• 24.09.2016, 16:12:40
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  • OTS0024

Ärztekammer schützt Arzt als freien Beruf vor Großkonzernen

Mitspracherecht bei Ambulatorien bewahrt niedergelassene Ärzte vor Investoren

Utl.: Mitspracherecht bei Ambulatorien bewahrt niedergelassene Ärzte
vor Investoren =

Wien (OTS) - Die Forderung von Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely im
heutigen Ö1 Journal, das Veto der Ärztekammer bei der Gründung von
Ambulatorien abzuschaffen, sorgt bei der Wiener Ärztekammer für
Unmut. „Es handelt sich dabei um kein Veto, sondern um ein
Mitspracherecht“, stellt Johannes Steinhart, Vizepräsident der
Ärztekammer für Wien und Kurierobmann der niedergelassenen Ärzte,
klar. „Am Ende des Tages entscheiden die Gerichte, ob ein Bedarf
besteht.“ ****

Die Ärztekammer nutzt ihre Mitsprachemöglichkeit bei der Frage des
Bedarfs betreffend des Leistungsspektrums der geplanten Einheit und
gibt Stellungnahmen ab. Diese Regelung hat den Sinn, die öffentliche
Hand und die freiberufliche Berufsausübung zu schützen. Denn bei
Ambulatorien steigen die Kosten für den Steuerzahler, da neben
Ärztinnen und Ärzten, die finanziert werden müssen, auch ein Investor
Gewinne abschöpft. Die Regelung schützt außerdem die niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte als freien Berufsstand vor der Konkurrenz zu
nationalen und internationalen Großkonzernen.

„Wenn die Stadträtin Ambulatorien oder Primärversorgungszentren
nicht mehr in der Hand von Ärztinnen und Ärzten, sondern in der Hand
der Pharmaindustrie oder anderen Investoren haben will, dann soll sie
das offen zugeben“, so Steinhart. „Wir werden uns weiter für den
Schutz der freien Berufe einsetzen.“

Die Ärztekammer sieht keinen Änderungsbedarf und weist daraufhin,
dass es für den freien Beruf als Arzt, der in der Gesellschaft
unabdingbar ist, auch im Sinne des Konsumentenschutzes ist, das sie
vor der Übernahme der Industrie geschützt werden. (lsd)

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