• 21.12.2016, 17:53:40
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Bundesrat befürwortet Novelle zum Waffengesetz

Zahlreiche weitere Gesetzesänderungen wie etwa Personenstandsregister für Sternenkinder und Standesamt für eingetragene Partnerschaften

Utl.: Zahlreiche weitere Gesetzesänderungen wie etwa
Personenstandsregister für Sternenkinder und Standesamt für
eingetragene Partnerschaften =

Wien (PK) - Änderungen im Waffengesetz fanden heute auch die
Zustimmung des Bundesrats. Einer der Punkte der Novelle zum
Waffengesetz, die Teil eines umfangreichen Gesetzespakets ist,
betrifft Einschränkungen für den Erwerb einer Waffe durch Flüchtlinge
und Zuwanderer. Künftig dürfen in Österreich lebende AusländerInnen
erst dann eine Waffe kaufen bzw. besitzen, wenn sie über ein
dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Auch für
AsylwerberInnen gilt damit ab März 2017 ein explizites Waffenverbot.
PolizistInnen können hingegen künftig ohne weitere Prüfung auch
privat Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm führen, sie erhalten
einen entsprechenden Rechtsanspruch auf einen Waffenpass.

Neuerungen gibt es auch in zahlreichen anderen Bereichen. So werden
eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am Standesamt
geschlossen, die PartnerInnen dürfen einen gemeinsamen Familiennamen
tragen. Eltern erhalten die Möglichkeit, Fehlgeburten unter 500 Gramm
Körpergewicht, so genannte "Sternenkinder", in das
Personenstandsregister eintragen zu lassen. Um verdeckte Ermittlungen
im "Darknet" zu erleichtern, ist ein höherer Strafrahmen für illegale
Waffenverkäufe vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen Erleichterungen für Tourismusbetriebe
bei der Registrierung von Reisegruppen und andere Änderungen im
Meldegesetz zur Verbesserung der Datenqualität des Zentralen
Melderegisters; ferner die Einführung einer Bewilligungspflicht für
den Besitz von Schießmitteln auch in geringen Mengen, die Verwendung
von Schalldämpfern durch BerufsjägerInnen und FörsterInnen sowie
bürokratische Vereinfachungen für traditionelle Schützenvereine.
Außerdem soll durch eine Änderung des Bundes-Stiftungs- und
Fondsgesetzes die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöht
werden.

Offenbar aus politstrategischen Überlegungen habe man verschiedenste,
teilweise nicht zueinander gehörige Materien in eine Novelle
verpackt, merkte Werner Herbert (F/N) kritisch an. Eine Reihe der
Änderungen, etwa zum Waffengesetz oder für so genannte Sternenkinder
würden die Zustimmung seiner Fraktion finden. Gewisse Punkte jedoch,
wie die Schließung eingetragener Partnerschaften auf dem Standesamt,
stoßen jedoch auf Widerspruch, daher werde die FPÖ nicht zustimmen.
Er sehe auch in der restriktiven Regelung des privaten Waffenbesitzes
von PolizistInnen eine gewisse Geringschätzung gegenüber diesem
Beruf, sagte Herbert.

Im Sinne des besseren Opferschutzes befürwortete Anneliese Junker
(V/T) die Verlängerung der Auskunftssperre für Meldeadressen auf fünf
Jahre. Vor allem begrüßte sie es, dass gesetzliche Regelungen
geschaffen wurden, um mit Fehlgeburten würdiger umgehen zu können und
den Eltern so die Bewältigung des Verlusts eines Kindes zu
erleichtern.

Die Sammelnovelle enthalte positive und negative Punkte. Da keine
getrennte Abstimmung wie im Nationalrat darüber möglich sei, werde
ihre Fraktion sie diesmal ablehnen, kündigte Ewa Dziedzic (G/W) an.
Kritisch sah sie die Ausweitung des Waffenbesitzes von Polizisten auf
den Privatbereich, hier wecke man Wünsche anderer Gruppen,
befürchtete sie. Die Möglichkeit von Verpartnerungen auf den
Standesämtern und die Gleichstellung bei Familiennamen begrüße sie
ausdrücklich. Allerdings seien noch längst nicht alle
Ungleichbehandlungen gegenüber der Ehe beseitigt. Um die
Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Paare werde man weiter
kämpfen, kündigte sie an. Die rechtliche Segregation beruhe auf
reiner Ideologie und sei sachlich mit nichts zu rechtfertigen.
Schließlich habe sich das Verständnis von Ehe im Laufe der
Kulturgeschichte sehr stark gewandelt und könne sich daher mit den
gesellschaftlichen Gegebenheiten weiter verändern, konstatierte
Dziedzic.

Zum Personenstandsgesetz stellte Martin Weber (S/St) fest, dass es
gut sei, Verpartnerungen auf dem Standesamt durchführen zu können.
Das sei ein überfälliger Schritt, wie auch der gemeinsame
Familienname. Er begrüßte auch die Verschärfungen im Sprengmittel-
und Waffengesetz. Hier schaffe man ein Mehr an Sicherheit. Auch Ana
Blatnik (S/K) bezog Stellung zur Frage gleichgeschlechtlicher
Partnerschaften. Der Bundesrat könnte ein Zeichen für mehr
Gerechtigkeit und Zivilcourage setzen, indem er für Gleichbehandlung
eintrete. Für Blatnik ist auch die Eintragung von so genannten
"Sternenkindern" ins Personenstandregister ein wichtiger Schritt.
Damit ermöglicht man ihnen ein Begräbnis und gibt den Eltern einen
Ort zu trauern und damit ein Stück Würde zurück, sagte sie.

Dauerhafte Stationierung eines weiteren Polizeihubschraubers in Tirol

Einhellig stimmte der Bundesrat der 15a-Vereinbarung zwischen dem
Bund und dem Land Tirol über zusätzliche Hubschrauberdienste für den
Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol zu. Die Vereinbarung wurde
grundsätzlich für einen Zeitraum von 15 Jahren geschlossen, die
Kosten werden sich der Bund und das Land aliquot teilen. Werner
Herbert sah dies aufgrund der regionalen Gegebenheiten als
gerechtfertigt an, da das westliche Bundesland immer wieder mit
schwerwiegenden Naturkatastrophen in hochalpinen Regionen
konfrontiert ist. Eine unmittelbare Einsatzbereitschaft eines
Hubschraubers vor Ort sei für Tirol wichtig, befand auch Anneliese
Junker (V/T). Auch Ewa Dziedzic (G/W) kündigte die Zustimmung ihrer
Fraktion an. (Fortsetzung Bundesrat) sox

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