Fragestunde mit Schelling, Zentrales Wählerregister, Novelle zum Apothekengesetz, Frauen in der Filmbranche
Utl.: Fragestunde mit Schelling, Zentrales Wählerregister, Novelle
zum Apothekengesetz, Frauen in der Filmbranche =
Wien (PK) - Am Donnerstag beginnt die Nationalratssitzung mit einer
Fragestunde zur Finanz- und Budgetpolitik Hans Jörg Schellings. Eine
Zweidrittelmehrheit im Plenum erfordert dann das geplante zentrale
Wählerregister, das nach der Aufhebung und nochmaligen Verschiebung
der Bundespräsidenten-Stichwahl als erste Anpassung im Wahlrecht
gesehen werden kann. Im Bereich der Gesundheit soll es in Hinkunft zu
mehr Transparenz bei Transplantationen kommen, wenn es um die
Spender- bzw. Empfängerrückverfolgbarkeit geht. Außerdem sollen
Neuansiedlungen von Apotheken auch dann genehmigt werden, wenn die
Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden Personen nicht eingehalten
werden kann. Oppositionsanträge zu den Bereichen
Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt und die Integration von
Flüchtlingen stehen außerdem zur Diskussion. Parteiübergreifender
Konsens ist schließlich für zeitgemäßes Wohnen für Menschen mit
Behinderung und die vermehrte Förderung von Frauen in der Filmbranche
zu erwarten.
Fragestunde mit dem Finanzminister
Diesmal beantwortet Finanzminister Hans Jörg Schelling Fragen der
Abgeordneten aus seinem Arbeitsbereich. Schelling hat im Oktober
seinen Budgetentwurf für 2017 vorgelegt, eine erste ausführliche
Debatte darüber gab es am 13. Oktober. Ab 14. November beginnen die
Budgetberatungen im Ausschuss des Nationalrats.
Zentrales Wählerregister kommt
Die Aufhebung und nochmalige Verschiebung der Bundespräsidenten-
Stichwahl führt zu ersten Anpassungen im Wahlrecht. Wesentlichste
Neuerung ist aber die Einrichtung eines zentralen Wählerregisters. Im
Verfassungsausschuss gab es dafür eine breite Mehrheit, sodass auch
im Plenum die nötige Zweidrittelmehr dafür sichergestellt sein
dürfte.
Ziel des Zentralen Wählerregisters ist es, die administrative
Abwicklung von Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und
Volksabstimmungen zu erleichtern und die Datenqualität zu verbessern.
So wird es etwa einfacher, Doppelregistrierungen, insbesondere von
AuslandsösterreicherInnen, zu vermeiden. Erstmals werde eine
Gesamtsicht auf die Wählerdaten ermöglicht, heißt es dazu in den
Erläuterungen. Darüber hinaus will man die Ausstellung von Wahlkarten
künftig zentral erfassen und damit lückenlos dokumentieren. Die
Gemeinden werden in diesem Sinn angehalten, Anträge auf Ausstellung
von Wahlkarten nicht mehr in den Wählerverzeichnissen, sondern in der
Wählerevidenz zu vermerken.
Mit der Einführung des Zentralen Wählerregisters wird es künftig auch
möglich sein, Volksbegehren unter Verwendung der Bürgerkarte bzw. der
Handysignatur elektronisch zu unterstützen. Alternativ kann weiter
eine Unterschrift am Gemeindeamt bzw. beim Magistrat geleistet
werden, dies muss jedoch nicht mehr in der Heimatgemeinde erfolgen.
Auch AuslandsösterreicherInnen wird es ermöglicht, Volksbegehren zu
unterstützen.
Abgesehen davon werden in Reaktion auf das Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs weitere Regelungen getroffen. So kehrt man
vorläufig wieder zu den alten Wahlkarten ohne Lasche zurück. Damit
soll sichergestellt werden, dass es im Falle vorzeitiger Neuwahlen
nicht zu den gleichen Problemen bei der Briefwahl kommt wie bei der
Bundespräsidenten-Stichwahl. Im Hinblick auf eine letztendlich
stichhaltige Lösung fordert der Ausschuss einstimmig die Regierung
auf, einen Vergleich mit anderen Staaten anzustellen und bis zum 1.
März 2017 Optionen vorzulegen, die nicht nur den Anforderungen der
Wahlgrundsätze, sondern auch dem Datenschutz Rechnung tragen.
