• 24.10.2016, 15:04:20
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  • OTS0172

Dublin Abschiebungen Kroatien - Menschenrechtsgerichtshof setzt Abschiebung aus

Diakonie verlangt Stopp der Abschiebungen bis Rechtmäßigkeit geklärt ist

Utl.: Diakonie verlangt Stopp der Abschiebungen bis Rechtmäßigkeit
geklärt ist =

Wien (OTS) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am
19. Oktober die Rückschiebung einer Familie mit einer hochschwangeren
Frau von Österreich nach Kroatien gestoppt. „Diese Entscheidung ist
deshalb richtungsweisend, weil damit klargestellt wurde, dass
Österreich in der Frage der Rückschiebung von besonders
schutzbedürftigen Menschen eine wesentlich höhere Sensibilität an den
Tag legen muss, als bisher“, betont Christoph Riedl, Asylexperte der
Diakonie Österreich.
Die Rechtsberatung des Diakonie Flüchtlingsdienstes hatte die
sogenannte „einstweilige Verfügung“ im Namen einer hochschwangeren
Frau, die zudem gesundheitliche Probleme hatte, erwirkt.

Mit dieser Entscheidung hat der Menschenrechtsgerichtshof seine
bisherige Judikatur bekräftigt. Im gleichgelagerten Präzedenzfall
„Tarakel vs. Swizerland“ sollte eine Asylwerberfamilie wenige Tage
vor der Geburt eines Kindes aus der Schweiz nach Italien überstellt
werden. Die Schweizer Behörden hatten es - so wie auch Österreich im
gegenständlichen Fall - unterlassen, die notwendige individuelle
Zusicherung einzuholen, dass die Familie im Fall einer Dublin
Rücküberstellung adäquat untergebracht wird.

Auch individuelle Umstände können ausreichen

Selbst wenn man davon ausgeht, dass das kroatische Asyl- und
Aufnahmesystem keine systematischen Mängel hat, so stellt der
Menschenrechtsgerichtshof mit seiner Judikatur klar, dass es keine
systematischen Mängel im Asylsystem eines Landes geben muss, um eine
Überstellung dorthin unzulässig zu machen. „Auch individuelle
Umstände können ausreichen, um eine Überstellung unzulässig zu
machen, wenn eine Gefährdung von Grundrechten vorliegt“, erklärt
Christoph Riedl, Diakonie Österreich.
In einem weiteren Fall eines schwerkranken Dialysepatienten wurde nun
ebenfalls beim Menschenrechtsgerichtshof der Stopp der Dublin
Rückschiebung beantragt.

EuGH mit Dublinfällen befasst

Auch der Europäische Gerichtshof ist derzeit mit der Frage befasst,
ob das Dublin Verfahren in diesen Fällen überhaupt angewendet werden
darf, wenn Flüchtlinge die Einreise nach Kroatien nicht illegal
antreten, sondern von den Mitgliedsstaaten mit einem staatliche
organisierten Transportsystem bis nach Mitteleuropa gebracht werden,
so wie dies beim Großteil der Flüchtlinge im letzten Jahr der Fall
war.

„Die derzeit massenhaft stattfindenden Rücküberstellungen nach
Kroatien könnten somit allesamt rechtswidrig sein“, betont Riedl. Die
Diakonie ruft die österreichischen Asylbehörden daher dazu auf, alle
weiteren Überstellungen nach Kroatien auszusetzen, bis das Gericht
diese Frage entschieden hat.

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