- 30.09.2016, 17:52:42
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- OTS0242
9. Wiener Landtag (8)
Dringliche Anfrage zum Thema „Missbrauch der Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Grund fehlender Kontrolle durch die MA 40"
Utl.: Dringliche Anfrage zum Thema „Missbrauch der
Bedarfsorientierten Mindestsicherung auf Grund fehlender
Kontrolle durch die MA 40" =
Wien (OTS/RK) - LAbg Mag. Manfred Juraczka (ÖVP) stellte die
Finanzierbarkeit des Sozialsystems und seine Gerechtigkeit in Frage.
Es gebe eine Schräglage im Bundesländervergleich. In Wien hätte sich
seit dem Start 2010 die Zahl der MindestsicherungsempfängerInnen auf
fast 200.000 verdoppelt. Österreichweit würden 869 Millionen Euro
dafür aufgewendet werden, 63 Prozent von dieser Summe würde allein
Wien berappen. Es gelinge nicht, Menschen sehr rasch in den
Arbeitsmarkt wieder zu integrieren. Er brachte einen Antrag für die
Reform der Bedarfsorientieren Mindestsicherung ein Dieser sehe unter
anderem Obergrenzen für Geldleistungen pro Haushalt, Einschränkungen
der Bezugsberechtigung sowie Sanktionen bei nicht Erfüllung einer
Zusammenarbeitserklärung im Zuge der Antragstellung vor. Diese
Reformen seien wichtig um das Sozialsystem abzusichern.
Amtsf. StRin Mag.a Sonja Wehsely (SPÖ) bedankte sich bei den mehr
als 600 MitarbeiterInnen der MA 40 für ihr Engagement. Die MA 40
hätte aktuell 376.738 Bescheide erlassen. Sie erinnerte an den
Unterschied zwischen Transferleistung und Sozialleistung. Die
Mindestsicherung sei „ein letztes soziales Netz, für das es nicht
nötig ist, vorher eingezahlt zu haben“. Sie sichere den sozialen
Frieden und beuge Obdachlosigkeit und Kriminalität vor. Wien wolle
verstärkt Sachleistungen anbieten, ebenso Angebote für junge
Menschen, damit diese sich nicht in der Mindestsicherung
verfestigten. Geringverdiener gegen Arbeitslose auszuspielen, wie es
die Opposition in dieser Causa tue, sei „verwerflich“. Zur Frage der
Leistbarkeit meinte Wehsely, werde für die Mindestsicherung im
Vergleich zu jährlich ausgeschütteten Landwirtschaftsförderung oder
der jüngsten Bankenrettung in Milliardenhöhe verhältnismäßig wenig
Geld aufgewendet. Bezugnehmend auf den Vorwurf der schlechten
Verwaltungshandlung betreffend die Mindestsicherung erinnerte Wehsely
daran, dass in der jüngeren Vergangenheit 180.600 Fälle mit mehr als
376.000 Bescheiden von der MA 40 bearbeitet worden seien. Ähnlich wie
beim Finanzamt oder der Baupolizei seien die MitarbeiterInnen mit
Menschen konfrontiert, die falsche Angaben machten. Die
Medienberichte, auf die sich die Opposition beziehe, würden aber
nicht wahrer, wenn sie von den Oppositionsparteien wiederholt würden.
Nach diesen einleitenden Worten widmete sich Wehsely der Beantwortung
der Anfrage der ÖVP: die angebliche mangelnde Kontrolle bei der
Vergabe der Mindestsicherung sei ihr seit 16.9.2016 gleichzeitig mit
der Anfrage eines Journalisten übermittelt worden. Verschiedene
Vorwürfe wie zum Beispiel unzureichender Vollzug, Kontrollversagen
oder freihändig vergebenene Geldleistungen, Verzicht auf Vorlage von
Dokumenten wies Wehsely als unwahr zurück. 101.983
Bedarfsgemeinschaften würden Mindestsicherung erhalten, davon lebten
in 28.000 Kinder. 3,7 Prozent davon mit fünf oder mehr Kindern, 0,3
Prozent mit sechs oder mehr Kindern. In neun Bedarfsgemeinschaften
seien zehn oder mehr Kinder gemeldet. Vier Prozent hätten im Schnitt
889 Euro für die Beschaffung von notwendigen Möbeln bekommen.
StR Mag. Gernot Blümel, MBA (ÖVP) meinte, es bedürfe aus Sicht der
ÖVP eine Reform der Mindestsicherung. Diese solle keine „Hängematte“
sein sondern „Sprungbrett“. Das sei aber nur möglich, wenn sie
richtig vollzogen würde. Statt „Druck auf Drückeberger“ zu machen,
sei die Mindestsicherung zu einem „bedingungslosen Grundeinkommen
verkommen“. Dabei sei die Bezugsdauer in Wien deutlich länger als in
anderen Bundesländern. Die Mindestsicherung sei „nicht mehr gerecht“;
die Art und Weise, wie in Wien die Mindestsicherung ausgezahlt werde
„entsolidarisiere“ den Steuerzahler von den
TransferleistungsempfängerInnen. Das drohe die Gesellschaft zu
spalten.
LAbg Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) zeigte sich
erschüttert über das Niveau der Diskussion. Debatten würden auf Basis
eines Zeitungsartikels geführt. Die Politik steuere auf eine
„Post-Fakten-Demokratie“ zu, die Stimmungen aus der Bevölkerung
abzuholen versuche. Eine Reform der Mindestsicherung sei nötig. Hier
müsse die Eigenverantwortung gestärkt werden, ein neues System solle
die Selbstermächtigungsfähigkeit im Auge haben. Eine Reform müsse
auch auf eine nachhaltige Finanzierbarkeit abzielen. Auch sei es
nicht richtig, Menschen mit der Mindestsicherung nur zu versorgen;
sie bräuchten auch Anerkennung. Hier müsse man beim Bildungssystem
ansetzen, ebenso wie beim Arbeitsmarkt. UnternehmerInnen müssten
entlastet werden, damit sie wieder ausreichend Jobs anbieten könnten.
(Forts.) ato/buj
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