• 16.10.2016, 11:00:01
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  • OTS0016

Kleinwasserkraft Österreich: Umweltdachverband übt sich in Populismus und ignoriert Fakten

Falsche und verzerrende Darstellungen im Positionspapier des UWD zur WRRL

Utl.: Falsche und verzerrende Darstellungen im Positionspapier des
UWD zur WRRL =

Wien (OTS) - „Das aktuell, vom Umweltdachverband beschlossene
Positionspapier zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in
Österreich stützt sich auf völlig falsche Darstellungen der
Kleinwasserkraft“, reagiert Präsident Christoph Wagner empört auf die
kürzlich veröffentliche Pressemeldung des UWD und ergänzt: „So viele
Halbwahrheiten und fachliche und methodische Ungenauigkeiten habe ich
selten gesehen.“ GF Paul Ablinger dazu: „Wir haben uns die
Grundlagen, auf der sich die aktuellen Positionen des UWD stützen
genau angesehen, doch leider glänzt hier der UWD nicht gerade mit
objektiver Analyse und Bewertung der Fakten. Wir sehen uns deshalb
dazu verpflichtet, die vom UWD veröffentlichten Behauptungen richtig
zu stellen und fordern den Umweltdachverband dazu auf, die falschen
Darstellungen zu unterlassen, die rein dem Populismus dienen. Dies
nützt weder der Umwelt noch dem UWD.“ Bedenkt man den ohnehin immer
höheren Anteil an Importstrom in Österreich – der wie soeben der
Dachverband Erneuerbare Energie aufgezeigt hat hauptsächlich
Atomstrom beinhaltet – fordert der ÖWD anscheinend die Steigerung des
Atom- u. Kohlestromanteils um zumindest 3 TWh jährlich – dem
Ausbaupotential der Kleinwasserkraft in Österreich.

Richtigstellungen zu den Behauptungen des UWD:

- Rund 3.000 Kleinwasserkraftwerke decken den Strombedarf von mehr
als 1,7 Mio. Haushalten in Österreich. Das sind mehr als 50 Prozent.
Warum dies als unwesentlicher Beitrag zur Energiebedarfsdeckung
dargestellt wird, ist nicht nachvollziehbar.

- Das Dokument „Aktuelle Kraftwerksplanungen in Österreich“
beinhaltet eine Vielzahl sogenannter „Neubauten“ von
Kleinwasserkraftanlagen, die tatsächlich nur die wasserrechtliche
„Neubewilligung“ von bereits bestehenden Anlagen beinhaltet. Diese
beinhalten eine Anpassung an den Stand der Technik, sowohl in
technischer als auch in ökologischer Sicht. Die Zahl der
tatsächlichen Neubauten ist deutlich geringer als vom UWD angegeben.

- Diese Planungen umfassen oft auch Anlagen, bei denen
Revitalisierungen und Baumaßnahmen aufgrund der notwendigen
Adaptionen im Hinblick auf die Umsetzung der WRRL notwendig sind. Die
Darstellung ist somit inkorrekt und offenbar bewusst verzerrend, da
durch diese Maßnahmen tatsächlich ökologische Verbesserungen anstatt
Verschlechterungen erfolgen! Seriöse Überprüfungen führen zu einer
deutlichen Reduzierung der Anzahl jener Projekte die tatsächlich als
problematisch angesehen werden müssen.

- Ein weiterer großer Teil der angeblichen Neuerrichtungen betrifft
vorhandenen Stau- und Gefällestufen alter Mühlen, Sägen, etc. Der UWD
kritisiert somit Vorgehensweisen die er auf der anderen Seite selbst
fordert.

- Per Definition sind Kleinwasserkraftwerke in Österreich kleiner 10
MW, die vom UWD verwendete Grenze beträgt 15 MW und verzerrt somit
die Darstellung weiter.

- In Österreich existieren tatsächlich mehr als 30.000 Querbauwerke,
allerdings stehen diesen nur rund 4.000 Kraftwerke gegenüber. Zudem
versorgt oftmals ein Querbauwerk mehrere Kraftwerke
(Ausleitungsstrecken – Mühlbäche).

- Der Großteil der morphologischen Belastungen gehen auf
wasserbauliche Maßnahmen zur Landgewinnung und den Hochwasserschutz
zurück. Kleinwasserkraftwerke selbst sind mit dem guten ökologischen
Zustand vereinbar. Außerhalb des Fischlebensraumes (in alpinen
Gewässern) bleiben die ökologischen Parameter (Makrozoobenthos) bei
Kleinwasserkraftwerken häufig sogar im „sehr guten Zustand“ – also in
der besten Zustandsklasse.

