• 13.10.2016, 12:06:55
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  • OTS0125

GLOBAL 2000: CETA Entscheidung in Karlsruhe darf keine Grundlage für die Entscheidung Österreichs sein

Karlsruher Entscheid gilt nur für Deutschland - Umweltschutz in der ganzen EU in Gefahr – Bundeskanzler Kern muss NEIN zu CETA sagen

Utl.: Karlsruher Entscheid gilt nur für Deutschland - Umweltschutz
in der ganzen EU in Gefahr – Bundeskanzler Kern muss NEIN zu
CETA sagen =

Wien/Karlsruhe (OTS) - Das heute in Karlsruhe vom deutschen
Verfassungsgericht verlautbarte Urteil betrifft im wesentlichen die
technische Frage der vorläufigen Anwendbarkeit von CETA. Das Urteil
gilt auch nur für Deutschland. Österreich muss auf seinem kritischen
Kurs beharren und kann CETA noch verhindern.

Heidemarie Porstner, CETA- & TTIP-Sprecherin der
Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000: „Die Inhalte von CETA gefährden
unverändert weiter den Umweltschutz, das Wohl der VerbraucherInnen,
die Produktionsbedingungen für Lebensmittel. Auch die
Zusatzerklärungen haben hier keine Verbesserung gebracht. Es ist
allerhöchste Zeit zu begreifen, dass die Hintertüren und Fallstricke,
die sich durch den ganzen Text ziehen, noch immer nicht beseitigt
sind. Aus diesem Grund kann die Entscheidung aus Karlsruhe für
Bundeskanzler Christian Kern auch keine Entscheidungsgrundlage für
CETA sein.“

Diese Gutachten bestätigen klar die Gefahren für Umwelt- und
Verbaucherschutzmaßnahmen durch die Regulatorische Kooperation in
CETA:

Gutachten der Rechtsanwältin Dr. Cornelia Ziehm im Auftrag des BUND:
Absenkung europäischer Umweltschutzstandards als Folge der durch CETA
beabsichtigten „regulatorischen Kooperation“, August 2016
http://bit.ly/2e7NejT

Rechtsgutachten von Prof. Dr. iur. Peter-Tobias Stoll, Dr. Wybe Th.
Douma, Prof. Dr. Nicolas de Sadeleer und Patrick Abel im Auftrag von
foodwatch e. V.: „CETA, TTIP und das europäische Vorsorgeprinzip.
Eine Untersuchung zu den Regelungen zu sanitären und phyto- sanitären
Maßnahmen, technischen Handelshemmnissen und der regulatorischen
Kooperation in dem CETA-Abkommen und nach den EU-Vorschlägen für
TTIP.“, Juni 2016 http://bit.ly/2dem70n

Rechtsgutachten von Peter-Tobias Stoll, Till Patrik Holterhus, Henner
Gött: „Die geplante Regulierungs-Zusammenarbeit zwischen der
Europäischen Union und Kanada sowie den USA nach den Entwürfen von
CETA und TTIP“, Rechtsgutachten im Auftrag der AK Wien, Juni 2015
http://bit.ly/2ev3vhO

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