• 04.10.2016, 11:58:14
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  • OTS0121

LR Androsch: Rettungsdienstgesetz in NÖ Landesregierung beschlossen

Anerkennung von Rettungsorganisationen per Gesetz

Utl.: Anerkennung von Rettungsorganisationen per Gesetz =

St. Pölten (OTS) - Gesundheitslandesrat Ing. Maurice Androsch hat
heute das neue Rettungsdienstgesetz einem Landesregierungsbeschluss
zugeführt. In der Folge wird dieses dem Landtag zur weiteren
Beschlussfassung zugeleitet. „Nach unzähligen Beratungen in
Expertenrunden ist es gelungen ein neues Rettungsdienstgesetz für
Niederösterreich vorzulegen, das das Engagement und die Leistungen
der angestellten und freiwilligen MitarbeiterInnen der
Rettungsorganisationen in besonderer Weise würdigt“, so Androsch.

Erstmals wurden dabei auch die HelferInnen vor Ort – First Responder
– berücksichtigt, die sowohl bei den Rettungsorganisationen, als auch
bei der Leitstelle zu registrieren sind. Auch wurde die Leitstelle
als Koordinierungszentrum für alle in Niederösterreich anfallenden
Rettungs- und Krankentransportdienste – im vergangenen Jahr wurden
739.750 Krankentransporte und 208.486 Notfalleinsätze durch Notruf
144 NÖ disponiert - erstmals ins Gesetz aufgenommen und die
Verwaltungsaufgaben der Landesrettungsdienstzentrale klar als
überregionale Aufgabe definiert.

Androsch abschließend: „Ein zentrales Anliegen war mir die
überregional tätigen Rettungsorganisationen – namentlich Rotes Kreuz,
ASBÖ und ÖAMTC – die die flächendeckende Versorgung in
Niederösterreich anbieten und sichern, wie auch in anderen
Bundesländern üblich, gesetzlich an zu erkennen. Ebenso die
besonderen Rettungsdienste, wie Bergrettung, Wasserrettung und
Höhlenrettung dort weiter zu verankern. Ein großer Dank gilt den
vielen Freiwilligen und Hauptamtlichen, die Tag für Tag, im Dienste
der Gesundheit der NiederösterreicherInnen, mit unbändigem Einsatz
unterwegs sind.“

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NSN

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