Wirtschaftsdelegierter Schreder: Maßnahmenpaket, um Neuansiedlung von Betrieben zu fördern und Abwanderung von qualifiziertem Fachpersonal einzudämmen
Utl.: Wirtschaftsdelegierter Schreder: Maßnahmenpaket, um
Neuansiedlung von Betrieben zu fördern und Abwanderung von
qualifiziertem Fachpersonal einzudämmen =
Wien (OTS) - Die ungarische Regierung hat eine massive
Körperschaftssteuersenkung beschlossen. Ab 1. Jänner 2017 wird die
Körperschaftssteuer (KÖSt.) einheitlich 9% betragen. Derzeit ist die
Besteuerung progressiv: Nach Umsatz bis 500 Millionen Forint beträgt
die Steuer 10%, darüber hinaus 19%. „Die Maßnahme der Regierung zielt
somit auf Großunternehmen ab, die anteilsmäßig am stärksten
profitieren. KMU werden damit getröstet, dass ihnen weiterhin
attraktive EU-Fördergelder zufließen werden“, sagt Jürgen Schreder,
österreichischer Wirtschaftsdelegierter in Budapest.
Wirtschaftsminister Mihály Varga bezifferte das Sparpotential für
Betriebe mit bis zu 145 Mrd. Forint (etwa 470 Mio. Euro) für 2017.
Mit der Umsetzung dieses Schrittes böte Ungarn die besten
steuerlichen Konditionen für Unternehmer in der Europäischen Union
an. Aktuell locken derzeit Irland (mit 12,5 % bzw. 25 %), Bulgarien
(5% bzw. 10%) und Zypern (12,5%) mit attraktiven Sätzen. Neben der
KÖSt-Senkung wird der gesetzliche Mindestlohn ab 1. Jänner 2017 um
15% (auf 127.650 Forint) und der garantierte
Facharbeiter-Mindestlohn um 25% (auf 161.250 Forint) erhöht.
Zusätzlich hat sich die Regierung verpflichtet, die Lohnnebenabgaben
der Arbeitgeber ab 1. Jänner 2017 um 5% herabzusetzen.
Wirtschaftsdelegierter Schreder: „Regierungsseitig wurde ein
Maßnahmenpaket geschnürt, das sowohl die Neuansiedlungen von
Betrieben und somit die Schaffung von Arbeitsplätzen fördert als auch
den Abfluss von qualifiziertem Fachpersonal eindämmen soll.
Österreichische Unternehmen in Ungarn sind gute Arbeitgeber und
bezahlen über den Mindestlöhnen, teilweise sogar weit darüber. Die
gesetzliche Anpassung der Mindestlöhne, speziell bei den
Facharbeitern, ist aber grundsätzlich eine wichtige Maßnahme, die den
Brain-Drain und den Know-how-Verlust gen Ausland verhindern soll.“
Dennoch gelte es realistisch zu bleiben: Der Fachkräftemangel sei in
Ungarn ein großes Problem, denn es gibt nicht ausreichend
ausgebildete Arbeitskräfte und die Sozialabgaben sind weiterhin hoch.
2017 werde es durch die jetzigen Maßnahmen zu einem großen
Staatseinnahmenausfall von umgerechnet knapp 470 Mio. Euro kommen.
Schreder: „Dieser Ausfall müsste kompensiert werden. Die Frage nach
dem ‚Wie?‘ bzw. ‚Durch wen?‘ bleibt bislang offen. Ich hoffe, dass
hier keine Maßnahmen oder Sonderregelungen wieder zulasten der
ausländischen und dabei auch österreichischen Betrieben getroffen
werden.“
Klaus Einfalt, CEO des österreichischen Betriebes SW-Umwelttechnik,
sieht die Senkung der Körperschaftssteuer ebenfalls positiv: „Diese
Senkung fördert Investitionen, was sich auch positiv auf die
Schaffung von Arbeitsplätzen auswirken kann. 9% sind ein klares
Signal an Unternehmer und eine ordentliche Erleichterung, die sich
bei der Standortüberlegung ausländischer Firmen positiv auswirken
kann. Die Mindestlohnerhöhung hat für uns keine Auswirkung, weil wir
unsere Mitarbeiter weit über dem Mindestlohn bezahlen.“ Michael
Leier, Geschäftsführer Leier Holding GmbH und einer der Pioniere am
ungarischen Markt, sieht die Mindestlohnerhöhung auch als einen
„wichtigen Beitrag für den Verbleib der Arbeitskräfte im Land und
Maßnahmen, wie die Senkung der KÖSt, sind für die Unternehmen gut, da
mehr Geld im Betrieb bleibt. Ich denke, dass wir den richtigen Weg
gehen, wenn wir Anfang kommenden Jahres zusätzliche Investitionen in
Ungarn tätigen werden.“ Für György Iván, Geschäftsführer Hödlmayr
Hungária, ist „die KÖSt-Senkung eine Überraschung, aber für die
Hödlmayr-Gruppe in Ungarn sehr vorteilhaft. Ich sehe durch den
potentiellen Zuzug von ausländischen Firmen auch neue
Geschäftschancen. Unsere langfristigen, strategischen
Investitionsprojekte werden durch solche Maßnahmen schneller Richtung
Gegenwart rücken.“ Die Einnahmenverluste könne Ungarn mit
Mehreinnahmen aus Unternehmenszuzug kompensieren. „Die Lohnerhöhungen
bei den Mindestlöhnen betreffen uns nicht, da wir weit über dem
Minimum auszahlen. Wir nehmen uns diese Erhöhung jedoch zum Anlass,
um ebenfalls 5%-ige Steigerungen bei den Löhnen durchzuführen“, so
Iván abschließend. (PWK916/BS)
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