• 29.11.2016, 17:17:56
  • /
  • OTS0216

Richtigstellungen zur Reaktion des ORF auf VÖP-Mediengespräch

Wien (OTS) - Zu der überraschend untergriffigen und realitätsfernen
Antwort des ORF (OTS0193, 29.11.2016) auf die im heutigen
Mediengespräch präsentierten Informationen und Schlussfolgerungen
hält der VÖP Folgendes fest:

- Die Argumentation des ORF ist mehrfach unrichtig: Dass der ORF nie
behauptet habe, es gäbe eine „Finanzierungslücke“, wird u.a. durch
einen Bericht* des „Standard“ widerlegt, in dem von der notwendigen
„Schließung der verbleibenden Lücke“ berichtet wird. Im Übrigen weist
auch die ORF-eigene Finanzvorschau Verluste aus.

- Unrichtig ist weiters, dass der ORF kein Gebührengeld für den
Erwerb ausländischer Produktionen – ob Fiction oder Sport – einsetze,
sondern diese ausschließlich über kommerzielle Erlöse finanziere:
Aufgrund des für den ORF geltenden Nettokostenprinzips müssen alle
kommerziellen Erlöse gegen den Aufwand für die Erfüllung des
Programmauftrags gerechnet werden; das verbleibende Delta muss mit
Programmentgelt(erhöhungen) finanziert werden. Konkret bezogen z.B.
auf die Rechte für die „Champions League“ muss davon ausgegangen
werden, dass die vom ORF bezahlten Lizenzkosten deutlich über den
Erlöserwartungen aus der Vermarktung dieser Rechte liegen, sohin hier
also sehr wohl Gebührenmittel verwendet werden.

- Weder der VÖP noch einzelne Mitglieder wollen den ORF
marginalisieren. Tatsächlich gehen die Einsparungsvorschläge nicht zu
Lasten österreichischer Wertschöpfung, sondern sie sollen den Abfluss
von ORF-Geldern ins Ausland auf ein vertretbares Maß reduzieren.

- Die gesetzlich im Fünf-Jahres-Rhythmus vorgesehene
Programmentgeltfestsetzung kann theoretisch auch – so wie in
Deutschland oder der Schweiz – zu einer Gebührensenkung führen, wenn
unter der Maßgabe einer zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen
Gebarung ein geringeres Programmentgelt erforderlich ist, um den
Nettoauftrag des öffentlich-rechtlichen Auftrag zu finanzieren. Eine
Erhöhung analog zur Inflation ist nicht zwingend.

- Dass der VÖP für Fragen der Finanzierung des ORF nicht zuständig
sei, ist korrekt. Daher haben sich die heutigen Ausführungen explizit
an den zuständigen Stiftungsrat gerichtet, um dessen
Entscheidungsgrundlage zu erweitern. Festzuhalten ist allerdings
auch, dass sich die Zuständigkeit der KommAustria rein auf die
formale Überprüfung (des Verfahrens, der rechnerischen Richtigkeit
und der Plausibilität der Finanzannahmen) beschränkt und keine
inhaltliche Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit, oder
gar der Übereinstimmung der Programmplanungen mit dem Programmauftrag
beinhaltet.

- Falsch ist ferner die Behauptung, der VÖP sei ein Lobbyverband
deutscher Sender: Vier von insgesamt 17 TV-Mitgliedern sind
Fenstersender. In Bezug auf die gesamte Mitgliederbasis des VÖP
kommen deutschen Fenstersendern sogar nur 10% der im VÖP vertretenen
Stimmrechtsanteile zu. Die Realitätsferne des ORF zeigt sich im
Übrigen auch an der vom ORF unseriös in den Raum gestellten Zahl von
570 Millionen Euro, die sich auf Mediabrutto-Zahlen bezieht; die um
ein Vielfaches geringeren Nettoumsätze werden zum größten Teil in den
österreichischen Produktionsstandort investiert. Tatsächlich zahlt
der ORF eine weitaus höhere Summe für Rechte und Lizenzen ins
Ausland.

- Auch im Hinblick auf die Marktverhältnisse ist die Argumentation
des ORF unschlüssig: Einerseits behauptet der ORF, rund 60 Prozent
des heimischen TV-Zuseher- und -Werbemarktes würden von deutschen und
internationalen Medienkonzernen dominiert. Andererseits führt der ORF
aus, dass die ORF-Angebote die beliebtesten Programme in Österreich
seien und von 98 Prozent des Publikums jede Woche genutzt würden.
* Quelle: http://bit.ly/2gt68y8

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOP

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel