• 03.11.2016, 10:30:39
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  • OTS0064

Die Mindestsicherung hilft gewaltbetroffenen Frauen

Ökonomische Absicherung ist Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung

Utl.: Ökonomische Absicherung ist Grundvoraussetzung für den Weg aus
einer Gewaltbeziehung =

Wien (OTS) - Wien, 03.11.2016 – Derzeit leitet die Armutskonferenz
die Initiative #abersicher für eine bessere Mindestsicherung mit
weniger Armut. Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF
unterstützt als Mitgliedsorganisation der Armutskonferenz die
Initiative. Denn die ökonomische Absicherung ist eine
Grundvoraussetzung für den Weg aus einer Gewaltbeziehung. Armut ist
nicht geschlechtsunabhängig: Alleinerziehende sind die am häufigsten
von Armut betroffene Gruppe in Österreich – rund 90 Prozent der
Alleinerziehenden sind Frauen. Aber auch für ältere Frauen mit
geringer oder fehlender Pension wäre eine Trennung vom Gewalttäter
ohne Mindestsicherung nicht möglich.

Mindestsicherung ist Voraussetzung für ein Leben ohne Gewalt

Finanzielle Abhängigkeit zählt neben der emotionalen Abhängigkeit zu
einem der Hauptgründe, warum sich Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen sind, nicht trauen, sich vom Gewalttäter zu trennen. Nicht
zu wissen, wovon man selbst und oftmals auch die eigenen Kinder leben
sollen, sind Gedanken, die den Weg aus einer Gewaltbeziehung
versperren. Eine ausreichende Mindestsicherung (Bedarfsorientierte
Mindestsicherung – BMS) ist daher eine Grundvoraussetzung, damit sich
Frauen aus einer Gewaltbeziehung befreien können.

Mindestsicherung besonders wichtig für Alleinerzieherinnen und
ältere Frauen

Frauen flüchten oftmals mit ihren Kindern aus Gewaltbeziehungen. Als
Alleinerziehende zählen sie dann zur am häufigsten von Armut
betroffenen Gruppe. Rund 90 Prozent der Alleinerziehenden sind
Frauen. Nach der Trennung und Scheidung vom gewalttätigen Partner
sind sie oftmals auf die Mindestsicherung angewiesen – auch wenn sie
erwerbstätig sind. Denn aufgrund der Kinderbetreuung können
Alleinerzieherinnen oft nur in Teilzeitbeschäftigungen tätig sein.
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Alleinerzieherinnen, die sich von
ihrem gewalttätigen Partner getrennt haben, monatelang auf die
Auszahlung der Unterhaltsbeiträge durch den Kindsvater warten müssen.
Beide Faktoren erschweren die Existenzsicherung der Frauen und ihrer
Kinder. Aber auch für ältere Frauen mit geringer Pension oder ohne
Pensionsanspruch wäre eine Trennung vom gewalttätigen Partner ohne
die Mindestsicherung nicht möglich. Die Mindestsicherung greift hier
als wichtige Unterstützung.

Mindestsicherung muss Existenz sichern

Die Mindestsicherung muss die Existenz sichern. Eine ausreichende
Mindestsicherung ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Frauen
mit geringem oder keinem Einkommen mit ihren Kindern aus einer
Gewaltbeziehung flüchten und sich ein unabhängiges Leben frei von
Gewalt aufbauen können.
„Eine ausreichende Mindestsicherung hilft gewaltbetroffenen Frauen –
vor allem in Zeiten der Trennung und Scheidung“, betont Maria
Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische
Frauenhäuser – AÖF. „Daher stehen wir hinter der Initiative der
Armutskonferenz #abersicher“, so Rösslhumer weiter.

Mehr Informationen über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung und
über die Initiative #abersicher online unter:
www.armutskonferenz.at/abersicher

Der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser – AÖF ist seit 1988
das Netzwerk der autonomen Frauenhäuser in Österreich. 15 Häuser in
den Bundesländern Burgenland, Niederösterreich, Oberösterreich,
Salzburg, Tirol und Vorarlberg sind mit dem Verein AÖF assoziiert.
Autonome Frauenhäuser sind überparteiliche und überkonfessionelle
Einrichtungen, in denen alle Frauen, die von häuslicher Gewalt
betroffen oder bedroht sind, und ihre Kinder rasche und
unbürokratische Hilfe, Schutz, Unterstützung und Beratung bekommen.
Der Verein AÖF leistet als Netzwerk der AÖF-Frauenhäuser
Informations- und Sensibilisierungsarbeit und setzt sich für den
gleichen Zugang von Frauen zu Rechten und Ressourcen ein. www.aoef.at

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