• 15.12.2016, 01:17:32
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Nationalrat beschließt Änderungen im Waffengesetz

Eingetragene Partnerschaften werden künftig am Standesamt besiegelt

Utl.: Eingetragene Partnerschaften werden künftig am Standesamt
besiegelt =

Wien (PK) - Der Erwerb einer Waffe durch Flüchtlinge und Zuwanderer
wird eingeschränkt. Künftig dürfen in Österreich lebende
AusländerInnen erst dann eine Waffe kaufen bzw. besitzen, wenn sie
über ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht in der EU verfügen. Eine
entsprechende Novelle zum Waffengesetz wurde heute auf Empfehlung des
Innenausschusses vom Nationalrat beschlossen. Auch für
AsylwerberInnen wird demnach ab März 2017 ein explizites Waffenverbot
gelten. PolizistInnen können hingegen künftig ohne weitere Prüfung
auch privat Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm führen, sie erhalten
einen entsprechenden Rechtsanspruch auf einen Waffenpass.

Eingebettet ist die Novelle zum Waffengesetz in ein umfangreiches
Gesetzespaket, das auch Neuerungen in zahlreichen anderen Bereichen
bringt. So werden eingetragene Partnerschaften künftig wie Ehen am
Standesamt geschlossen, die PartnerInnen dürfen einen gemeinsamen
"Familiennamen" tragen. Eltern erhalten die Möglichkeit, Fehlgeburten
unter 500 Gramm Körpergewicht, so genannte "Sternenkinder", in das
Personenstandsregister eintragen zu lassen. Um verdeckte Ermittlungen
im "Darknet" zu erleichtern, ist ein höherer Strafrahmen für illegale
Waffenverkäufe vorgesehen.

Weitere Änderungen betreffen Erleichterungen für Tourismusbetriebe
bei der Registrierung von Reisegruppen und andere Änderungen im
Meldegesetz zur Verbesserung der Datenqualität des Zentralen
Melderegisters, die Einführung einer Bewilligungspflicht für den
Besitz von Schießmitteln auch in geringen Mengen, die Verwendung von
Schalldämpfern durch BerufsjägerInnen und FörsterInnen sowie
bürokratische Vereinfachungen für traditionelle Schützenvereine.
Außerdem soll durch eine Änderung des Bundes-Stiftungs- und
Fondsgesetzes die Attraktivität gemeinnütziger Stiftungen erhöht
werden (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1344/2016).

Zustimmung erhielt die Sammelnovelle letztendlich von den
Koalitionsparteien und den NEOS. Für einzelne Teilbereiche hatten
zuvor in Zweiter Lesung auch die anderen Oppositionsparteien votiert.
Mit großer Mehrheit genehmigten die Abgeordneten eine Vereinbarung
zwischen dem Bund und dem Land Tirol über die dauerhafte
Stationierung eines Polizeihubschraubers in Tirol. Er soll sowohl für
Katastropheneinsätze als auch für polizeiliche Aufgaben zum Einsatz
kommen.

FPÖ und Team Stronach kritisieren Waffenpass-Regelung

Im Mittelpunkt der Debatte stand die Novelle zum Waffengesetz. Weder
FPÖ-Abgeordneter Günther Kumpitsch noch Christoph Hagen und Martina
Schenk von Team Stronach halten es für nachvollziehbar, dass der
Rechtsanspruch für PolizistInnen auf einen Waffenpass nur
eingeschränkt gilt, und forderten eine Streichung der 9mm-
Beschränkung. Dem schloss sich auch der fraktionslose Abgeordnete
Rupert Doppler an. Man müsste PolizistInnen, die bereit seien, auch
außerhalb des Dienstes eine Waffe zu tragen und diese im Bedarfsfall
einzusetzen, eigentlich dankbar sein, meinte Kumpitsch. Schenk wies
darauf hin, dass etliche Behörden PolizistInnen in der Vergangenheit
Waffenpässe verwehrt hätten. Sie forderte zudem generell eine
bürgerfreundlichere Überarbeitung des Waffengesetzes.

Kritisiert wurde von der FPÖ und vom Team Stronach darüber hinaus,
dass der neue Rechtsanspruch von PolizistInnen auf einen Waffenpass
nicht auch für JustizwachebeamtInnen und ausgewählte
Heeresangehörige, etwa Angehörige der Militärpolizei und des
Heeresnachrichtenamts, gilt. Ein von FPÖ-Abgeordnetem Christian
Lausch dazu eingebrachter Entschließungsantrag fand bei der
Abstimmung allerdings keine Mehrheit. Gerechtfertigt ist für
Kumpitsch hingegen das neue Waffenverbot für Zuwanderer in den ersten
Aufenthaltsjahren.

