- 21.12.2016, 20:10:27
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Bundesrat: Rechtsanwalt Werner Suppan wird neues VfGH-Ersatzmitglied
Winkler und Gödl bleiben VizepräsidentInnen der Länderkammer
Utl.: Winkler und Gödl bleiben VizepräsidentInnen der Länderkammer =
Wien (PK) - Der Rechtsanwalt Werner Suppan soll Irmgard Griss Anfang
kommenden Jahres als Ersatzmitglied im Verfassungsgerichtshof
nachfolgen. Das hat der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor
Jahreswechsel beschlossen. Ein auf Suppan lautender Wahlvorschlag
wurde mit 43 gegen 8 Stimmen angenommen. Die Opposition zog die
Qualifikation Suppans nicht in Zweifel, sie kritisierte aber die
intransparente Vorgangsweise im Vorfeld der Wahl.
Insgesamt hat es für die zur Wahl stehende Funktion eines VfGH-
Ersatzmitglieds sieben gültige Bewerbungen gegeben, eine Frau war
nicht darunter. Suppan sei ein sehr versierter und fähiger Kandidat,
begründete der Vorarlberger ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer den von seiner
Fraktion eingebrachten Wahlvorschlag. Er habe als Rechtsanwalt
außerdem sehr häufig mit dem Verfassungsgerichtshof zu tun gehabt.
Nach Meinung des Wiener SPÖ-Bundesrats Reinhard Todt spricht für
Suppan, dass Persönlichkeitsschutz und Medienrecht zu seinen
Tätigkeitsschwerpunkten gehören. Alle BewerberInnen hätten aber
höchste Qualifikationen gehabt, unterstrich er. Allgemein wies Todt
darauf hin, dass der Verfassungsgerichtshof eines der wichtigsten
Organe des Staates ist und über viele sensible Rechtsfragen
entscheidet.
Seitens der Grünen bedauerte die Wiener Bundesrätin Ewa Dziedzic,
dass der Bundesrat kein Hearing abgehalten hat. Sie wolle die Eignung
Suppans nicht in Abrede stellen, sagte sie, es hätten sich aber auch
zwei OGH-Richter und zwei Universitätsprofessoren beworben. Ein
Hearing hätte die Wahl erleichtert. Dem schloss sich auch der
oberösterreichische FPÖ-Bundesrat Michael Raml an. Seine Fraktion
haben nichts gegen Suppan, sagte er, man hätte aber ein ordentliches
Verfahren durchführen sollen.
Bundesrat Mayer hielt der Kritik entgegen, dass ein Hearing im
Bundesrat bisher nur bei VfGH-Mitgliedern, nicht aber bei
Ersatzmitgliedern üblich war. Zudem wäre die Zeit knapp geworden. Für
die Zukunft signalisierten er und Todt aber Entgegenkommen gegenüber
dem Anliegen der Opposition.
Notwendig wurde die Wahl eines VfGH-Ersatzmitglieds, weil die
ehemalige OGH-Präsidentin und Bundespräsidentschaftskandidatin
Irmgard Griss heuer die Altersgrenze von 70 Jahren erreicht hat.
Grundsätzlich sind Ersatzmitglieder nicht an den Entscheidungen des
Verfassungsgerichtshofs beteiligt, sie werden aber einberufen, wenn
eines der Mitglieder, etwa aus Krankheits- oder Befangenheitsgründen,
verhindert ist.
Laut Bundesverfassung hat der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für drei
Mitglieder und ein Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs. Drei
weitere Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder werden vom Nationalrat,
die übrigen sechs Mitglieder und drei Ersatzmitglieder sowie der
VfGH-Präsident und der Vizepräsident von der Bundesregierung
nominiert. Formal ernannt werden die HöchstrichterInnen vom
Bundespräsidenten.
Winkler und Gödl erneut zu VizepräsidentInnen des Bundesrats gewählt
Zum Schluss der Sitzung wählte der Bundesrat die Niederösterreicherin
Ingrid Winkler (S) und den Steirer Ernst Gödl (V) zu
VizepräsidentInnen der Länderkammer für das erste Halbjahr 2017.
Beide üben diese Funktion bereits derzeit aus. Neue
Bundesratspräsidentin wird mit 1. Jänner Sonja Ledl-Rossmann (V), die
Tirolerin löst den Steirer Mario Lindner turnusgemäß ab. Der Vorsitz
in der Länderkammer wechselt halbjährlich zwischen den Bundesländern.
(Schluss Bundesrat) gs
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