• 17.10.2016, 13:11:54
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  • OTS0127

Kaske: „Wir bleiben CETA-kritisch“

Die Arbeiterkammer sieht weiterhin das Handelsabkommen mit Kanada skeptisch und will bis zur letzten Sekunde um Verbesserungen kämpfen

Utl.: Die Arbeiterkammer sieht weiterhin das Handelsabkommen mit
Kanada skeptisch und will bis zur letzten Sekunde um
Verbesserungen kämpfen =

Wien (OTS) - „Wir bleiben bei unserer CETA-kritischen Haltung“, sagt
AK-Präsident Rudi Kaske. Zwar ist es in den vergangenen Wochen und
Monaten auch gelungen, Verbesserungen zu erreichen. Die guten
Standards bei den Rechten für ArbeitnehmerInnen, im
KonsumentInnenschutz, die Sicherung der Daseinsvorsorge und der
Schutz vor unkontrollierten Schiedsgerichten sind für die AK die
entscheidenden Maßstäbe, nach denen sie diesen Vertrag beurteilt. Dem
Abkommen in der jetzigen Form kann die AK daher nicht zustimmen.

„Der Einsatz der Zivilbevölkerung, der Gewerkschaften und von
Bundeskanzler Christian Kern, um das Handelsabkommen zu verbessern,
war wichtig. Der Druck hat in den vergangenen Wochen dazu geführt,
dass es auch zu Verbesserungen gekommen ist“, sagt Kaske. Das
CETA-Schiedsgericht befindet sich nun nicht mehr in der vorläufigen
Anwendbarkeit und muss daher von nationalen Parlamenten beschlossen
werden – mit den entsprechenden Möglichkeiten, es mit dem gesamten
Vertrag zu stoppen.

Doch die erzielten Interpretationshilfen sind für die
Arbeiterkammer als Interessenvertretung der österreichischen
Beschäftigten nicht ausreichend. „Daher bleiben maßgebliche
Kritik-Punkte aufrecht, und wir werden bis zur letzten Sekunde für
Verbesserungen kämpfen“, betont Kaske. „Wir wollen nicht, dass
Schutzstandards gefährdet sind, sondern dazu beitragen, dass solche
Standards international angehoben werden.“

Für die Arbeiterkammer ist etwa die Absicherung von
Konsumentenschutzrechten weiterhin ungenügend. Zudem kann CETA in der
derzeitigen Form nicht gewährleisten, dass die hohen Standards im
ArbeitnehmerInnenschutz in Österreich aufrecht erhalten bleiben. Für
die AK ist wichtig, dass die Daseinsvorsorge eindeutig und
vollständig aus der Liberalisierung ausgenommen wird und das
Vorsorgeprinzip gemäß den EU-Verträgen gesichert ist, wonach die
Unschädlichkeit von Produkten vor Zulassung nachgewiesen werden muss.

Auch mit dem geplanten CETA-Schiedsgericht und dem damit
einhergehenden Investorenschutz ist die Arbeiterkammer nicht
einverstanden. „In demokratischen Rechtsstaaten wie Österreich und
Kanada kann man sich auf die staatlichen Gerichte verlassen“, sagt
Kaske. „Auch braucht es keine Sonderrechte für Investoren.“

„Es kann noch immer zu Verbesserungen kommen, bis der Vertrag
unterfertigt ist“, sagt Kaske. Aus Sicht der Arbeiterkammer müsse
das, was das deutsche Bundesverfassungsgericht als Auflagen bestimmt
hat, auch für Österreich gelten. Das betrifft die einseitige
Beendigung der vorläufigen Anwendung von CETA durch Österreich und
die fehlende demokratische Rückbindung des Gemischten
CETA-Ausschusses.

Auch in den Parlamenten – zuerst auf europäischer und dann auf
nationaler Ebene – sind vor der Beschlussfassung noch viele
Diskussionen zu erwarten. Im Europäischen Parlament soll das Thema
Anfang Jänner behandelt werden. „Wir fordern die Parlamentarier auf,
unsere Bedenken ernst zu nehmen“, sagt Kaske.

Die Arbeiterkammer verfolgt die Verhandlungen von CETA und TTIP
von Anfang an und hat diese kritisch geprüft und seither gemeinsam
mit österreichischen, europäischen und insbesondere den deutschen und
den kanadischen Gewerkschaften auf verschiedensten Wegen für
Verbesserungen gekämpft.

Forderungen der AK sind:

+ Keine privilegierten Investorensschutzbestimmungen und Verzicht
auf Investor-Staat-Streitverfahren.

+ Umfassende Sicherung der Handlungsspielräume der öffentlichen
Hand (Gemeinden, Länder, Bund) zum Erhalt und Ausbau der
Daseinsvorsorge – diese sowie die öffentliche Auftragsvergabe sind
lückenlos vom Anwendungsbereich der Abkommen auszunehmen.

+ Die geplante Regulierungskooperation darf nicht zum Abbau von
Schutz-Standards von ArbeitnehmerInnen, KonsumentInnen und Umwelt
führen. Sensible Bereiche müssen ausgenommen werden. Darüber hinaus
darf die Möglichkeit, in Zukunft Standards (durch eine regulatorische
Kooperation) anzuheben, nicht eingeschränkt werden. Das
Vorsorgeprinzip muss ausdrücklich im Kapitel über die regulatorische
Kooperation verankert werden.

+ Das Kapitel über Nachhaltigkeit muss, wie alle anderen Kapitel
des Abkommens auch, unter das allgemeine Streitbeilegungsverfahren
fallen. Verstöße gegen diese internationalen Mindestrechte sind zu
sanktionieren. Die Ratifikation, Umsetzung und Anwendung der
Verpflichtungen aus den so genannten ILO-Mindestarbeitsnormen sowie
aus internationalen Umweltübereinkommen durch Kanada müssen
Voraussetzung für die Inkraftsetzung des Abkommens sein.

„Es spricht nichts gegen den Ausbau von Handelsbeziehungen, aber
Gerechtigkeit und Fairness sind auch hier oberstes Gebot“, schließt
Kaske.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW

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