• 09.12.2016, 08:00:02
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Tag der Menschenrechte: Auch psychische Gesundheit ist ein Menschenrecht

Berufsverband der PsychotherapeutInnen fordert die Gleichstellung psychisch erkrankter PatientInnen mit PatientInnen somatischer Erkrankungen

Utl.: Berufsverband der PsychotherapeutInnen fordert die
Gleichstellung psychisch erkrankter PatientInnen mit
PatientInnen somatischer Erkrankungen =

Wien (OTS) - Bereits in der von der UNO 1948 verfassten Erklärung der
Menschenrechte, findet sich u.a. das Recht auf Wohlfahrt, das
festlegt, dass jeder das Recht „auf einen Lebensstandard hat, der
seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet,
einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und
notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf
Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder
Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner
Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.“

In Hinblick darauf, dass der Begriff „Gesundheit“ auch psychische
Gesundheit und psychisches Wohlbefinden umfasst, wird dieses Recht in
Österreich nur zum Teil gewährleistet.

Denn: Die Krankenkassen erstatten PatientInnen nur einen sehr
geringen Teil der Kosten, wenn es um die Behandlung psychischer
Leiden geht. Der Kostenzuschuss der Gebietskrankenkassen für
Psychotherapie beträgt bundesweit seit 25 Jahren lediglich 21,80
Euro. Etwas mehr sind es bei der BVA (40 Euro), der VAEB (28 Euro)
und der SVB (50 Euro).

„Das ist viel zu wenig! Die Konsequenz ist, dass die meisten
psychisch erkrankten Menschen es sich nicht leisten können, gesund zu
werden.“ sagt Dr. Peter Stippl, Präsident des ÖBVP.

Auf die relativ wenigen kassenfinanzierten Psychotherapieplätze
warten PatientInnen derzeit bis zu 8 Monate.

„Ein so langer Zeitraum ist bei psychischen Erkrankungen fatal und
den PatientInnen nicht zumutbar; eine Abwärtsspirale ist
vorprogrammiert, die in vielen Fällen Arbeitsunfähigkeit,
Frühpensionen oder schwere, viel aufwendiger zu heilende psychische
Erkrankungen nach sich zieht“, klagt Stippl.

Darüber hinaus ist es eine rechtswidrige
Versicherten-Ungleichbehandlung, weil: Alle zahlen
Versicherungsbeiträge, aber nur wenige bekommen Psychotherapie auf
Kassenkosten!

Um das Recht auf Gesundheit vollständig und vor allem gerecht zu
gewähren, ist die österreichische Gesundheitspolitik JETZT gefordert,
ein bundesweit einheitliches gesamtvertragsähnliches
Versorgungskonzept für Psychotherapie zu schaffen.

Mehr Informationen unter:
https://www.psychotherapie.at/oebvp/berufspolitik
https://www.psychotherapie.at/oebvp/berufspolitik/kassenvertrag

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | OBP

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