- 20.09.2016, 16:17:30
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ÖGB-Foglar: Schutz vor überlanger Arbeitszeit unverzichtbar – in allen Betrieben
Kollektivverträge regeln Mindeststandards, die nicht unterlaufen werden dürfen
Utl.: Kollektivverträge regeln Mindeststandards, die nicht
unterlaufen werden dürfen =
Wien (OTS) - „Die Gewerkschaften sind selbstverständlich für
konstruktive und flexible Arbeitszeitlösungen zu haben, wenn sie fair
sind und nicht zu Lasten der MitarbeiterInnen gehen“, betont
ÖGB-Präsident Erich Foglar anlässlich der Forderungen von
WKÖ-Präsident Christoph Leitl zur demnächst startenden
Herbstlohnrunde.
Flexible Lösungen gibt es schon lange
„Flexibilität ist notwendig, aber der Schutz vor überlanger
Tagesarbeitszeit ist unverzichtbar. Das ist in ganz Österreich so,
deswegen muss die Arbeitszeit auch weiterhin in den
Kollektivverträgen geregelt werden – und darf nicht auf Betriebsebene
verlagert werden“, so Foglar. Die Möglichkeit von
Betriebsvereinbarungen zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung gibt
es schon sehr lange und sie bietet einen Rahmen für sehr flexible
Arbeitszeiten. Der ÖGB-Präsident weist außerdem daraufhin, dass es
sich beim Arbeitszeitgesetz um ein Schutzgesetz handle.
Kollektivvertrag ist bester Airbag
Zu Leitls Forderung nach „Randzeitenflexbilität“ oder „zeitlichen
Airbags“ merkt Foglar an: „Wenn mit Randzeitenflexibilität gemeint
ist, dass Beschäftige bestimmter Branchen vor oder nach ihrer
Dienstzeit noch unentgeltlich aufräumen, putzen oder andere
Vorbereitungsarbeiten leisten, dann ist das nicht flexibel, sondern
schlicht gesetzeswidrig. Und Airbags dienen dazu, Schaden von
Menschen abzuwenden. Damit sind Kollektivverträge und
Arbeitsschutzgesetze noch immer die besten Airbags.“
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