• 07.11.2016, 10:08:16
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  • OTS0049

Oberhauser: BMGF initiiert Prozess zur Erstellung von Behandlungs-Leitlinien für intersexuelle Menschen

Rein ästhetische geschlechtsanpassende Operationen an Unter-16-Jährigen sind verboten

Utl.: Rein ästhetische geschlechtsanpassende Operationen an
Unter-16-Jährigen sind verboten =

Wien (OTS) - Intersexuelle Personen sind Menschen, die mit
uneindeutigen körperlichen geschlechtlichen Merkmalen geboren wurden.
In der Vergangenheit wurden Intersex-Personen nicht selten
pathologisiert. Geschlechtsanpassende Operationen – auch im Kindes-
und Kleinkindalter – sollten Intersex-Personen optisch einem der zwei
Normgeschlechter „Mann“ und „Frau“ zuordnen. Rein ästhetische
geschlechtsanpassende Operationen an Kindern sind heute zwar
verboten, aber einheitliche Standards zur Behandlung von
intersexuellen Menschen gibt es derzeit nicht. Das soll sich nun
ändern, kündigt Gesundheits- und Frauenministerin Sabine Oberhauser
anlässlich des am Dienstag, 8. November, stattfindenden
Inter-Solidaritätstages an: „Eine Erstellung von entsprechenden
Leitlinien gemeinsam mit ärztlichen Fachgesellschaften und
Intersexuellen-Organisationen wird Anfang 2017 in Angriff genommen.“
****

Das „Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen
und Operationen“, kurz Schönheitsoperationsgesetz, regelt unter
anderem die Zulässigkeit von kosmetischen Operationen. Definiert sind
Schönheitsoperationen und -behandlungen als „ästhetische Behandlungen
und Operationen ohne medizinische Indikation“. Diese sind an
Personen, die noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben,
verboten. „Ohne medizinische Notwendigkeit gelten
geschlechtsanpassende Operationen an Unter-16-Jährigen als
ästhetische Operationen und stehen damit nicht im Einklang mit dem
Gesetz“, erläutert Oberhauser.

In Österreich befasst sich derzeit auch die Bioethikkommission mit
der Frage der Intergeschlechtlichkeit. Die Veröffentlichung einer
Stellungnahme zu diesem Thema ist für Ende 2016 geplant. „Wir werden
diese Stellungnahme mit großer Aufmerksamkeit begutachten und in den
Prozess für die Leitlinien-Erstellung einfließen lassen“, so
Oberhauser. (Schluss)

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