- 21.12.2016, 09:09:07
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ÖAMTC: Neuerungen im österreichischen Straßenverkehr ab 2017
Alkolocks, Radarfotos für andere Delikte, Änderungen für Führerschein-Neulinge
Utl.: Alkolocks, Radarfotos für andere Delikte, Änderungen für
Führerschein-Neulinge =
Wien (OTS) - Mit dem Jahreswechsel wird gerne ins nächste Jahr
geblickt. Doch nur wenige Neuerungen für Autofahrer treten definitiv
mit dem Jahreswechsel in Kraft. Einige Novellen sind aber schon jetzt
bekannt oder absehbar, sodass der ÖAMTC einen Überblick über zu
erwartende Änderungen des Jahres 2017 bieten kann. Gleichzeitig ist
der Jahreswechsel ein guter Anlass, sich die eine oder andere
Neuerung des vergangenen Jahres in Erinnerung zu rufen (Detailinfos
unter www.oeamtc.at/recht).
Hier die absehbaren Neuerungen für 2017:
* Radarfotos als Beweis für bestimmte Delikte: Ab dem bisher noch
unbekannten Tag nach der Kundmachung der 28. StVO-Novelle dürfen
Fotos aus bildgebenden Überwachungsverfahren auch für die Bestrafung
folgender Delikte verwendet werden: Telefonieren am Steuer ohne
Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen
des Sicherheitsgurts, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines
Schutzhelmes, Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf
einem Motorrad oder Motorfahrrad.
* Verhinderung der Weiterfahrt nach
IG-L-Geschwindigkeitsüberschreitungen: Bei Überschreitungen einer
nach dem IG-L verordneten Höchstgeschwindigkeit soll es zukünftig
Zwangsmaßnahmen zur Verhinderung der Weiterfahrt geben, z. B. Abnahme
der Fahrzeugschlüssel oder Anbringung von Radklammern. Ob dafür eine
bestimmte Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird, ist noch in
Diskussion.
* Alkohol-Wegfahrsperre "Alkolocks": Ein alternatives
Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker soll mit 1. September
2017 in einen fünfjährigen Probebetrieb gehen. Wer sich freiwillig
ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an
Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der
Führerschein-Entziehungszeit ersparen.
* Änderungen für Führerschein-Neulinge: Ab 1. Juli 2017 dauert die
Probezeit für jeden Fahranfänger künftig drei Jahre ab Erteilung der
Lenkberechtigung. Das gilt nun auch einheitlich für L17-Fahranfänger.
Die Probezeit verlängert sich nun auch um ein Jahr, wenn ein Lenker
in der Probezeit wegen der Benützung eines Mobiltelefons beanstandet
wird. In dem Fall ist auch eine (kostenpflichtige) Nachschulung zu
absolvieren.
* Mopedausbildung: Ab 1. März 2017 darf die Mopedausbildung
frühestens zwei Monate vor dem 15. Geburtstag begonnen werden (bisher
6 Monate). Der Mopedführerschein ist wie bisher frühestens zum 15.
Geburtstag auszustellen. Voraussichtlich ab Jahresmitte soll die
Mopedprüfung modernisiert werden – ein Computer-Test wird den
Multiple Choice-Test auf dem Papier ersetzen.
* Ankaufsförderung für E-Autos: Ab März 2017 können österreichweit
Prämien beim Kauf von Elektrofahrzeugen sowie Unterstützungen für den
Aufbau von E-Ladestationen beantragt werden. Details unter
http://www.oeamtc.at/portal/4-000-euro-ankaufpraemie+2500+1661483
* Verlängerung der "Spritpreisverordnungen": Die beiden
Spritpreisverordnungen werden bis zum 31.Dezember 2019 verlängert:
Damit sind Preiserhöhungen bei den Kraftstoffen an Tankstellen nur
einmal täglich, um 12 Uhr, erlaubt. Preissenkungen sind zu jedem
Zeitpunkt möglich. Die Tankstellenbetreiber müssen ihre Preise
weiterhin an den offiziellen Spritpreisrechner melden. Konsumenten
können sich in der ÖAMTC-App über die günstigsten Tankstellen in
ihrer Nähe informieren.
* Neuer Testzyklus für Kfz-Typengenehmigungen: Ab 1. September 2017
muss die Typisierung von neuen Pkw nach dem neuen Testzyklus WLTP
erfolgen. Demnach wird der gemessene Spritverbrauch nach einem neuen
realitätsnäheren Verfahren gemessen (VO (EU) 2016/427). Die
Besteuerung soll weiterhin auf den Werten des bisherigen
Normverbrauchszyklus NEFZ aufbauen.
* Hinzurechnungsbetrag ("Sachbezug") bei Privatnutzung eines
Dienstwagens: Ab 1. Jänner 2017 wird der CO2-Grenzwert für neu
angeschaffte Dienstwagen, die privat genutzt werden, auf 127g/km
gesenkt. Bis zu dieser Grenze sind wie bisher monatlich 1,5 Prozent
der Anschaffungskosten (max. 720 Euro) als Sachbezug anzusetzen. Wird
der Grenzwert überschritten, sind monatlich 2 Prozent (max. 960 Euro)
anzusetzen. Für bestehende Dienstwagen sowie Dienstwagen, die vor
2017 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, gilt weiterhin der
Grenzwert von 130g/km.
* Sondervorschrift für E-Fahrzeuge: Ab 1. März 2017 können elektrisch
betriebene Gütertransporter bis 4.250 kg (wegen schwerer Batterien)
mit dem B-Führerschein gelenkt werden (vorerst auf fünf Jahre
befristet). Voraussetzung ist die fünfstündige Zusatzausbildung mit
Eintrag des Code 120 im Führerschein.
* Neue Zusatztafel: Eine Zusatztafel mit dem Symbol eines Steckers
besagt, dass an dieser Stelle das Halten und Parken nur für
E-Fahrzeuge zum Stromtanken erlaubt ist.
* Preiserhöhungen Vignette, Sondermauten, Parkgebühren: Durch die
Anpassung an den harmonisierten Verbraucherpreisindex wurden die
Preise für die Autobahn-Vignette um 0,8 Prozent erhöht.
Inflationsbedingt werden einige Tarife für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
Gesamtgewicht auf den Sondermautstrecken erhöht. In Wien und
Klagenfurt steigen die Parkgebühren.
* Digitale Vignette bringt auch Vorteile für Wechselkennzeichen:
Voraussichtlich bereits ab Dezember 2017 wird die digitale Vignette –
wahlweise zur Klebevignette – eingeführt. Aufgrund der automatischen
Kennzeichenerfassung entfällt der Kauf einer zweiten Vignette bei
Wechselkennzeichen.
Eine genaue Übersicht mit Detailinfos findet man unter
www.oeamtc.at/recht.
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