Verteidigt wurden die neuen Waffenpass-Regeln von Rouven
Ertlschweiger (V) und Rudolf Plessl (S). Die 9mm-Regelung sei ein
Kompromiss, betonte Ertlschweiger. Dass der eingeschränkte
Rechtsanspruch auf einen Waffenpass nicht auch für
JustizwachebeamtInnen gilt, begründete Plessl damit, dass nur
PolizistInnen die Möglichkeit haben, sich in den Dienst zu stellen.
Ein noch nicht gelöstes Problem ist für ihn hingegen, dass bei der
Verhängung eines vorläufigen Waffenverbots nicht auch die Jagdkarte
abgenommen werden kann. Damit hätten Betroffene für eine bestimmte
Zeitspanne die Möglichkeit, eine neue Waffe zu erlangen.

Innenminister Wolfgang Sobotka machte geltend, dass die Polizei mit
9mm-Schusswaffen bestens trainiert sei. PolizistInnen, die privat
eine größere Waffe führen wollten, sei es unbenommen, einen
eigenständigen Waffenpass zu beantragen. Dafür reiche ein
Befähigungsnachweis aus.

Generell skeptisch, was den neuen Rechtsanspruch von PolizistInnen
auf einen Waffenpass betrifft, äußerte sich Harald Walser (G). Es
stehe außer Frage, dass ExekutivbeamtInnen auch in ihrer Freizeit mit
Waffen sorgsam umgehen, meinte er, die Tendenz des Gesetzes gehe aber
in die falsche Richtung. Man brauche nicht mehr, sondern weniger
private Waffen in Österreich. Mehr Waffen bedeuten weniger
Sicherheit, wie das Beispiel USA zeige.

Unterschiedliche Meinungen unter den Abgeordneten gab es auch zur
Änderung des Sprengmittelgesetzes. Während SPÖ-Abgeordneter Jürgen
Schabhüttl die neuen Bestimmungen für Schießmittel explizit begrüßte,
kritisierte Christoph Hagen vom Team Stronach, dass es
Traditionsvereinen dadurch künftig nicht mehr möglich sein wird, ohne
behördliche Bewilligung Schießmittel für Ehrensalute zu kaufen. Auch
die FPÖ lehnte die Änderungen ab.

Team Stronach: Gesetz enthält "Kraut und Rüben"

Generell bemängelte Hagen, dass im Gesetz Kraut und Rüben
durcheinandergemischt seien. Damit mache man es der Opposition
schwer, dem Paket als Ganzes zuzustimmen, auch wenn seine Fraktion
viele der vorliegenden Änderungen begrüße. Beispielhaft nannte er die
künftig mögliche Eintragung von Sternenkindern ins
Personenstandsregister.

Die Neuregelung für Sternenkinder hoben auch die Abgeordneten Angela
Lueger (S), Harald Walser (G), Hermann Lipitsch (S), Wolfgang Gerstl
(V) und Michaela Steinacker (V) hervor. Durch die Eintragung ins
Personenstandsregister ermögliche man den Eltern, sich mit Namen von
ihren Kindern zu verabschieden und sie zu begraben, hielt Gerstl
fest. Man könne den Schmerz der Eltern über eine Fehlgeburt nicht
lindern, so Lueger, man könne ihnen aber bei der Trauerarbeit helfen.
Lueger erinnerte daran, dass am Anfang der parlamentarischen
Diskussion eine Petition stand, wobei sich Gerald Loacker von den
NEOS überzeugt zeigte, dass es keinen Beschluss im Nationalrat geben
würde, wären private InitiatorInnen nicht so hartnäckig gewesen.
Seiner Meinung nach ist man auch noch nicht ganz am Ziel angelangt.

Insgesamt als wesentlichen Punkt des Gesetzespakets sieht die ÖVP den
Bürokratieabbau. Als Beispiele nannten Gerstl und Steinacker die
vorgesehenen Erleichterungen für gemeinnützige Stiftungen und für
Tourismusbetriebe. Zudem verwiesen sie auf weitere Änderungen im
Meldegesetz, etwa was Anmeldungen per Bürgerkarte betrifft. Ihr
Fraktionskollege Hermann Gahr lobte insbesondere die praxistaugliche
Regelung für Schützenvereine bei der Registrierung von
Traditionswaffen. Insgesamt sei es eine gelungene Regierungsvorlage,
betonte Steinacker. Auch SPÖ-Sicherheitssprecher Otto Pendl begrüßte
das Paket als Gesamtes.

