- 26.12.2016, 10:00:16
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Reinigungsfrau nach 20 Jahren wegen „Sprachmängeln" gekündigt! AK erkämpfte 31.000 Euro Kündigungsentschädigung
Linz (OTS) - Eine Nachzahlung von 31.600 Euro erkämpfte die AK für
eine Reinigungskraft aus dem Bezirk Vöcklabruck, der vom ihrem
Arbeitgeber übel mitgespielt worden war. Mehr als 20 Jahre lang hatte
die 55-Jährige zur vollen Zufriedenheit in einem großen Betrieb
gearbeitet, dann wurde sie ohne Angabe von Gründen gekündigt.
Dienstgeberkündigungen ohne Rücksicht auf die Situation der
Betroffenen sind in der AK-Rechtsberatung leider keine Seltenheit.
„Dieser Fall zeigt allerdings ein ganz besonders hohes Ausmaß an
sozialer Härte. Wir haben daher die Kündigung als sozialwidrig
angefochten und so für die Frau zumindest eine angemessene
Entschädigung erstritten“, sagt AK-Präsident Dr. Kalliauer.
Trotz des Alters und der langen Betriebszugehörigkeit der
Arbeitnehmerin hielt es die Firma nicht einmal für nötig, die
Kündigung zu begründen. Offensichtlich wollte sie einfach auf Kosten
der Frau Geld sparen. Denn die Reinigungskraft war nach dem
Kollektivvertrag der Chemischen Industrie beschäftigt und hatte nach
20 Jahren im Unternehmen relativ gut verdient.
Erst nachdem die Arbeiterkammer den Fall vor Gericht gebracht hatte,
lieferte der Arbeitgeber eine abenteuerliche Begründung für die
sozialwidrige Kündigung: Die Frau spreche nicht gut genug Deutsch. 20
Jahre lang war das aber offenbar kein Problem gewesen!
In zweiter Instanz gewann die AK das Verfahren. Die Firma hätte die
langjährige Mitarbeiterin nicht kündigen dürfen und musste ihr die
beträchtliche Summe von 31.600 Euro nachzahlen.
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