Außerdem wird klargestellt, dass WählerInnen berechtigt sind, ihr
Kuvert selbst in die Wahlurne zu werfen.
Neu definiert wird die Rolle der einzelnen Wahlorgane beim
Registrieren und beim Auszählen von Wahlkarten. So ist künftig die
Bezirkswahlbehörde, "allenfalls unter Heranziehung von Hilfsorganen",
dafür zuständig, die bis zum Wahlschluss eingelangten Wahlkarten am
Tag nach der Wahl ab 9.00 Uhr auf die Unversehrtheit des Verschlusses
und das Vorliegen der eidesstattlichen Erklärung zu prüfen. Nach
geltender Rechtslage ist dafür "der Bezirkswahlleiter unter
Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer" zuständig.
Auch für die Gemeinden gibt es im Zuge der Wiederholung der
Bundespräsidentenwahl finanzielle Erleichterungen. Im
Verfassungsausschuss kamen die Abgeordneten überein, die zusätzlichen
Kosten nicht den Gemeinden aufzubürden, vielmehr wird pro
Wahlberechtigtem ein Pauschalbetrag von 1,72 € an die Gemeinden
überwiesen, wobei der Bund und die Länder je 0,86 € übernehmen. Dazu
kommen weitere 0,63 € pro Wahlberechtigtem für die Verschiebung der
Stichwahl, die der Bund alleine trägt.
In Folge der bevorstehenden Auflösung des niederösterreichischen
Bezirks Wien-Umgebung kommt es zu einer Neuordnung der
Regionalwahlkreise in Niederösterreich. Demnach werden die bisherigen
Wahlkreise "Wien Umgebung" und "Niederösterreich Süd-Ost" durch die
Wahlkreise "Thermenregion" (3 F) mit den Verwaltungsbezirken Baden
und Mödling und "Niederösterreich Ost" (3 G) mit den
Verwaltungsbezirken Bruck an der Leitha und Gänserndorf ersetzt. Zu
einer Mandatsverschiebung soll es dadurch aber nicht kommen.
Neuerliche Anpassung im Besoldungsrecht der Bundesbediensteten
Wenn der Verfassungsausschuss am Dienstag, dem 8. November, grünes
Licht gibt, stimmt der Nationalrat auch über das
Besoldungsrechtsanpassungsgesetz ab. Aufgrund eines Erkenntnisses des
Verwaltungsgerichtshofs müssen die Übergangsbestimmungen im neuen
System der Gehaltseinstufung präzisiert werden.
Mehr Transparenz bei transplantierten Zellen und Gewebeteilen
Mit der Änderung des Gewebesicherheitsgesetzes soll die Spender- bzw.
Empfängerrückverfolgbarkeit in Hinblick auf transplantierte Zellen
und Gewebeteile erleichtert werden. Ermöglicht wird dies durch einen
einheitlichen europäischen Code ("Single European Code", SEC). Zudem
schafft die Gesetzesvorlage gemäß EU-Einfuhrregelungen detaillierte
Verfahrensvorschriften für den Import menschlicher Gewebe und Zellen
in die Union. So bedürfen Gewebebanken, die Einfuhren aus
Drittstaaten tätigen, einer Bewilligung durch das Bundesamt für
Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG), das wiederum auf seiner
Homepage eine Übersicht über sämtliche zertifizierte
Entnahmeeinrichtungen und bewilligte Gewebebanken zu führen hat. Auch
diese Gesetzesinitiative wird aller Voraussicht einstimmig das Plenum
passieren.
Novelle zum Apothekengesetz soll optimale Verfügbarkeit von
Medikamenten sicherstellen
Mit einhelliger Zustimmung kann die Novelle zum Apothekengesetz
rechnen. Künftig kann die Neuansiedlung von Apotheken auch dann
genehmigt werden, wenn die Mindestgrenze von 5.500 zu versorgenden
Personen nicht eingehalten wird. Voraussetzung sind besondere
örtliche Verhältnisse wie wachsende Siedlungsgebiete, heißt es in dem
Antrag von SPÖ, ÖVP, FPÖ und Grünen, der Grundlage für die Änderung
des Apothekengesetzes ist. Bei der Prüfung des Versorgungsangebots
sollen "bestehende Apotheken einschließlich Filialapotheken und
ärztliche Hausapotheken" berücksichtigt werden. Die Abgeordneten
reagierten damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Hauptkriterium für eine Apothekenbewilligung sei die optimale
Verfügbarkeit von Arzneimitteln für die Bevölkerung, hält der EuGH in
seiner Rechtsprechung fest. Die Behörde müsse in jedem einzelnen Fall
die Ortsgegebenheiten prüfen bzw. abschätzen, ob eine rasche und
zumutbare Erreichbarkeit von Apotheken gewährleistet ist.
