• 28.12.2016, 12:29:31
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  • OTS0048

Walser: Verfahrenseinstellung gegen FPÖ-Deimek wegen Verhetzung nicht nachvollziehbar

Grüne bringen parlamentarische Anfrage an Justizminister ein

Utl.: Grüne bringen parlamentarische Anfrage an Justizminister ein =

Wien (OTS) - "Ich kann nur den Kopf schütteln über die Einstellung
des Verfahrens gegen FPÖ-Deimek wegen Verhetzung“, zeigt sich der
Grüne Nationalratsabgeordnete Harald Walser verwundert über die
Staatsanwaltschaft Steyr. Diese hatte argumentiert, es sei nicht
erwiesen, dass Deimek einen Hassartikel über „dauergeile Barbaren“
zur Gänze gelesen habe, und das Verfahren „im Zweifel“ eingestellt.
„Wenn ein Nationalratsabgeordneter einen Artikel öffentlich zur
Lektüre empfiehlt, geht jeder vernünftige Mensch davon aus, dass er
ihn auch gelesen hat. Die Begründung der Staatsanwaltschaft ist
abenteuerlich.“

Walser stellt daher eine parlamentarische Anfrage an den
Justizminister und möchte von diesem insbesondere wissen, welche
konkreten Umstände trotz dieser ausdrücklichen Leseaufforderung daran
zweifeln lassen, dass der Beschuldigte selbst den Artikel gelesen
hat: „Der Minister sollte auch beantworten, warum die
Staatsanwaltschaft die Beweisfragen nicht im Rahmen der
Hauptverhandlung von einem unabhängigen Gericht klären lassen
wollte.“

Schließlich verweisen die Grünen auch auf den neu eingeführten § 283
Abs. 4 StGB: „Er wurde auch deshalb eingeführt, weil zuvor die
Vorsatzfragen im Zusammenhang mit dem Verhetzungstatbestand vielfach
Probleme bereitet haben“, sagt Walser und weiter: „Mit der neuen
Bestimmung wurde daher speziell die gutheißende Weiterverbreitung
verhetzenden Materials unter Strafe gestellt. Wie sich jetzt
herausstellt, steht die Justiz mit der vorliegenden Interpretation
dieses Paragraphen neuerlich vor einer nahezu unlösbaren Beweisfrage.
Ein Beschuldigter muss nur bestreiten, die von ihm verbreiteten,
verhetzenden Texte gelesen zu haben. Wenn das wirklich so sein
sollte, braucht es eine neuerliche Reform des
Verhetzungsparagraphen.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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