- 14.09.2016, 12:39:27
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WKÖ-Vizepräsident Roth begrüßt und unterstützt klare Worte von Vizekanzler Mitterlehner zu CETA
Wichtiger Beitrag zur Versachlichung der Debatte – CETA ist ein gutes Abkommen, das österreichischen Betrieben und ihren Beschäftigten nützt
Utl.: Wichtiger Beitrag zur Versachlichung der Debatte – CETA ist
ein gutes Abkommen, das österreichischen Betrieben und ihren
Beschäftigten nützt =
Wien (OTS) - Einen „wichtigen Beitrag zur Versachlichung der Debatte
über die Bedeutung von Freihandel und Globalisierung für die
österreichische Wirtschaft“ sieht der Vizepräsident der
Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), Jürgen Roth, in den klaren
Aussagen von Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold
Mitterlehner zum EU-Handelsabkommen mit Kanada, kurz CETA, im
heutigen Ö1-Morgenjournal. „Mitterlehner weist völlig zu Recht darauf
hin, dass CETA ein sehr gutes Abkommen ist, von dem Österreich als
exportfokussiertes Land überproportional stark profitieren wird. Auch
die monierte sachliche Auseinandersetzung ist überfällig. Es steht
nicht nur der Erfolg unserer Exportwirtschaft am Spiel, sondern auch
die Reputation der EU und Österreichs als verlässlicher Vertrags- und
Handelspartner.“
Eine kleine, hoch entwickelte Volkswirtschaft wie Österreich könne
ohne die Globalisierung und ohne den Export nicht reüssieren, betont
Roth. Hätte Österreich zu EU und Ostöffnung eine ähnlich negative
Einstellung gehabt wie jetzt zu CETA und TTIP, wäre das BIP/Kopf
heute bei nur rund 34.000 Euro und damit um 5000 Euro niedriger als
es tatsächlich ist. Klar sei auch, dass von Zollabbau und weniger
ungerechtfertigten Handelshemmnissen vor allem kleine und mittlere
Unternehmen – direkt oder als Zulieferbetriebe – profitieren. Somit
leisten Handelsabkommen auch einen wesentlichen Beitrag zum
Bürokratieabbau. Roth verweist darauf, dass bereits jetzt rund 1000
heimische KMU (= ¾ aller Kanada-Exporteure) nach Kanada exportieren
und Österreich im Kanada-Geschäft voriges Jahr einen
Handelsüberschuss von rund 566 Mio. Euro verbuchen konnte.
Umso bedauerlicher sei es daher, dass ÖGB und Arbeiterkammer in
Kooperation mit manchen NGOs weiter – zum Teil wohl wider besseres
Wissen – mit Angstmache gegen CETA mobil machen. Roth: „Das ‚right to
regulate‘, also das Recht der Staaten zur Regulierung, wird im
CETA-Abkommen nicht nur nicht angetastet bzw. sondern sogar explizit
festgeschrieben. Auch eine Nivellierung von EU-Standards nach unten
wird es nicht geben, und beim Investitionsschutz waren die Kanadier
sogar bereit, den EU-Vorschlag zu einer Reform des internationalen
Investitionsschutzes nachträglich in das de facto bereits
ausverhandelte CETA-Abkommen aufzunehmen.“
In Skandinavien und auch in Deutschland seien Arbeitnehmervertreter
bei der Beurteilung von CETA schon weiter, konstatiert der
WKÖ-Vizepräsident. So verwies in Deutschland der Vorsitzende der IG
Bergbau, Energie, Chemie, Michael Vassiliadis, kürzlich darauf hin,
dass CETA ein „transparentes und insgesamt gutes Handelsabkommen“ sei
und in den Verhandlungen zwischen der EU-Kommission und der
kanadischen Regierung Forderungen durchgesetzt werden konnten, „die
uns Gewerkschaften enorm wichtig sind“.
Roth abschließend: „Es ist ein Mythos, dass eine geringe
Globalisierung und geringere Exporte zu mehr Wohlstand und
Chancengleichheit führen. Das Gegenteil ist der Fall. Deshalb ist die
planmäßige Umsetzung von CETA nicht nur im Interesse der Betriebe,
sondern der Wirtschaft und der Beschäftigten in Österreich
insgesamt.“ (PWK648/SR)
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