- 04.11.2016, 08:04:27
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Metaller-KV: FMMI-Abschluss bringt bis zu zwei Prozent mehr Lohn und Gehalt
PRO-GE/GPA-djp: Verbesserungen bei Karenzanrechnung und Fahrtkostenersatz für Lehrlinge zu den Berufsschulinternaten
Utl.: PRO-GE/GPA-djp: Verbesserungen bei Karenzanrechnung und
Fahrtkostenersatz für Lehrlinge zu den Berufsschulinternaten =
Wien (OTS) - Die Lohn- und Gehaltsverhandlungen der Gewerkschaften
PRO-GE und GPA-djp mit dem Fachverband Maschinen- und
Metallwarenindustrie (FMMI) für den Kollektivvertrag Metallindustrie
gingen am 3. November in die vierte Runde. Nach rund 16 Stunden
konnte ein Abschluss erzielt werden. Sowohl die IST- als auch die KV-
Löhne und Gehälter steigen im Schnitt um 1,68 Prozent. Die für die
Verhandlungen relevante Inflationsrate lag bei 0,73 Prozent. Der neue
Mindestlohn beträgt 1.785,03 Euro.++++
"Es waren äußerst schwierige und intensive Verhandlungen. Der
Abschluss bedeutet für die Beschäftigten einen deutlichen
Realeinkommenszuwachs. Im Schnitt liegt dieser rund ein Prozent über
der Inflation. Niedrige Lohn- und Gehaltsgruppen werden sogar mit bis
zu zwei Prozent erhöht", betonen Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudolf
Wagner (GPA-djp) den sozialen Faktor im Abschluss: „Niedrige
Einkommen sind durch die Inflation besonders betroffen. Sie werden
daher auch besonders berücksichtigt.“
Im Rahmenrecht konnten die Gewerkschaften die vollständige Anrechnung
von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige Ansprüche (etwa
Urlaubsanspruch oder Jubiläumsgelder, ausgenommen Vorrückungen)
durchsetzen. Die Lehrlingsfahrtkosten zum Berufsschulinternat werden
künftig vollständig abgegolten, sofern diese nicht bereits durch
öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Geltungstermin des neuen
Kollektivvertrages ist der 1. November 2016. Die Laufzeit beträgt
zwölf Monate.
Der Abschluss im Detail:
• Mindestlöhne/Grundgehälter und IST-Löhne/-Gehälter:
Lohn-/Gehaltsgruppe A: 2 %
Lohn-/Gehaltsgruppen B, C, D, E, F: 1,75 %
Lohn-/Gehaltsgruppen G, H: 1,5 %
Lohn-/Gehaltsgruppen I, J, K: 1,2 %
• Neuer Mindestlohn: 1.785,03 Euro
• Lehrlingsentschädigungen: + 1,75 %
• Zulagen: + 1,75 %
• Aufwandsentschädigungen: + 1 %
• Vollständige Anrechnung von Karenzzeiten für dienstzeitabhängige
Ansprüche
• Gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum
Berufsschulinternat
• Geltungstermin: 1. November 2016
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