die FPÖ und deren Nationalratsabgeordneten
Thomas Schellenbacher auf zwei Millionen Euro geklagt – wegen eines
angeblich im Vorfeld der Nationalratswahl 2013 vereinbartem, aber nie
ausbezahltem Erfolgshonorar für „Lobbyingleistungen“. Der Kläger
behauptet, er habe Schellenbacher 2013 an die FPÖ vermittelt, wobei
Fichtenbauer (damals stellvertretender Obmann des FPÖ-Klubs) im
Abtausch für eine Kandidatur Schellenbachers zehn Millionen Euro cash
für die Partei verlangt habe – wovon Neumayer zwei Millionen
bekommen sollte. Laut dem Kläger floss das Geld, nur eben nicht an
ihn. Beweise konnte er auch am zweiten Verhandlungstag nicht liefern.
Fichtenbauer, Schellenbacher und die FPÖ bestreiten das
Vorbringen. Schellenbacher, der enge Kontakte zu ukrainischen
Oligarchen unterhält und im Zentrum von Geldwäscheermittlungen steht,
blieb der Verhandlung ebenfalls fern. Er ist seit 28. November des
Vorjahres „arbeitsunfähig“ geschrieben.
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