- 04.10.2016, 12:03:41
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GPA-djp-Bachmeier: Flexiblere Arbeitszeit nur mit mehr selbstbestimmter Freizeit
Keine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzgesetzes, aber Anpassung an physische und psychische Belastungen im Kontext der Digitalisierung
Utl.: Keine Aufweichung des Arbeitnehmerschutzgesetzes, aber
Anpassung an physische und psychische Belastungen im Kontext
der Digitalisierung =
Wien (OTS) - „Gleitzeit dient der Zeitflexibilität der
ArbeitnehmerInnen, nicht dem Abarbeiten von Auftragsspitzen. Dafür
gibt es Durchrechnungsmodelle, mit denen der Arbeitgeber ohnehin
festlegen kann, wann mehr gearbeitet werden soll. Zwölf Stunden sind
hier nicht ohne weiteres möglich und das ist auch gut so“,
kommentiert Alois Bachmeier, stv. Bundesgeschäftsführer der GPA-djp
(Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier)
den aktuellen Vorstoß Mitterlehners. Eine Vielzahl von Studien belege
nämlich, dass eine tägliche Arbeitszeit von zwölf Stunden weder
produktiv noch gesundheitsfördernd sei.
„Dass der Vizekanzler die Junktimierung mit der sechste Urlaubswoche
ablehnt, verwundert insofern als im Koalitionsabkommen beide Themen
vereinbart sind“, so Bachmeier weiter. Außerdem stelle sich damit die
Frage, was im Tausch gegen die sechste Urlaubswoche nach
Vorstellungen der ÖVP kommen soll: „Für uns ist nur eine
Arbeitszeitflexibilisierung vorstellbar, wenn sie unter dem Strich zu
einer Verkürzung der Jahresarbeitszeit und zu mehr selbstbestimmter
Freizeit der ArbeitnehmerInnen führt.“
Außerdem erteilt Bachmeier einer Aufweichung des
Arbeitnehmerschutzgesetzes, wie Mitterlehner sie in den Raum stellt,
eine Absage. „Die Beseitigung von Wechselwirkungen zwischen
Hygienevorschriften und Arbeitsschutzmaßnahmen, die es in einigen
Teilbereichen gibt, ist der beste Anlass für neue konkrete
Regelungen, um beispielsweise physische und psychische Belastungen im
Kontext der Digitalisierung verhindern zu können“, so Bachmeier
abschließend: „Wir fordern betriebliche Datenschutzbeauftragte, die
in den Unternehmen dafür sorgen, dass die Rechte der
ArbeitnehmerInnen im digitalen Wandel bewusst gemacht und gesichert
werden – auch das wäre im Sinne der Unternehmen. Das Schutzniveau für
ArbeitnehmerInnen darf keinesfalls untergraben werden, es braucht
eine Erweiterung!“
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