• 24.11.2016, 11:29:56
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  • OTS0120

Gehaltsverhandlungen im öffentlichen Dienst: UGöD fordert plus 3 %, mindestens 75 €

UGÖD erwartet volle Inflationsabgeltung, Anteil am Wirtschaftswachstum und Abgeltung von Leistungssteigerung und Mehrbelastung

Utl.: UGÖD erwartet volle Inflationsabgeltung, Anteil am
Wirtschaftswachstum und Abgeltung von Leistungssteigerung und
Mehrbelastung =

Wien (OTS) - In der ersten Gehaltsverhandlungsrunde am 15.
November haben das Verhandlungsteam von GÖD und Younion,
Staatssekretärin Duzdar und Finanzminister Schelling Inflationsrate
(0,75 %) und Wirtschaftswachstum (1,7 %) außer Streit gestellt und
sich auf 12 Monate Laufzeit, wirksam ab 1. Jänner 2017 geeinigt. "Die
zweite Runde blieb ohne konkretes Angebot der Regierung, darum wollen
wir mit einer konkreten Forderung Bewegung in die Verhandlungen
bringen," so Reinhart Sellner vom Vorsitzteam der UGÖD - Unabhängige
GewerkschafterInnern im öffentlichen Dienst und in den
ausgegliederten Betrieben:

- Plus 3 % - die Unabhängigen GewerkschafterInnen (UGÖD) wollen
nicht nur die Inflationsabgeltung von 0,75 % und einen Anteil am
Wirtschaftswachstum, sondern auch die Berücksichtigung der nachhaltig
wirkenden Leistungssteigerungen der KollegInnen aufgrund des
Aufnahmestopps, der zu ständiger Leistungsverdichtung sowie
Mehrbelastung geführt hat. Zusätzlich führt die zunehmende
Digitalisierung im öffentlichen Dienst zu Rationalisierungsgewinnen
für die öffentliche Hand auf Kosten der Beschäftigung.

- Mindestbetrag 75 € - Wie MetallerInnen und Handelsangestellte
fordert die UGÖD auch für die öffentlich Bediensteten einen
solidarischen Gehaltsabschluss, der den KollegInnen mit niedrigen
Einkommen (Anfangsbezüge, niedrige Gehaltsgruppen) einen
Kaufkraftzuwachs von mehr als 3 % bringt.

Zwt: Streikbereitschaft der öffentlich Bediensteten

UGÖD-Vertreter Reinhart Sellner wird bei der auf 5. Dezember
verschobenen Vorstandssitzung der GÖD die Einberufung einer
GÖD-Bundeskonferenz beantragen, bei der das weitere Vorgehen des
Verhandlungsteams beraten und Streikbeschlüsse gefasst werden können.
"Für den Fall, dass der Finanzminister in seinem Budget die zur
Erfüllung der Gehaltsforderungen notwendigen Finanzmittel nicht
vorgesehen haben sollte", schließt Sellner.

Glück auf!

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