Nachbetrachtung im Wirtschaftsausschuss über Parlamentarische Enquete zu CETA und TTIP
Utl.: Nachbetrachtung im Wirtschaftsausschuss über Parlamentarische
Enquete zu CETA und TTIP =
Wien (PK) - Die Zusatzerklärungen von Bratislava sollen
Interpretationsspielräume reduzieren, ändern aber nichts am CETA-
Vertragstext. Wie Staatssekretär Harald Mahrer in der heutigen
Sitzung des Wirtschaftsausschusses erklärte, werden diese "legally
binding declarations", die vor allem den Investitionsschutz und die
Daseinsvorsorge betreffen, morgen vorgestellt. Klar sei jedenfalls,
dass der Vertrag von allen Partnern unterzeichnet und von den
nationalen Parlamenten genehmigt werden muss. ÖVP und NEOS sprachen
von einem gut ausverhandelten Abkommen und empfahlen eine
Unterzeichnung. Entscheidende Bewegung ortete die SPÖ, die allerdings
noch "bis zur letzten Minute" für Verbesserungen kämpfen will. FPÖ
und Grüne hielten hingegen ihre Bedenken gegen CETA aufrecht, wobei
letztere zudem die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen in
Frage stellten.
SPÖ will weiter für Verbesserungen kämpfen
Den Anstoß zur Diskussion gab das Stenographische Protokoll (III-305
d.B.) über die Parlamentarische Enquete vom 14. September 2016 zum
Thema CETA und TTIP, bei der Expertinnen und Experten sowie EU-
Kommissarin Cecilia Malmström zu Wort kamen (Siehe
Parlamentskorrespondenz Nr. 937, 938, 939, 940). "Wir haben mit der
Enquete einen Prozess angestoßen und bereits etwas erreicht",
resümierte SPÖ-Abgeordneter Christoph Matznetter und sah im Lichte
der Beschlüsse vom Europäischen Rat in Bratislava eine entscheidende
Bewegung auf europäischer Ebene. Für den SPÖ-Wirtschaftssprecher
stellt sich nun die Frage, ob die Zusatzerklärungen ausreichen, um
die massiven Einwände gegen das Abkommen auszuräumen. Der Protest
gegen CETA müsse jedenfalls ernst genommen werden, pflichtete ihm
Fraktionskollege Franz Kirchgatterer bei und drückte seine Hoffnung
auf Verbesserungen aus. Die SPÖ werde jedenfalls bis zur letzten
Minute für ein vernünftiges Abkommen kämpfen, das den Bedenken der
Bevölkerung Rechnung trägt. Hannes Weninger (S) pochte in diesem
Zusammenhang auf die Rechtsverbindlichkeit der Zusatzerklärungen von
Bratislava und betonte, diese müssten gleichwertig mit dem
Vertragstext sein.
Klares Bekenntnis von ÖVP und NEOS zu CETA
Mit deutlichen Worten bekannte sich ÖVP-Mandatarin Angelika Winzig zu
CETA. Wir müssen die Globalisierung mitgestalten und brauchen die
Exporte, geht es doch um den Wirtschaftsstandort und die Sicherung
der Arbeitsplätze. Dank der erfolgreichen Bemühungen von Vizekanzler
Mitterlehner sei es nun auch gelungen, Änderungen beim
Investitionsschutz zu verankern. Grund für Ängste bestehe jedenfalls
nicht. In diese Kerbe schlug auch Josef Schellhorn von den NEOS mit
seinem Appell an die Bundesregierung, für CETA einzustehen und
endlich zu handeln. Den Gegnern des Vertrages warf er Populismus vor,
der das Land weiter in den Stillstand treibe. Wenn man Arbeitsplätze
und Wohlstand in Europa sichern will, dann muss man sich nicht vor
Kanada fürchten.
Grüne: Zusatzerklärungen von Bratislava nur "Beipacktext"
Werner Kogler (G) meldete hingegen Zweifel an der
Rechtsverbindlichkeit der nunmehrigen Änderungen an und sprach
kritisch von einem bloßen Beipacktext, wobei er anfügte, verabreicht
werde letzten Endes die bittere Pille. Er forderte einmal mehr die
Herausnahme der Schiedsgerichte, die seiner Meinung nach bloß eine
Schieflage erzeugen und im Verhältnis zu Kanada nicht gebraucht
werden. Auch sollte das Vorsorgeprinzip eindeutig abgesichert werden.
Insgesamt warnte der Finanzsprecher der Grünen vor einer
Überbewertung der ökonomischen Effekte und stellte pointiert fest,
jeder mittlere Wetterumschwung habe mehr Auswirkungen auf die
Wirtschaft als CETA.
FPÖ sieht Defizite bei der Mitbestimmung
Nicht ausgeräumt sind die Bedenken auch für FPÖ-Mandatar Wolfgang
Klinger, der vor allem die Frage der Mitentscheidung durch Österreich
aufwarf. Die nationalen Parlamente würden nur über jene 15% des
Inhalts abstimmen können, die in den Geltungsbereich der
Nationalstaaten fallen, bemängelte er.
Staatssekretär Harald Mahrer wies diesen Einwand zurück und stellte
klar, der Vertrag müsse von allen Nationalstaaten unterzeichnet
werden, wobei der Ratifikationsprozess nach der Unterschrift dann in
die nationalen Parlamente geht. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss)
hof
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