• 29.09.2016, 10:45:42
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  • OTS0082

12. Wiener Gemeinderat (1)

Fragestunde

Utl.: Fragestunde =

Wien (OTS/RK) - Der 12. Wiener Gemeinderat hat heute, Donnerstag, wie
üblich um 9 Uhr mit der Fragestunde begonnen. Die erste Anfrage
stellte GR Dominik Nepp (FPÖ) an Bürgermeister Dr. Michael Häupl
(SPÖ) betreffend einen Medienbericht, wonach ein „Whistleblower“ aus
der MA 40 gegenüber einer Zeitung berichtet haben soll, dass
Bedienstete der Stadt vom Büro der Amtsführenden Stadträtin Mag.a
Sonja Wehsely (SPÖ) bei ausländischen MindestsicherungsempfängerInnen
angewiesen worden wären, Angaben nicht zu hinterfragen. Häupl stellte
fest, dass nach den anonymen Anschuldigungen eine Untersuchung
stattgefunden habe, die zum Ergebnis gekommen sei, dass die
Anschuldigungen „nicht haltbar“ seien. Dass die Anschuldigen anonym
vorgebracht wurden, empörte den Bürgermeister sichtlich: In einem
Rechtsstaat müssten MitarbeiterInnen, die vermeintliche Missstände
und Rechtswidrigkeiten anprangerten, keine Repressalien fürchten und
könnten diese auch ohne den Schutz der Anonymität hervorbringen.

Die zweite Anfrage stellte GR Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ) an
Kulturstadtrat Dr. Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) zum Thema
Restitutionen im Bereich des Wien Museums und der Wien Bibliothek.
Stadtrat Mailath-Pokorny meinte, dass in Österreich in der NS-Zeit
entwendetes Eigentum nur „unzureichend und viel zu langsam“ an die
rechtmäßigen BesitzerInnen oder deren ErbInnen zurückgegeben worden
sei. Wien habe sich entschlossen – im Unterschied zum Bund – bei der
Provenienzforschung aktiv nach BesitzerInnen oder ihren ErbInnen zu
suchen und sich nicht erst nach Meldungen einzuschalten. Seit dem
Ende der 1990er-Jahre seien 24.300 fragliche Erwerbungen des Wien
Museums überprüft und dafür mehr als 100.000 Dokumente durchforstet
worden. 3.000 Gegenstände konnten restituiert werden; 2014/15 wurden
sechs neue Fälle von der Restitutionskommission bearbeitet. Insgesamt
wurden aus Beständen des Museums sowie der Wien Bibliothek 5.900
Objekte restituiert. Weitere 1.500 Objekte, die nach einer „nicht
unbedenklichen Erwerbung“ zwischen 1938 und 1945 in die Bestände der
Stadt gekommen waren, würden gerade untersucht und ihre Provenienz
festgestellt. Die Provenienzforschung werde weiter betrieben, auch
wenn es „anzunehmen ist, dass die Zahl der auszuforschenden
ehemaligen BesitzerInnen und deren ErbInnen mit der Zeit geringer
wird“.

Die dritte Anfrage stellte GRin Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES
(NEOS) an den für Wahlen zuständigen Stadtrat Dr. Andreas
Mailath-Pokorny (SPÖ) zur Wahlwiederholung in der Leopoldstadt und
schadhaften Wahlkarten. Mailath-Pokorny sei zeitgleich mit der
Öffentlichkeit über einzelne Fälle schadhafter Wahlkarten informiert
worden. Bis 6. September 2016 seien 27 Stück dieser beschädigten
Karten eingegangen. Bei Auftreten der Mängel seien die Karten von der
Wahlbehörde überprüft und 20.000 neue Wahlkarten bestellt worden.
Diese seien ab 7. September verfügbar gewesen. Betreffend die
Vorbereitung für die Bundespräsidentenwahl werde sich Wien an die
neue Gesetzeslage und Vorschriften der Bundeswahlbehörde halten. Die
Stadt werde „alles dafür tun“, um diese und künftige Wahlen
„bestmöglich und ordnungsgemäß“ abhalten zu lassen.

Die vierte Anfrage stellte GRin Sabine Schwarz (ÖVP) an
Bildungsstadträtin Sandra Frauenberger (SPÖ) betreffend „die Causa
Alt-Wien“. Stadträtin Frauenberger stellte fest, dass die Einführung
des beitragsfreien Kindergartens 2009 „ein Meilenstein“ gewesen sei.
Dafür habe man auch private Trägervereine als Partner gewinnen
müssen. Gleichzeitig habe die Stadt ein Kontrollsystem für die
Vergabe von Anstoßfinanzierungen und Förderungen eingeführt und
dieses laufend evaluiert und verbessert. Diese verschärfte Kontrolle
zeige Wirkung: 482 Träger würden aktuell gefördert, die an 1.600
Standorten 67.000 Kinder betreuen. Die Kontrolle der für Kindergärten
zuständigen MA 10 habe mehrere Ebenen: begonnen beim
Leistungsnachweis der von privaten Trägern verlangt werde, über die
Jahresabrechnung die vorzulegen sei, zusätzlich zu vertieften
Prüfungen bei Verdachtsfällen. Bei Fördermissbrauch sehe die Stadt
mehrere Konsequenzen vor, vom Förderstopp über die Rückforderungen
unrechtmäßig ausgezahlter Gelder bis hin zur Kündigung des
Fördervertrags und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. (Forts.)
ato/buj

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