• 01.12.2016, 09:00:17
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  • OTS0019

Österreichische Politik verschläft überfälligen Wandlungsprozess

Monitoringausschuss fordert den Abbau von ausgrenzenden Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen

Utl.: Monitoringausschuss fordert den Abbau von ausgrenzenden
Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen =

Wien (OTS/BMASK) - In Österreich leben immer noch weit über
zehntausend Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen. Es gibt dazu
allerdings keine klare Datenlage, da sich die Länder, die dafür
zuständig wären, nicht genügend mit der Problematik
auseinandersetzen.****

„Menschen mit Behinderungen“, so die Vorsitzende des Unabhängigen
Monitoringausschusses Mag.a Christina Wurzinger, „haben nach der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen das
gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben wie alle anderen auch.
Dieses Menschenrecht ist in Österreich nur in Ausnahmefällen
verwirklicht.“

Gemäß Artikel 19 der Konvention ist der Platz von Menschen mit
Behinderungen in der Mitte der Gesellschaft. „Tatsächlich“, so
Wurzinger weiter, „halten es viele Menschen nicht nur für ganz
normal, dass Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen leben,
sondern sie glauben auch noch, dass diese dort am besten aufgehoben
wären.“

Die Konvention sagt aber ganz klar, dass Menschen mit
Behinderungen das Recht auf selbst gewählte, selbstbestimmte Lebens-
und Wohnformen haben, und dass das Gemeinwesen die notwendige
Unterstützung dafür zur Verfügung stellen muss.

„Aktuell“, kritisiert Wurzinger „werden aber nicht nur bestehende
Großeinrichtungen unbehelligt weitergeführt, sondern es werden sogar
neue gebaut und bestehende aufwändig renoviert. Dabei müsste ein
völlig neuer Weg Richtung gemeindenahe Unterstützung eingeschlagen
werden.“ Das habe der Monitoringausschuss auch in seiner
Stellungnahme zur De-Institutionalisierung deutlich gemacht. Diese
wurde aus aktuellem Anlass im unmittelbaren Vorfeld zum
Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung, der am 3.Dezember
stattfindet, veröffentlicht:
monitoringausschuss.at/stellungnahmen/de-institutionalisierung-28-11-
2016/

Auch der UN-Fachausschuss in Genf hat in seinen
Handlungsempfehlungen im Rahmen der Staatenprüfung Österreichs 2013
deutlich darauf hingewiesen, dass Österreich hier säumig ist.

Zumeist werde laut Wurzinger das Kostenargument vorgeschoben.
Internationale Erfahrungen würden aber zeigen, dass bei
entsprechender Planung selbstbestimmte Lebensformen mit
Unterstützungsangeboten keineswegs teurer sein müssten.

Erschwerend kommt in dem Zusammenhang hinzu, dass auf Grund der
Zuständigkeit der Länder in diesem Bereich Entwicklungen teilweise in
unterschiedliche Richtungen und in neun verschiedenen
Geschwindigkeiten verlaufen.

„Es braucht hier“, so Wurzinger abschließend, „eine gemeinsame
Willensanstrengung aller politischen Akteurinnen und Akteure,
insbesondere an der Spitze der Verwaltungen. Ohne das persönliche
Engagement des Bundeskanzlers und der Landeshauptleute wird
Österreich hier weiter in einem menschenrechtlichen Dornröschenschlaf
verharren.“ (Schluss)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSO

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