• 09.11.2016, 21:48:56
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Novellen zur Exekutionsordnung und zum Rechtspflegergesetz passieren das NR-Plenum

Justizmaterien finden einhellige Zustimmung

Utl.: Justizmaterien finden einhellige Zustimmung =

Wien (PK) - Erleichterungen für Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer
Forderungen sind die Hauptstoßrichtung einer Novelle zur
Exekutionsordnung, die heute vom Nationalrat einstimmig verabschiedet
wurde. Ebenfalls einhellig sprachen sich die Abgeordneten für
Änderungen des Rechtspflegergesetzes aus, die im Wesentlichen eine
Anpassung der für die Zuständigkeitsverteilung zwischen RichterInnen
und RechtspflegerInnen relevanten Wertgrenzen zum Inhalt haben.

Vereinfachungen bei Kontenpfändung in der EU und inländischer
Lohnpfändung

Die Exekutionsordnungsnovelle enthält zunächst Begleitregelungen zur
EU-Verordnung betreffend die vorläufige Kontenpfändung mit dem Ziel,
die grenzüberschreitende Eintreibung von Forderungen zu erleichtern.
So soll etwa verhindert werden, dass Schuldner durch Abheben oder
Überweisen von Geldern auf einem Bankkonto innerhalb der EU die
Vollstreckung eines Exekutionstitels gefährden. Bei der Lohnpfändung
wiederum geht es um eine Vereinfachung der Zusammenrechnung bei
Vorliegen mehrerer Bezüge. Präzisiert werden schließlich auch die
Bestimmungen für Internetversteigerungen auf der justizeigenen
Plattform www.justiz-auktion.at.

ÖVP-Mandatar Georg Vetter erinnerte an den gemeinschaftsrechtlichen
Hintergrund und meinte, gerade die Bestimmungen betreffend die
Anerkennung ausländischer Exekutionstitel müssten sich erst in der
Praxis bewähren. Sein Fraktionskollege Werner Groiß sah die
Vereinfachungen bei der Lohnpfändung vor allem unter dem Aspekt des
Bürokratieabbaus für die Wirtschaft. Richtig und sinnvoll ist die
Vorlage auch nach Einschätzung von Peter Wittmann (S), der die
Bedeutung der Rechtssicherheit bei Exekutionen im EU-Raum hervorhob.
Das europaweite Verstecken von Geld sei nun nicht mehr so leicht
möglich, bestätigte Harald Troch (S). Überwiegend positiv bewertete
Herbert Brückl (F) die Neuerungen aus Sicht der Praxis, wenngleich er
Mängel und Unsicherheitsfaktoren bei der justizeigenen
Versteigerungsplattform ortete. Zustimmung kam auch von Grünen-
Justizsprecher Albert Steinhauser, der allerdings auf eine Reform des
Privatkonkurses als Gebot der Stunde pochte. Menschen, die scheitern,
müssten eine Chance erhalten, wieder ins Erwerbsleben zurückzukommen.

Nicht durchsetzen konnten sich die Freiheitlichen mit einem
Entschließungsantrag, in dem Harald Stefan die Forderung nach
Sicherung des Existenzminimums auch bei Unterhaltsexekutionen erhebt.
Die derzeitigen Gesetzesbestimmungen würden bei Exekutionen gegen
Unterhaltsschuldner eine Unterschreitung des unpfändbaren
Existenzminimums um 25% zulassen, gab der Justizsprecher der FPÖ zu
bedenken. In der Praxis habe dies dramatische Folgen und nehme
überdies dem Unterhaltspflichtigen jegliche Motivation, mehr zu
verdienen. Ausdrückliche Unterstützung fand das Anliegen bei Team
Stronach-Abgeordnetem Christoph Hagen und beim fraktionslosen
Abgeordneten Gerhard Schmid. Der Antrag sei zu kurz gefasst,
erwiderte hingegen SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm und drängte
ebenso wie Albert Steinhauser (G) auf Regelungen im Unterhaltsrecht,
die verhindern, dass Kinder von Alleinerziehenden unter die
Armutsgrenze fallen.

Für eine Gesamtreform des Unterhaltsrechts plädierte auch
Justizminister Wolfgang Brandstetter. Insgesamt sprach der
Ressortleiter von einer sinnvollen Novelle der Exekutionsordnung und
kündigte bei der justizeigenen Versteigerungsplattformen
Verbesserungen an. Geplant sei etwa die Schaffung einer weiteren
Plattform www.jailshop.at.

Neue Zuständigkeitsabgrenzung zwischen RichterInnen und
RechtspflegerInnen

Bei der Novelle zum Rechtspflegergesetz geht es insbesondere um die
Verteilung der Zuständigkeit zwischen RichterInnen und
RechtspflegerInnen. Die dafür relevanten Wertgrenzen entsprechen
aufgrund der Inflation nicht mehr der Ausgangslage und werden nun
entsprechend angepasst. Die einstimmig beschlossenen Änderungen
bringen aber auch eine Verschiebung von Zuständigkeiten auf Basis von
Erfahrungen aus der Praxis. Dadurch sollen etwa
Mehrfachzuständigkeiten für ein und denselben Akt vermieden und
Sachthemen gebündelt werden.

ÖVP-Justizsprecherin Michaela Steinacker begrüßte die Novelle als
Ausdruck einer Aufwertung des Rechtspflegerberufs und stellte fest,
die rund 630 RechtspflegerInnen seien ein für den Wirtschaftsstandort
absolut unverzichtbares "Asset". Auch Klaus Uwe Feichtinger (S) holte
die heimischen RechtspflegerInnen vor den Vorhang, wobei er betonte,
diese Berufsgruppe leiste einen wesentlichen Beitrag zum
Funktionieren des Justizsystems. Elisabeth Grossmann (S) nahm die
Debatte zum Anlass, auf weitere Verbesserungen im Unterhaltsrecht zu
drängen. Von einem Erfolgsmodell des Rechtspflegerberufs sprach auch
Harald Stefan (F), der aber ebenso wie Albert Steinhauser (G) und
Nikolaus Scherak (N) eine Aufstockung bei den
Rechtspflegerplanstellen einmahnte. Im Sinn einer Aufwertung der
RechtspflegerInnen kann sich der Justizsprecher der Grünen etwa eine
Fachhochschulausbildung oder die Ausweitung der Aufgaben vorstellen.
Letzteren Vorschlag sah Nikolaus Scherak hingegen mit Skepsis.
RechtspflegerInnen seien eine "extrem sympathische" Berufsgruppe, für
die er gerne mehr tue, bei allfälligen Personalaufstockungen sei er
aber auf die Unterstützung der Abgeordneten beim Finanzminister
angewiesen, gab Justizminister Wolfgang Brandstetter zu bedenken.

Nach Beendigung der Sitzung fand eine weitere Sitzung statt, in der
die von der Geschäftsordnung vorgesehenen Mitteilungen und
Zuweisungen durch die Präsidentin erfolgten. (Schluss) hof

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