Parteiübergreifende Initiative für zeitgemäßes Wohnen für Menschen
mit Behinderung
Geht es nach dem einhelligen Wunsch des Sozialausschusses, dann
sollen die Bundesländer vom Sozialminister aufgefordert werden, Best-
practice Beispiele für zeitgemäße Wohnformen im Behindertenbereich
auszutauschen bzw. umzusetzen. Grundlage für diese Initiative bot der
Antrag der Grünen, wonach Menschen mit Behinderung ein
selbstbestimmtes Wohnen anstelle großer Wohnheime - unabhängig vom
Berufsleben - gewährleistet werden müsse.
Initiativen zu den Bereichen Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt
und die Integration von Flüchtlingen
Des Weiteren berät der Nationalrat die unterschiedlichsten
Initiativen von Abgeordneten unter einem. Sie betreffen die
Sozialversicherungen, den Arbeitsmarkt und die Integration von
Flüchtlingen:
Sozialversicherungen
Wahrscheinlich nicht durchsetzen können werden sich im Plenum die FPÖ
und die NEOS mit ihren Forderungen nach einem Kassasturz in der
Sozialversicherung sowie nach einem Vermögensmanagement der
Sozialversicherungsträger.
Die FPÖ pocht einmal mehr auf Kostenwahrheit und will mittels
Kassasturz herausfinden, wieviel die Zuwanderung Österreich kostet.
Dabei geht es den Freiheitlichen um die jährlichen Transferzahlungen,
die vom AMS bzw. aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung für EU-
BürgerInnen, Drittstaatsangehörige, Asylberechtigte und subsidiär
Schutzberechtigte an die Sozialversicherungsträger überwiesen werden.
Neben Pensionsversicherungsbeiträgen, Krankenversicherungsbeiträgen
und Unfallversicherungsbeiträgen seien auch Arbeitslosengeld,
Notstandshilfe, Mindestsicherung und AMS-Schulungen anzuführen. Dem
wurde im Ausschuss entgegengehalten, dass Leistungen aus der
Arbeitslosenversicherung von den BezieherInnen vorab durch
Einzahlungen erworben werden, also völlig berechtigt seien.
Sozialversicherungsträger sollten ihr Finanzvermögen nicht länger in
beliebiger Höhe anhäufen können, meinen wiederum die NEOS. Eine
gesetzliche Deckelung würde sicherstellen, dass die
BeitragszahlerInnen auch Leistungen für ihre Beiträge erhalten bzw.
diese gegebenenfalls gesenkt werden. Das ASVG sehe klare Richtlinien
zur Vermögensanlage durch Sozialversicherungen vor, meinte hingegen
die Ausschussmehrheit.
Arbeitsmarkt
Die FPÖ macht mit einem Antrag einmal mehr Druck,
Zugangsbeschränkungen zum österreichischen Arbeitsmarkt, auch für EU-
BürgerInnen, zu erlassen. Brüssel sollte regionale Bedürfnisse
stärker berücksichtigen und den Nationalstaaten mehr Spielraum für
spezifische Zugangsregeln zum heimischen Arbeitsmarkt geben, vor
allem in wirtschaftlich schwierigen Phasen, meint man seitens der
Freiheitlichen. Geht es nach einer weiteren FPÖ-Initiative, sollte
die Entsendung von ArbeitnehmerInnen durch ausländische Unternehmen
temporär begrenzt werden können, etwa im Baubereich oder im Bereich
der Montagetechnik. Die Entsenderichtlinie dürfe kein Schlupfloch für
Lohn- und Sozialdumping sein. Wahrscheinlich wird die FPÖ auch im
Plenum damit nicht durchkommen, sollte die Mehrheit der Empfehlung
des Sozialausschusses folgen.
