• 29.12.2016, 10:00:02
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  • OTS0022

Sozialministerium: Neuerungen ab 2017

Qualifizierungsoffensive, Erhöhung der Mindestpension bei langer Erwerbstätigkeit und Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation treten in Kraft

Utl.: Qualifizierungsoffensive, Erhöhung der Mindestpension bei
langer Erwerbstätigkeit und Rechtsanspruch auf berufliche
Rehabilitation treten in Kraft =

Wien (OTS/BMASK) - Bereits mit 1.1.2017 startet die
Qualifizierungsoffensive des Sozialministeriums. Durch die Umsetzung
der Ausbildungsgarantie bis zum Alter von 25 Jahren, der
Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums sowie zusätzlichen Plätzen
in der Arbeitsplatznahen Qualifizierung werden insgesamt rund 30.000
Ausbildungsplätze in Österreich geschaffen. „Unser
Qualifizierungspaket stellt sicher, dass jeder junge Mensch einen
guten Ausbildungsplatz bekommt und ermöglicht darüber hinaus allen
die sich am Arbeitsmarkt umorientieren möchten eine neue Ausbildung“,
betont Sozialminister Alois Stöger. Neben den Änderungen im Bereich
der Arbeitsmarktpolitik, treten 2017 auch zahlreiche Neuerungen bei
Pflege, Pensionen und im Konsumentenschutz in Kraft. ****

Bessere Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Das Sozialministerium wird 2017 die Bekämpfung von Lohn- und
Sozialdumping verstärken. Ermöglicht wird das durch ein neues Gesetz
in dem alle Bestimmungen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping
zusammengeführt werden. Dadurch wird die Zusammenarbeit der Behörden
in Ermittlungs- und Strafverfahren wesentlich verbessert.
Verwaltungsstrafverfahren gegen ArbeitgeberInnen, die Arbeitskräfte
grenzüberschreitend nach Österreich entsenden, können dadurch
einfacher durchgeführt werden. Zudem wird die behördliche
Lohnkontrolle durch die Einführung eines Kontrollplans und einer
klaren Darstellung der Lohn- und Urlaubsansprüche nach Österreich
entsandter Arbeitskräfte erleichtert.

1000 Euro Mindestpension bei langer Erwerbstätigkeit

Ab dem kommenden Jahr wird der Ausgleichszulagenrichtsatz für
Personen mit langjähriger Erwerbstätigkeit erhöht. „Alle die
mindestens 30 Jahre lang in die Pensionsversicherung eingezahlt
haben, bekommen zukünftig mindestens 1.000 Euro Pension. Das ist ein
wichtiger Schritt zur besseren Bekämpfung von Altersarmut in
Österreich“, erklärt Stöger. Für Personen, die über das
vorgeschriebene Pensionsalter hinaus arbeiten, wird der
Pensionsversicherungsbeitrag reduziert. In der so genannten
Bonusphase (bei Frauen zwischen 60 und 63, bei Männern zwischen 65
und 68 Jahren) übernimmt die Pensionsversicherung 50 Prozent des
Dienstnehmer- und des Dienstgeberanteils. Die Gutschrift am
Pensionskonto erfolgt dabei auf Basis der vollen Beitragsgrundlage.

Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation

Bei drohender Invalidität oder Berufsunfähigkeit haben
ArbeitnehmerInnen ab 2017 einen Rechtsanspruch auf berufliche
Rehabilitation. „Mit dem Reha-Paket sorgen wir für mehr soziale
Sicherheit bei schweren Erkrankungen und Unfällen“, so der
Sozialminister, der dabei auch auf Einführung der
Wiedereingliederungsteilzeit verweist. Ab 1. Juli 2017 besteht die
Möglichkeit, die Herabsetzung der wöchentlichen Arbeitszeit zu
vereinbaren, um den beruflichen Wiedereinstieg nach langer Krankheit
zu erleichtern. Nach einem mindestens sechswöchigen Krankenstand kann
die Arbeitszeitreduktion für bis zu sechs Monate vereinbart werden.
Neben dem dann geltenden Kündigungsschutz haben ArbeitnehmerInnen
auch einen Anspruch auf ein Wiedereingliederungsgeld aus den Mitteln
der Krankenversicherung und sind pensionsrechtlich abgesichert.

Pflegesystem wird verbessert und finanziell abgesichert

In dieser Finanzausgleichsperiode, bis zum Jahr 2021, werden für
den Bereich Pflege zusätzlich 1,9 Mrd. Euro aufgewendet. Der
Pflegefonds wird ab 2018 jährlich um 4,5 Prozent valorisiert und
somit im Jahr 2021 mit bereits 417 Mio. Euro im Jahr dotiert. „Das
ist Umverteilung, die dort ankommt, wo sie ankommen soll, nämlich bei
den Menschen, die Hilfe benötigen“, so Sozialminister Stöger.
Besonders hebt Stöger auch die zusätzliche Bereitstellung von 18 Mio.
Euro jährlich für Hospiz und Palliativdienste hervor, für den
Sozialminister ein Beitrag zur Sicherung der Würde der Menschen im
Alter.

Mit den Ländern wurden auch qualitative Weiterentwicklungen
vereinbart. „Es geht um klare Regeln der Personalausstattung, wir
haben Qualitätssicherungssysteme beschlossen, wir wollen vor allem
die Pflege von Menschen mit Demenzerkrankungen verbessern und
verstärkt pflegewissenschaftliche Aspekte berücksichtigen“, betont
Stöger, der auch auf die Verlängerung der 15a-Vereinbarung mit den
Ländern zur 24-Stunden-Betreuung hinweist.

Um die Möglichkeit für pflegende Angehörige von demenziell
erkrankten oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen zu verbessern
und im Fall der Verhinderung professionelle oder private Ersatzpflege
in Anspruch zu nehmen, werden die jährlichen Höchstzuwendungen für
diese Personengruppen ab 1.Jänner 2017 um jeweils 300 € angehoben.

Recht auf ein Basiskonto und gratis Kontowechsel-Service

Das Verbraucherzahlungskontogesetz ist in zwei wichtigen
Bereichen bereits Mitte September 2016 in Kraft getreten. Seither hat
jeder Mensch in der EU ein Recht auf ein Basiskonto. Ein Konto, das
alle grundlegenden Leistungen beinhalten muss, keinen
Überziehungsrahmen bietet und maximal 80 Euro pro Jahr kosten darf.
Für besonders schutzwürdige Personen, die durch Verordnung festgelegt
sind, darf nur ein Entgelt von höchstens 40 Euro verlangt werden. Mit
dem Gesetz kam auch die Vorgabe, dass jede Bank ein
Kontowechsel-Service anbieten muss. Das heißt wenn jemand die Bank
wechseln will, muss die neue Bank grundsätzlich alles gratis
erledigen. Spätestens innerhalb von 13 Werktagen nach Beauftragung
müssen alle bisherigen Daueraufträge und Lastschriften am neuen Konto
eingerichtet und alle Betroffenen von der neuen Kontoverbindung
informiert sein. Auch der Wechsel innerhalb der Bank, vom bisherigen
Konto auf ein Basiskonto, muss ermöglicht werden.

Sämtliche Neuerungen im Zuständigkeitsbereich des
Sozialministeriums finden Sie auf der Homepage unter
www.sozialministerium.at.

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