• 05.10.2016, 13:53:53
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  • OTS0168 OTW0168

EU plant weitere Schritte im Kampf gegen Terrorismusfinanzierung

Grundsätzliche Befürwortung im EU-Ausschuss des Bundesrats; Bedenken im Hinblick auf Privatsphäre

Utl.: Grundsätzliche Befürwortung im EU-Ausschuss des Bundesrats;
Bedenken im Hinblick auf Privatsphäre =

Wien (PK) - Die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU wurde im Mai 2015
angenommen, die Kommission sieht jedoch bereits jetzt weitere
Verschärfungen vor. Mit der Annahme der neuen Regelungen sei ein
wichtiger Schritt getan worden, um die EU in die Lage zu versetzen,
effizienter gegen die Geldwäsche von Erlösen aus Straftaten und die
Terrorismusfinanzierung vorzugehen, argumentiert die Kommission in
ihrem diesbezüglichen Vorschlag. Die Bedrohung durch den Terrorismus
sei in jüngster Zeit aber größer geworden und habe sich in ihrer Art
gewandelt. Gleichzeitig mache es das weltweit vernetzte Finanzsystem
dank der Fortschritte in Technologie und Kommunikation einfacher,
Finanzströme zu verbergen und in der ganzen Welt zu verschieben,
indem schnell und problemlos mehrere Lagen von Briefkastenfirmen
gegründet werden. Außerdem orten die Brüsseler Behörden weltweit
große Lücken bezüglich der Transparenz von Finanztransaktionen. So
würden Offshore-Rechtsordnungen als Standort für zwischengeschaltete
Unternehmen gewählt werden, um Distanz zwischen dem tatsächlichen
Eigentümer und seinem Vermögen zu schaffen und so Steuern zu
vermeiden oder zu umgehen.

Im Interesse einer möglichst raschen Umsetzung, wurden die
Mitgliedstaaten nun aufgefordert, nicht nur die 4. Geldwäsche-
Richtlinie ein halbes Jahr früher als ursprünglich vorgesehen bereits
mit 1. Jänner 2017 umzusetzen, sondern auch die nun vorgeschlagenen
zusätzlichen Maßnahmen bis zu diesem Datum in die nationale
Rechtsordnung einzugliedern. Seitens des Finanzministeriums betonte
man heute im EU-Ausschuss des Bundesrats dazu, dass die Umsetzung der
4. Geldwäsche-Richtlinie bis Ende des Jahres in Österreich möglich
sei, da das "Finanzmarkt-Geldwäschegesetz" bereits in Begutachtung
sei - die Begutachtungsfrist hat am 3. Oktober geendet. Die
zusätzlichen Maßnahmen werde man bis zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht
schaffen.

Der vorliegende Richtlinien-Vorschlag zielt nun einerseits auf die
wirksame Bekämpfung von Finanzkriminalität und
Terrorismusfinanzierung ab, indem Gelder nicht mehr im großen Maßstab
beiseite geschafft werden können. Verbesserte Transparenzregeln
sollen zudem dazu beitragen, dass die tatsächlichen wirtschaftlichen
Eigentümer von Gesellschaften oder sonstigen Rechtsvereinbarungen
sich nicht hinter einer anonymen Identität verstecken können.

Wie das Finanzministerium in seinem Papier auflistet, soll es unter
anderem verstärkte Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Hochrisiko-
Drittstaaten geben; zudem sind strengere Regelung bei Online-Nutzung
von Prepaidkarten vorgesehen. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, zentrale Kontenregister oder Datenabfragesysteme
einzurichten, was in Österreich bereits geltendes Recht ist. Der
Vertreter der Finanzressorts versicherte, dass die von der Kommission
angedachten Bestimmungen in Bezug auf das Kontenregister keine
zusätzlichen innerstaatlichen Maßnahmen erforderlich machen würde; es
führe auch zu keiner Aufweichung des Bankgeheimnisses.

Die Kommission drängt auch auf einen verbesserten
Informationsaustausch; VC Exchange Platforms und Custodian Wallet
Providers sollen eine Lizenzierung oder Registrierung benötigen.

Der Kommissionsvorschlag sieht auch verpflichtende Veröffentlichung
bestimmter Informationen über den wirtschaftlichen Eigentümer vor und
plant Maßnahmen in Bezug auf Trusts. So sollen alle Trusts in jenem
Mitgliedstaat registriert werden, in welchem der jeweilige Trust
verwaltet wird. Dazu meint das Finanzministerium, dass Register über
die wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts im jeweiligen
Herkunftsland einzurichten seien, da nur so die Transparenz
gewährleistet sein könne.

Eine mögliche Ungleichheit ortet man auf österreichischer Seite
dadurch, dass der öffentliche Zugang zu Informationen über
Unternehmen im Rahmen der Publizitäts-Richtlinie geregelt werden soll
und daher die Information nur über wirtschaftliche Unternehmen zur
Verfügung stehen werde, nicht aber über andere.

Geplant ist auch die Einführung einer Beteiligungsschwelle von 10% an
Passive Non-Financial Entities im Sinne der Amtshilfe-Richtlinie -
dies ist in Österreich bereits durch das "Gemeinsamer Meldestandard-
Gesetz - GMSG" umgesetzt.

Grundsätzlich wurde von den Bunderätinnen und Bundesräten der
verschärfte Kampf gegen die Terrorismusfinanzierung begrüßt. Stefan
Schennach (S/W) zeigte sich zufrieden darüber, dass nun auch der
Kulturgütertransfer miteinbezogen wird. Ferdinand Tiefnig (V/O)
brachte in diesem Zusammenhang auch den Waffen-, Drogen- und Ölhandel
ins Spiel.

Schennach sprach sich auch dafür aus, Bitcoins (digitale Währung) zu
verbieten. Die Gefahr von Bitcoins sah auch Hans-Jörg Jenewein (F/W),
der meinte, bei den Bitcoins sei man erst am Beginn einer virtuellen
Währungsinitiative. Jenewein äußerte aber auch Bedenken, dass man mit
den aktuell diskutierten Maßnahmen Schritt für Schritt in die
Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger eindringt. Niemand wolle den
Kampf gegen Geldwäsche verhindern, sagte er, er fürchte aber, dass
dies nur einen weiteren Mosaikstein zur Öffnung der Bankdaten
darstelle und man im Hinblick auf sensible Daten als StaatsbürgerIn
keine Sicherheit mehr habe. Die individuellen Rechte würden weiter
zurückgedrängt. (Fortsetzung EU-Ausschuss des Bundesrats) jan

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