- 07.12.2016, 09:29:12
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- OTS0023
Sogar offensichtliche Unionrechtswidrigkeiten im Glücksspielgesetz werden erneut gehorsam verleugnet!
Jeder Laie kann im Glücksspielgesetz und in der Automatenverordnung zum Beispiel die extreme - also unionsrechtswidrige - Inkohärenz beim Spielerschutz nachlesen!
Utl.: Jeder Laie kann im Glücksspielgesetz und in der
Automatenverordnung zum Beispiel die extreme - also
unionsrechtswidrige - Inkohärenz beim Spielerschutz nachlesen! =
Wien (OTS) - Wien (OTS) - Unter allen konzessionierten
Glücksspielautomaten in Österreich haben die Glücksspielautomaten in
den Casinos, wo der Staat durch seine Firmenbeteiligung direkt vom
Verlust der Spieler profitiert, den geringsten Spielerschutz von
allen Konzessionären! Das österr. Glücksspielgesetz mit der
unionsrechtswidrigen Diskriminierung beim Spielerschutz, zum Vorteil
der für Spieler gefährlichsten und härtesten Glücksspielautomaten in
den Casinos, ist seit Sommer 2010, also mehr als 6 (!) Jahre in
Kraft! Genau diese Art von Inkohärenz und Diskriminierung untersagt
der Europäische Gerichtshof in seinen Entscheidungen.
Seither hat sich unionsrechtswidriger Weise an dieser grotesken
Bevorzugung nichts geändert. Z.B.: Dort wo Spieler in ganz kurzer
Zeit Jahresgehälter verspielen können gibt es - keine -
Spielzeitbegrenzung auf 1,5 oder drei Stunden pro Tag, wie bei den
privaten Konzessionären mit den harmlosesten Spielautomaten. Bei
denen sind - im Gegensatz zu den Casinoglücksspielautomaten - die
Einsätze und Gewinne zum Schutz der Spieler auch stark begrenzt und
die Gewinnchancen vorgeschrieben!
Es gibt bei den hard core Glücksspielautomaten in den Casinos keine
Abkühlphasen für die Spieler, wie bei den Konzessionären mit den
harmlosesten Spielautomaten!
Es gibt in den Casinos - keine - Spielerkarten mit denen die
Glücksspielautomaten überhaupt erst kontrolliert in Betrieb genommen
werden können, wie bei den Konzessionären mit den harmlosesten
Spielautomaten in Österreich.
Es gibt bei den hard core Casinoglücksspielautomaten niemanden der
neben dem Spieler steht und mitzählt wie viele 500er Scheine in
kürzester Zeit verspielt werden!
Zu den ganz wenigen Gemeinsamkeiten beim Spielerschutz bei allen
Konzessionären gehört, dass die Spieler identifiziert und die
Besuchshäufigkeit registriert wird. Auch gibt es bei allen geschultes
Personal. Ab dann gibt es bei den Casinoglücksspielautomaten mit
Millionengewinnen nicht einmal eine Kontrolle durch eine Anbindung an
das Bundesrechenzentrum, wie bei den anderen Konzessionären!
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