• 21.10.2016, 10:27:06
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  • OTS0045

Metaller-KV: Gewerkschaften wollen am Montag ersten Abschluss erzielen

Entscheidende dritte Verhandlungsrunde mit FMMI am 24. Oktober

Utl.: Entscheidende dritte Verhandlungsrunde mit FMMI am 24. Oktober =

Wien (OTS) - Am Nachmittag des 24. Oktober um 14 Uhr beginnt die
bereits dritte Verhandlungsrunde der Gewerkschaften PRO-GE und
GPA-djp mit den Arbeitgebern der Maschinen- und Metallwarenindustrie
(FMMI). „Am 24. geht es zur Sache. Wir wollen über konkrete Lohn- und
Gehaltserhöhungen reden und einen ersten Abschluss in der
Metallindustrie erzielen“, sagen die beiden Verhandlungsleiter auf
ArbeitnehmerInnenseite, Rainer Wimmer (PRO-GE) und Rudi Wagner
(GPA-djp). Sollte es in dieser entscheidenden dritten
Verhandlungsrunde zu keinem Ergebnis kommen, wären die
BetriebsrätInnen und Gewerkschaften gezwungen, den Druck zu erhöhen
und Maßnahmen zu setzen, betonen die beiden Gewerkschafter.++++

Die Kollektivvertragsverhandlungen für die rund 180.000 Beschäftigten
der Metallindustrie wurden am 26. September mit der traditionellen
Forderungsprogrammübergabe gestartet. Mit allen sechs Fachverbänden
und Berufsgruppen der Metallindustrie wurden seither
Wirtschaftsgespräche und Verhandlungsrunden durchgeführt. Für die
Gewerkschaften hat der Erhalt des einheitlichen Kollektivvertrages
trotz getrennter Verhandlungen weiter Priorität.

PRO-GE und GPA-djp fordern für die gesamte Metallindustrie eine
Erhöhung der Mindest- und IST-Löhne bzw. -Gehälter von drei Prozent.
Beschäftigte in niedrigen Lohn- und Gehaltsgruppen sollen dabei
besonders berücksichtigt werden. „Knapp 70 Prozent der
Jahresüberschüsse in der Metallindustrie wurden an die Eigentümer
bzw. Muttergesellschaften ausgeschüttet. Nun sind die
ArbeitnehmerInnen an der Reihe, die durch ihre harte Arbeit die
Gewinne möglich gemacht haben“, betonen Wimmer und Wagner.

Weiters fordern die Gewerkschaften unter anderem die erneute
Ermöglichung der Freizeitoption, eine Woche bezahlte
Prüfungsvorbereitungszeit im Rahmen einer facheinschlägigen
Weiterbildung, die gänzliche Vergütung der Lehrlingsfahrtkosten zum
Berufsschulinternat, einen Rechtsanspruch und einen Kündigungsschutz
beim Familienzeitbonus (Papamonat), die vollständige Anrechnung von
Karenzen und Familienzeitboni für alle dienstzeitabhängigen Ansprüche
sowie die Möglichkeit für ArbeitnehmerInnen, das Jubiläumsgeld in
Freizeit umzuwandeln. Geltungstermin für den neuen Kollektivvertrag
ist der 1. November 2016.

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