• 04.11.2016, 11:07:42
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  • OTS0090

Verfassungsgerichtshof erteilt Anti-Jagd-Aktivisten klare Absage

Höchstgericht erkennt: "Verbot der Jagd aus ethischen Gründen" ohne Umzäunung ist nicht zulässig

Utl.: Höchstgericht erkennt: "Verbot der Jagd aus ethischen Gründen"
ohne Umzäunung ist nicht zulässig =

Wien (OTS) - Der Verfassungsgerichtshof hat heute seine Entscheidung
darüber veröffentlicht, ob das Verbot der Jagd auf einem Grundstück
aus ethischen Gründen zulässig sei. Militante Tierrechtsaktivisten
wollten durchsetzen, dass das Verbot durch bloßen Willensentscheid
und Ausspruch durch den Grundeigentümer möglich werden sollte, und
zwar ohne weitere Voraussetzungen, wie etwa eine Umzäunung des
Grundstücks. Stellvertretend für mehrere in Österreich anhängige
Verfahren wurde die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Kärntner
Jagdgesetzes geprüft und erkannt: Will ein Grundeigentümer das Ruhen
der Jagd auf seinem Grundstück, so ist es nicht verfassungswidrig,
dass der Gesetzgeber dies an eine Umzäunung knüpft.

Josef Pröll, Landesjägermeister von Niederösterreich, wo auch mehrere
gleichgelagerte Fälle anhängig sind, zeigte sich über das Urteil
zufrieden: "Diese Entscheidung ist eine unmissverständliche Absage an
militante Tierrechtsaktivisten und somit für die Jagd in Österreich
wichtig und richtungsweisend. Der VfGH hat befunden, dass ein
spezifisches öffentliches Interesse in Österreich an einer
flächendeckenden Bejagung besteht, um den Wald zu erhalten,
Wildbestände zu kontrollieren und das wildökologische Gleichgewicht
zu erhalten. Der Angriff auf unser bestehendes Reviersystem mit
Eigenjagdgebieten und Genossenschaftsjagdgebieten konnte abgewehrt
werden." Wenn ein Grundeigentümer aus persönlichen Gründen das Ruhen
der Jagd auf seinem Grundstück wolle, dann sei es keinesfalls
unverhältnismäßig, wenn der Gesetzgeber eine Umzäunung verlangt, so
die Entscheidung des Höchstgerichts.

Die Anlassfälle wurden bis jetzt von militanten Tierrechtsaktivisten
und deren Organisationen bis zu den Höchstgerichten vorangetrieben.
Sie zielen auf eine Schwächung und Abschaffung der Jagd ab. Dazu
Josef Pröll: "Die Jagd und Jagdausübung sind nicht primär ein bloßes
Freizeitvergnügen von Privatpersonen. Jäger halten Abschusspläne ein
und ergreifen eine Vielzahl weiterer begleitender Maßnahmen, die den
öffentlichen Interessen an der flächendeckenden Jagdausübung dienen.
Das Höchstgericht zeigt das mit seiner Entscheidung deutlich auf."

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