Der Kritik der NEOS, dass die Bildungskarenz als Möglichkeit zur
Höherqualifizierung von Personen, die besonders häufig von
Arbeitslosigkeit betroffen sind, nicht treffsicher eingesetzt werde,
wurde zwar nicht völlig widersprochen, dennoch erzielte die
Initiative im Ausschuss keine ausreichende Unterstützung. Studien
zufolge nehmen überproportional viele AkademikerInnen die
Bildungskarenz in Anspruch, ältere ArbeitnehmerInnen und bestimmte
Branchen wie Handel oder Tourismus seien dagegen unterrepräsentiert,
argumentieren die NEOS. Sozialminister Stöger merkte im Ausschuss
dazu an, dass auch Investitionen in höhergebildeten Gruppen sinnvoll
seien. Überdies versuche man, mittels Facharbeiterstipendien und
innerbetrieblichen Ausbildungen neue Zielgruppen bei der
Weiterbildung zu erreichen.
Die FPÖ thematisierte auch das AMS in Bezug auf die bevorstehenden
Neubesetzung des Zweier-Vorstands. Sozialminister Alois Stöger wird
aufgefordert, seine Vorgaben an die Mitglieder der zuständigen
Entscheidungsgremien, insbesondere den Verwaltungsrat, gegenüber den
Abgeordneten offenzulegen. Auch dieser Antrag stieß im Ausschuss auf
mehrheitliche Ablehnung.
Integration von Flüchtlingen
Kaum Aussicht auf Erfolg hat die Initiative der NEOS, die das
Freiwilligengesetz adaptieren wollen, um das eigens für Flüchtlinge
konzipierte Freiwillige Integrationsjahr attraktiver zu machen. Den
Plan, anerkannte Flüchtlinge zwangsweise zu 1-Euro-Jobs zu
verpflichten, lehnen sie ab. Unter anderem geht es den NEOS darum,
das mögliche Einsatzgebiet von Flüchtlingen auf kommunale
Einrichtungen auszudehnen sowie Deutschkurse und andere Angebote des
AMS in die gesetzlich verankerte umfassende pädagogische Begleitung
einzurechnen. Als finanziellen Anreiz für Flüchtlinge schlagen die
NEOS ein verpflichtendes Taschengeld vor, das nicht auf die
Mindestsicherung anzurechnen ist, also eine Form von Bezahlung. Das
NEOS-Konzept umfasse keine pädagogische und sozio-kulturelle
Betreuung der Geflüchteten, war die Begründung für die Ablehnung im
Sozialausschuss.
Kunst- und Kulturbericht 2015
Kunst und Kultur sollen in dieser Plenarsitzung auch nicht zu kurz
kommen. Gelegenheit, ausführlich über den gesamten Themenkomplex zu
diskutieren, bietet der Kunst- und Kulturbericht des Jahres 2015.
Insgesamt wurden im Vorjahr vom Bund Fördermittel in der Höhe von
410,29 Mio. € vergeben. Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2014 (425,85
Mio. €) ergibt sich daraus, dass in diesem Jahr die Bundesmuseen und
die Österreichische Nationalbibliothek 20,88 Mio. € an Sondermitteln
für Investitionen und besondere Projekte erhielten. 2015 wurden nur
3,37 Mio. € im Rahmen von Sonderfinanzierungen bereitgestellt.
Die gesamten Förderausgaben betrugen 2015 für Museen, Archive und
Wissenschaft rund 112,62 Mio. € (2014: rund 123,7 Mio. €). Für
baukulturelles Erbe und Denkmalschutz wurden 28,32 Mio. € aufgewendet
(2014: ca. 28,35 Mio. €), rund 25,13 Mio.€ entfielen auf das
Bibliothekswesen (2014: 30,37 Mio. €).
Bei den Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek
setzten sich die positiven Entwicklungen der vergangenen Jahre fort.
Sie verzeichnen kontinuierlich steigende BesucherInnenzahlen. Die
Entwicklung war in den einzelnen Häusern sehr unterschiedlich, doch
ergab sich mit 4,97 Mio. Besucherinnen (2014: 4,72 Mio.) insgesamt
ein Plus von 5,4 %. Der Bund unterstützte 2015 diese Institutionen
(Albertina, Österreichische Galerie Belvedere, KHM-Museumsverband,
MAK - Österreichisches Museum für angewandte Kunst, Museum Moderner
Kunst Stiftung Ludwig - mumok, Naturhistorisches Museum Wien,
Technisches Museum Wien mit Österreichischer Mediathek sowie
Österreichische Nationalbibliothek) mit einer Basisabgeltung von
108,153 Mio. €, d.h. mit dem selben Betrag wie im Jahr davor. Die
Investitionsprogramme beliefen sich auf 3,373 Mio. € (2014: 20,884
Mio. €).
