- 24.10.2016, 15:04:20
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Dublin Abschiebungen Kroatien - Menschenrechtsgerichtshof setzt Abschiebung aus
Diakonie verlangt Stopp der Abschiebungen bis Rechtmäßigkeit geklärt ist
Utl.: Diakonie verlangt Stopp der Abschiebungen bis Rechtmäßigkeit
 geklärt ist =
Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am
 19. Oktober die Rückschiebung einer Familie mit einer hochschwangeren
 Frau von Österreich nach Kroatien gestoppt. „Diese Entscheidung ist
 deshalb richtungsweisend, weil damit klargestellt wurde, dass
 Österreich in der Frage der Rückschiebung von besonders
 schutzbedürftigen Menschen eine wesentlich höhere Sensibilität an den
 Tag legen muss, als bisher“, betont Christoph Riedl, Asylexperte der
 Diakonie Österreich.
 Die Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes hatte die
 sogenannte „einstweilige Verfügung“ im Namen einer hochschwangeren
 Frau, die zudem gesundheitliche Probleme hatte, erwirkt.
Mit dieser Entscheidung hat der Menschenrechtsgerichtshof seine
 bisherige Judikatur bekräftigt. Im gleichgelagerten Präzedenzfall
 „Tarakel vs. Swizerland“ sollte eine Asylwerberfamilie wenige Tage
 vor der Geburt eines Kindes aus der Schweiz nach Italien überstellt
 werden. Die Schweizer Behörden hatten es - so wie auch Österreich im
 gegenständlichen Fall - unterlassen, die notwendige individuelle
 Zusicherung einzuholen, dass die Familie im Fall einer Dublin
 Rücküberstellung adäquat untergebracht wird.
Auch individuelle Umstände können ausreichen
Selbst wenn man davon ausgeht, dass das kroatische Asyl- und
 Aufnahmesystem keine systematischen Mängel hat, so stellt der
 Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Judikatur klar, dass es keine
 systematischen Mängel im Asylsystem eines Landes geben muss, um eine
 Überstellung dorthin unzulässig zu machen. „Auch individuelle
 Umstände können ausreichen, um eine Überstellung unzulässig zu
 machen, wenn eine Gefährdung von Grundrechten vorliegt“, erklärt
 Christoph Riedl, Diakonie Österreich. 
 In einem weiteren Fall eines schwerkranken Dialysepatienten wurde nun
 ebenfalls beim Menschenrechtsgerichtshof der Stopp der Dublin
 Rückschiebung beantragt.
EuGH mit Dublinfällen befasst
Auch der Europäische Gerichtshof ist derzeit mit der Frage befasst,
 ob das Dublin Verfahren in diesen Fällen überhaupt angewendet werden
 darf, wenn Flüchtlinge die Einreise nach Kroatien nicht illegal
 antreten, sondern von den Mitgliedsstaaten mit einem staatliche
 organisierten Transportsystem bis nach Mitteleuropa gebracht werden,
 so wie dies beim Großteil der Flüchtlinge im letzten Jahr der Fall
 war.
„Die derzeit massenhaft stattfindenden Rücküberstellungen nach
 Kroatien könnten somit allesamt rechtswidrig sein“, betont Riedl. Die
 Diakonie ruft die österreichischen Asylbehörden daher dazu auf, alle
 weiteren Überstellungen nach Kroatien auszusetzen, bis das Gericht
 diese Frage entschieden hat.
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