• 26.12.2016, 10:04:07
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  • OTS0013

MKÖ protestiert bei Justizminister Brandstetter: "Zwei-Klassen-Justiz bei Gaskammerleugnung und rassistischer Hetze"

Unzurechnungsfähigkeitsvermutung für FPÖ-Abgeordnete?

Utl.: Unzurechnungsfähigkeitsvermutung für FPÖ-Abgeordnete? =

Wien (OTS) - Erst Ende November haben VertreterInnen des Mauthausen
Komitees Österreich (MKÖ) mit Justizminister Wolfgang Brandstetter
den Fall des Welser Rechtsanwalts diskutiert, der vor Gericht die
Vergasungen im Konzentrationslager Mauthausen geleugnet hatte. Das
Strafverfahren gegen den Rechtsanwalt wurde durch den Weisungsrat
beendet. Diese Entscheidung war und ist für das Mauthausen Komitee
nicht nachvollziehbar. „Ein Durchschnittsbürger ohne gute Beziehungen
wäre jedenfalls nicht auf solche Weise der Strafverfolgung entzogen
worden“, sagt MKÖ-Vorsitzender Willi Mernyi.

Nun protestiert das Mauthausen Komitee beim Justizminister wegen
eines ähnlichen Falls: Der Nationalratsabgeordnete Gerhard Deimek
(FPÖ) hatte einen rassistischen Text, in dem u.a. von „dauergeilen
Barbaren“ die Rede ist, mit einem zustimmenden Kommentar via Twitter
verbreitet. Deshalb setzte die Staatsanwaltschaft Steyr die Aufhebung
seiner Immunität durch und ermittelte gegen ihn wegen Verhetzung.
Doch kürzlich wurde das Strafverfahren nach langem Hin und Her
zwischen Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwaltschaft und Ministerium
„im Zweifel“ eingestellt. Fadenscheinige Begründung: Man habe nicht
nachweisen können, dass der blaue Abgeordnete den gesamten von ihm
zustimmend kommentierten und verbreiteten Text vorher gelesen habe!
„Bedeutet das, dass für FPÖ-Politiker nicht nur die Unschulds-,
sondern auch die Unzurechnungsfähigkeitsvermutung gilt?“, will Mernyi
von Brandstetter wissen.

Bei einem Durchschnittsbürger würde die Justiz selbstverständlich
davon ausgehen, dass er nur dann einen Text positiv bewertet und an
viele Leute weiterschickt, wenn er ihn vorher sinnerfassend gelesen
hat. Bei einem FPÖ-Abgeordneten muss das offenbar gesondert bewiesen
werden. Allerdings lässt sich ein derartiger Beweis kaum führen:
Dafür müsste ein glaubwürdiger Zeuge nicht nur den Lesevorgang,
sondern auch eine danach erfolgte zutreffende Wiedergabe des
Textsinns bestätigen können. Diese Anforderung ist mehr als
unrealistisch. „Die Verrenkung wirkt so, als sei zuerst das Ergebnis
Verfahrenseinstellung festgestanden und dann krampfhaft nach einer
Begründung gesucht worden“, betont Mernyi. „Da fragt man sich schon,
was hinter den Kulissen an Interventionen stattgefunden hat.“

Das Mauthausen Komitees Österreich (MKÖ), das das Vermächtnis der
KZ-Überlebenden weiterträgt, lehnt eine Zwei-Klassen-Justiz, wie sie
hier in Fällen von Gaskammerleugnung und rassistischer Hetze
praktiziert wurde, auf das Schärfste ab. Solche eklatanten
Fehlleistungen sind geeignet, die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der
Strafrechtspflege nachhaltig zu schädigen.

„Wir richten an Bundesminister Brandstetter den dringenden Appell,
alles zu tun, damit es zu keinen gleichheitswidrigen Bevorzugungen
mehr kommt!“, schließt der MKÖ-Vorsitzende.

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