- In diesem Zusammenhang ist auch der vom UWD postulierte Begriff
„sensibler Gebiete“ nicht korrekt, da diese Gewässerstrecken im guten
ökologischen Zustand umfasst, in denen die Errichtung von
Kleinwasserkraftanalagen in der Regel unproblematisch ist. Darüber
hinaus werden etwa auch naturschutzrechtliche Themen miteinbezogen,
die nicht mit der Kleinwasserkraft konkurrieren.
- Diskrepanz zwischen Naturschutz (Erhalt auch von künstlichen
Gewässern wie Mühlbächen gefordert) und Ökologie (WRRL, etc.) wird
nicht thematisiert.

- Alle in Österreich umgesetzten Projekte wurden im Behördenverfahren
einer genauen und objektiven Begutachtung durch die qualifizierten
Amtssachverständigen und Juristen der Behörden unterzogen und
bewilligt. Mit den falschen Darstellungen suggeriert der UWD
flächendeckenden Amtsmissbrauch durch die Behörden.

- Mit der Argumentation hinsichtlich der Strommarktsituation
positioniert sich der UWD als Unterstützer von Kohlestrom und
gefördertem Atomstrom. Nur diese Technologien können auf Grund
massiver Subventionen zu einem Preis von 2,5 Cent produzieren.
Sofern die Umweltschäden nicht internalisiert werden.

- Im Zuge von ökologischen Revitalisierungen zur Anpassungen an die
WRRL bestehender Anlagen erfolgt Großteils eine Revitalisierung auch
des Kraftwerks an sich bzw. ist dies über die Tarifförderung gem. ÖSG
2012 die aktuell einzige Möglichkeit eine ausreichende Finanzierung
der ökologischen Maßnahmen zu erhalten. Eine Forderung nach
Förderstopp in allen Gewässerstrecken, in denen im Zuge des NGPs
denen Maßnahmen zu setzen sind, konterkariert somit die Forderung
nach Ökologisierung bzw. nach einer zügigen Umsetzung der WRRL.

- Der Ausbau der Kleinwasserkraft ist insbesondere im Hinblick auf
vorhandene Strukturen und der dezentralen Versorgung sowie mit seiner
guten Verfügbarkeit und Prognosefähigkeit ein bedeutender Faktor in
der Energiewende.

- Querbauwerke im Verantwortungsbereich von
Kleinwasserkraftbetreibern sind – sofern im NGP1 Planungsraum –
bereits im Wesentlichen umgesetzt. Für Bauwerke im Eigentum der
öffentlichen Hand trifft dies nicht im selben Ausmaß zu.

- Mit dem Verweis auf die angeblich nicht gegebene Wirtschaftlichkeit
wird die Kleinwasserkraft per se in Frage gestellt. Dabei wird völlig
ignoriert, dass aktuelle Einbußen bei der betriebswirtschaftlichen
Rentabilität nur durch einen – insbesondere durch Förderung von Atom-
u. Kohlestrom – verzerrten Strommarkt hervorgerufen werden. Die
volkswirtschaftliche Sinnhaftigkeit der Nutzung der Wasserkraft in
Österreich ist in zahlreichen Studien belegt und kann somit nicht von
der Hand gewiesen werden.

- Die Forderung nach Sicherstellung der Finanzierung der notwendigen
Maßnahmen muss mit Nachdruck unterstützt werden. Die Einführung von
Wassergebühren für die Wasserkraft würde jedoch die, durch die
verfehlte europäische Klima- und Energiepolitik in Bedrängnis
geratene, Wasserkraft unnötig mehr belasten. Darüber hinaus ist der
Wasserkraftsektor nur für einen Bruchteil der Zielverfehlungen
verantwortlich. Der Weitaus größeres Sanierungsbedarf liegt im
Bereich der morphologischen Defizite etwa durch
Hochwasserschutzmaßnahmen.

- Sowohl die ökologische als auch die wasserwirtschaftliche Situation
divergiert von Standort zu Standort so stark, dass eine überregionale
Planung eine Einzelfallbetrachtung nicht ersetzen kann.

- Die Forderung nach ausschließlicher Modernisierung und Repowering
lässt das Potential sämtlicher bestehender und zum Großteil nicht
rückbaubarer Querbauwerke außer Acht und ist somit kontraproduktiv,
sowohl aus nationalökonomischer als auch aus ökologischer Sicht und
vor allem aus Sicht des Klimaschutzes und der Energiewende.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | KWK

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