NEOS sprechen sich neuerlich für Homo-Ehe aus

Von mehreren Abgeordneten angesprochen wurden auch die Neuerungen für
gleichgeschlechtliche Paare, wobei die Meinungen dazu
auseinandergingen. So lehnte die FPÖ die Verlagerung der
Zuständigkeit für die Begründung eingetragener Partnerschaften von
den Bezirksverwaltungsbehörden zu den Standesämtern ab. Dies sei ein
weiterer Tabubruch und ein Schlag gegen die klassische Familie, hielt
Abgeordneter Kumpitsch fest und warf der ÖVP vor, ihre Meinung in
dieser Frage geändert zu haben. Ähnlich kritisch äußerte sich sein
Fraktionskollege Wolfgang Zanger. Es komme nicht darauf an, wo ein
Rechtsakt geschlossen werde, hielt dem ÖVP-Abgeordneter Gerstl
entgegen.

Nikolaus Scherak (N) freute sich hingegen darüber, dass die ÖVP ihre
Meinung zur Schließung eingetragener Partnerschaften auf
Standesämtern geändert hat und zitierte in diesem Zusammenhang eine
frühere Stellungnahme des ehemaligen Vizekanzlers Michael
Spindelegger. Besser wäre es seiner Auffassung nach gewesen, gleich
die Ehe für alle zu öffnen. Er sei aber guten Mutes, dass sich auch
hier die Meinung der ÖVP in den nächsten Jahren ändere. Ähnlich sieht
das auch SPÖ-Abgeordnete Angela Lueger.

Dezidiert gegen die Homo-Ehe sprach sich dem gegenüber FPÖ-
Abgeordneter Zanger aus. Er lehne diese aus tiefster Überzeugung ab.
Walter Rosenkranz bezweifelte, dass 73% der ÖsterreicherInnen die
Homo-Ehe befürworten, wie dies Abgeordneter Scherak ausgeführt hatte.

Seitens der Grünen erklärte Harald Walser, dass es für
gleichgeschlechtliche Paare künftig "ein Stück mehr
Gleichberechtigung" gebe, sowohl was die Führung eines gemeinsamen
Familiennamens als auch was die Verpartnerung auf Standesämtern
betrifft.

Im Sinne des Opferschutzes begrüßten es Gerstl, Steinacker und Lueger
ausdrücklich, dass künftig für bis zu fünf Jahre eine Auskunftssperre
für Meldeadressen, etwa in Notwohnungen, eingetragen werden kann.
Bisher war das nur für zwei Jahre möglich.

Dauerhafte Stationierung eines weiteren Polizeihubschraubers in Tirol

Die Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Tirol über
Hubschrauberdienste für den Zivil- und Katastrophenschutz in Tirol
wird damit begründet, dass das westliche Bundesland immer wieder mit
schwerwiegenden Naturkatastrophen in hochalpinen Regionen
konfrontiert ist, die eine unmittelbare Einsatzbereitschaft eines
Hubschraubers vor Ort unerlässlich machen. Der Vertrag wurde
grundsätzlich für einen Zeitraum von 15 Jahren geschlossen, die
Kosten werden sich der Bund und das Land aliquot teilen.

Ausdrücklich begrüßt wurde die Vereinbarung von Otto Pendl (S),
Hermann Gahr (V) und Christoph Hagen (T). Einige offene Fragen sieht
hingegen Rupert Doppler (o.F.). Wie Innenminister Wolfgang Sobotka
erklärte, ist bereits derzeit ein Polizeihubschrauber fix in Tirol
stationiert, ein zweiter kann im Bedarfsfall hinzugezogen werden. Mit
der neue Vereinbarung stünden dann bis zu drei Hubschrauber zur
Verfügung. Die voraussichtlichen Kosten für den Kauf des Fluggeräts
bezifferte er mit zwischen 2,5 und 4 Mio. €.

Keine Mehrheit für Fristsetzungsantrag der Grünen

Zum Schluss der Sitzung stimmte der Nationalrat noch über einen
Fristsetzungsantrag der Grünen ab. Die Mehrheit der Abgeordneten
sprach sich dagegen aus, dem Außenpolitischen Ausschuss zur
Berichterstattung über den Antrag 1934/A(E) von Abgeordneter Tanja
Windbüchler-Souschill (G) eine Frist bis zum 30. Jänner zu setzen.
Der Antrag zielt auf EU-weit verbindliche Sorgfaltspflichten für
Unternehmen beim Import bzw. dem Weiterverkauf von Rohstoffen aus
Konfliktgebieten ab, um die Finanzierung gewaltsamer Konflikte zu
unterbinden. (Schluss Nationalrat) gs

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