• 03.11.2016, 11:13:01
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  • OTS0096

Volkshilfe: #dasMindeste muss genug zum Über- und Mitleben sein!

Fenninger appelliert bei der Mindestsicherung Einigkeit herzustellen

Utl.: Fenninger appelliert bei der Mindestsicherung Einigkeit
herzustellen =

Wien (OTS) - „Mit der Einführung der bedarfsorientierten
Mindestsicherung haben sich alle Bundesländer zu gemeinsamen
Mindeststandards bei der Sozialhilfe bekannt. Davon jetzt
abzuweichen, wäre ein Schritt in die absolute falsche Richtung“, sagt
Erich Fenninger, Direktor der Volkshilfe Österreich, anlässlich des
heutigen Treffens der Soziallandesräte und Sozialminister Stöger zum
Thema Mindestsicherung. Österreich habe sich in mehreren Abkommen zur
Sicherung und Einhaltung der Menschenrechte bekannt. Zur Umsetzung
dieser gehöre auch, Maßnahmen zu treffen, die einen angemessenen
Lebensstandard und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in
Österreich ermöglicht. Hierfür leiste die Mindestsicherung in ihrer
jetzigen Form einen wesentlichen Beitrag, meint der Volkshilfe
Direktor.

Fenninger erinnert zudem an wichtige Eckpunkte, die es bei der
Debatte zu berücksichtigen gelte. Vor allem appelliert er, das
ursprüngliche Ziel der Mindestsicherung nicht aus den Augen zu
verlieren: „Die Armut bekämpfen, anstatt die Armen zu bekämpfen, muss
das Leitsatz sein. Zudem ist in Zeiten derart hoher
Vermögenskonzentration dafür Sorge zu tragen, die Gesellschaft nicht
noch stärker zu spalten“.

Eine progressive und moderne soziale Absicherung muss in einer
angemessenen, existenzsichernden Höhe gewährt werden und ist das Um
und Auf einer solidarischen Gesellschaft.

„Die Welt ist nicht gerecht, deshalb muss die Gesellschaft
gegensteuern. Die Sozialleistungen in Österreich tragen in großem
Ausmaß zu einer friedvollen, sicheren und gerechten Gesellschaft bei.
Kürzungen am unteren Ende produzieren Armut und Ausgrenzung und
verschärfen die ohnehin schon prekären Lebenslagen“.

Vereinfachte und transparente Regeln, an die sich alle
Bundesländer gleichermaßen halten. Dies fördert nicht nur die
Sicherheit von Betroffenen, sondern ist auch dem solidarischen
Prinzip verpflichtet.

„Der Richtsatz der Mindestsicherung setzt sich aus einem Grundbetrag
zur Sicherung des Lebensunterhaltes und einem Wohnkostenanteil
zusammen. Bereits jetzt liegt er mehr als 300 Euro unter der
anerkannten Armutsgefährdungsschwelle. Die Richtsätze der
Mindestsicherung haben sich an den realen Lebenskosten zu orientieren
und es braucht transparente Regeln beim Bezug“.

Die Zukunft der Kinder darf nicht vom Einkommen der Eltern
abhängen.

„Insbesondere für Familien mit BMS-Bezug ist es dringend
erforderlich, die Anrechnungsbeträge für Kinder zu erhöhen. Armut
darf nicht weiter vererbt werden und die Ausgestaltung der
Mindestsicherung kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Jedes
Kind hat unabhängig von seiner Herkunft ein Recht auf alle Chancen“.

Abschließend betont Fenninger, dass die Kürzung der Mindestsicherung
keine Probleme für betroffene Menschen lösen würde: „Kürzungen am
unteren Ende verschärfen den sozialen Druck und treiben Menschen in
extreme Armut. Ziel muss sein, dass soziale und arbeitsmarktrelevante
Maßnahmen dazu führen, dass stets weniger Menschen die
Mindestsicherung in Anspruch nehmen müssen und in Österreich kein
Mensch unterhalb der Armutsgrenze ums Überleben kämpfen muss“.

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