167,22 Mio. € wurde für die Darstellende Kunst (2014: 166,13 Mio. €)
aufgewendet. Einen großen Bereich nimmt dabei der Bundestheater-
Konzern ein, der sich in den letzten Jahren in einer angespannten
finanziellen Lage befand. Die Aufbringung weiterer Finanzmittel durch
Einsparungen und Immobilienverkäufe bleibt auch im Geschäftsjahr
2015/16 eine Notwendigkeit. Nach einem Bilanzverlust von 28,4 Mio. €
im Geschäftsjahr 2013/14 war 2014/15 ein leichter Gewinn von 67.000 €
zu verzeichnen. Die Zahl der BesucherInnen blieb mit 1.318.067 im
langjährigen Durchschnitt (2014: 1.339.319 BesucherInnen).
Für Festspiele und Großveranstaltungen gab es Mittel in der Höhe von
ca. 15,15 Mio. € (2014: 14,92 Mio. €). In den internationalen
Kunstaustausch flossen wie im Jahr davor rund 2 Mio. €.
In diesen Gesamtbeträgen der Kunst- und Kulturförderungen sind die
Förderungen nach dem Kunstförderungsgesetz enthalten. Die
Kunstförderungen umfassen sowohl Einzelförderungen als auch
Stipendien- und Förderungsprogramme und beliefen sich 2015 auf rund
87,66 Mio. €. Damit blieben die Mittel etwa auf dem Stand von 2014
(rund 86,3 Mio. €). An erster Stelle lagen hier die Förderungen für
Film, Kino, Video- und Medienkunst mit 25,76 Mio. € (2014: 25,84 Mio.
€), gefolgt von der darstellenden Kunst mit 18,28 Mio. € (2014: ca.
17,2 Mio. €). Die Literaturförderungen blieben mit 9,5 Mio. € etwa in
gleicher Höhe wie 2014 (9,6 Mio. €). Musik wurde mit 6,74 Mio. €
bedacht (2014: 6,96 Mio. €), und Kulturinitiativen erhielten mit rund
4,5 Mio. € wieder annähernd den Betrag des Vorjahres.
Frauen in der Filmbranche sollen mehr gefördert werden
Frauen in der Filmbranche sollen stärker gefördert werden - so sieht
es eine Entschließung vor, die der Kulturausschuss mit den Stimmen
der SPÖ, ÖVP und Grünen mehrheitlich gefasst hat. Die Branche sei
noch immer sehr männerdominiert, so die Begründung für die
Initiative. In die Filmbranche fließe viel Steuergeld, daher könne
hier die Politik auch mehr Gendergerechtigkeit einfordern, hieß es
dazu auch im Ausschuss.
Grundlage für den Beschluss war ein Antrag der Grünen, in dem nach
dem Vorbild Schwedens ein Quotensystem gefordert wurde. Dieser Antrag
gilt als miterledigt.
Kulturabkommen mit dem Kosovo
Mit einhelliger Unterstützung kann das Abkommen über die kulturelle
Zusammenarbeit zwischen Österreich und dem Kosovo rechnen. Das
Abkommen wurde bereits 2015 in Wien von Außenminister Sebastian Kurz
und dem kosovarischen Minister für auswärtige Angelegenheiten Hashim
Thaçi unterzeichnet und löst das bisher gültige Abkommen zwischen der
Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik
Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur,
Wissenschaft und Erziehung aus dem Jahr 1972 ab. Es enthält nicht nur
Vereinbarungen über die Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft,
Bildung sowie Kunst- und Kulturkooperationen, sondern berücksichtigt
auch Frauenangelegenheiten und Gleichstellungsfragen.
Erste Lesung: Grüne wollen grundsätzliche Öffentlichkeit für
Parlamentarische Enqueten
Einer Ersten Lesung wird der Antrag der Grünen zur Geschäftsordnung
des Nationalrats unterzogen, wonach Parlamentarische Enqueten künftig
in der Regel nicht nur für MedienvertreterInnen, sondern auch für
interessierte BesucherInnen zugänglich sein sollen. Außerdem wollen
die Grünen Ton- und Bildaufnahmen zulassen. (Schluss) jan/keg
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