• 09.10.2016, 10:58:01
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  • OTS0013

Vattenfall-Klage: Greenpeace fordert ersatzlose Streichung von Konzern-Sonderklagerechten aus TTIP, CETA und Co.

Morgen Start der 4,7 Milliarden-Klage gegen deutschen Atomausstieg

Utl.: Morgen Start der 4,7 Milliarden-Klage gegen deutschen
Atomausstieg =

Wien (OTS) - Ein internationales Schiedsgericht in Washington D.C.
(USA) verhandelt ab morgen über die 4,7 Milliarden Euro - Klage des
schwedischen Energiekonzerns Vattenfall gegen Deutschland wegen des
Atomausstiegs. Die Umweltorganisation Greenpeace erneuert ihre Kritik
an derartigen Sonderklagerechten für Konzerne und fordert deren
ersatzlose Streichung aus Handelsabkommen, allen voran TTIP und CETA.

Alexander Egit, Geschäftsführer von Greenpeace in Österreich dazu:
"Dieses Verfahren beweist, welche Bedrohung die Schiedsgerichte für
den Umweltschutz sind. Die Befürworter von CETA und TTIP müssen
endlich aufhören, die Sonderklagerechte für ausländische Konzerne zu
verharmlosen. Diese Paralleljustiz muss ersatzlos gestrichen werden."

Die mündliche Verhandlung ist laut Vattenfall bis 21. Oktober
angesetzt, ein Urteil wird frühestens nächstes Jahr fallen.
Vattenfall klagt wegen der Stilllegung der schleswig-holsteinischen
Atomkraftwerke Krümmel und Brunsbüttel im Zuge des deutschen
Atomausstiegs auf 4,7 Milliarden Euro Schadenersatz. Bis wann das
Verfahren abgeschlossen sein wird, ist unklar. Als schwedischer und
somit in Deutschland ausländischer Energiekonzern kann sich
Vattenfall auf die Investitionsschutzregeln des internationalen
Energiecharta-Vertrags (ECT) berufen. Dieser schützt ausländische
Investoren in den Unterzeichnerländern vor Eingriffen in
Eigentumsrechte. Unter anderem steht Investoren laut Vertragstext
eine "stets faire und gerechte Behandlung" zu. Verhandelt wird vor
einem nichtöffentlichen, zur Weltbank gehörenden internationalen
Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Washington
D.C.

„Sonderklagerechte für Konzerne führen unweigerlich zu einer
Machtverschiebung weg von den Menschen hin zu den großen
Konzernmultis. Dem nicht genug, torpedieren sie die zur Bekämpfung
des Klimawandels und somit für die Zukunft der Menschheit
überlebenswichtige Energiewende“, weiß Egit, „Gegen die deutsche
Energiewende zu klagen, nur um die Konzernkassen noch mehr zu füllen,
ist an Zynismus kaum zu überbieten.“

Fest steht: Egal ob Vattenfall gewinnt oder nicht, die Klage kostet
die deutschen Steuerzahler schon jetzt Millionen. Seit Beginn des
Verfahrens im Jahr 2012 seien für das Schiedsgerichtsverfahren aus
dem Bundeshaushalt Ausgaben in Höhe von etwa 4,1 Millionen Euro
getätigt worden (Stand: 4. März 2015), hat das deutsche
Bundeswirtschaftsministerium in einer Anfragebeantwortung
vorgerechnet. Der Großteil der Kosten wurde für die juristische
Auseinandersetzung aufgewendet. Der Gegenwert von 300.000 US-Dollar
entfalle auf Gerichtskosten und etwa 2,4 Millionen Euro auf
rechtsanwaltliche Leistungen der mit der Prozessführung des
Schiedsgerichtsverfahrens mandatierten Rechtsanwälte. Die übrigen
Ausgaben betreffen laut Wirtschaftsministerium Kosten für Gutachter
sowie ‚notwendige Hilfsdienstleistungen‘ wie Übersetzungen und
Dokumentenmanagement.

„Kommt die Konzern-Paralleljustiz in TTIP und CETA, so sind der
Kreativität der Multis und deren Anwaltskanzleien für ihre Klagen
kaum mehr Grenzen gesetzt. Zudem ist zu befürchten, dass schon die
Androhung einer Klage oder gar die reine Möglichkeit einer solchen,
viele notwendige staatliche Umweltschutzmaßnahmen aus Angst vor
Milliardenstrafen im Keim erstickt“, so Egit und fordert: „Die
österreichische Bundesregierung darf CETA nicht zustimmen, solange
der Handelspakt Sonderklagerechte für Konzerne enthält.“

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